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Sie möchten in den Studiengang "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" wechseln (Studienorts- und Fachwechsler)?

Im Folgenden erhalten Sie alle Informationen rund um den Quereinstieg in den Studiengang "Erziehungs- und Bildungswissenschaft". Bitte lesen Sie sich die Informationen in Ruhe durch, für Rückfragen steht die Studienberatung gerne zur Verfügung!

  • Wann kommt eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester in Betracht?

    Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang oder an einem anderen Studienstandort im Haupt- oder Nebenfach studiert und dort Module abgeschlossen/Leistungen erworben haben.
    Das ist vor allem für Studierende im Bafög-Bezug wichtig und auch für alle anderen Studieninteressierten, die in einem SoSe einsteigen möchten interessant, weil dort eine Immatrikulation nur in ein zweites oder viertes Fachsemester möglich ist.

  • Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich für ein höheres Fachsemester bewerben zu können?

    Für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester benötigen Sie einen Einstufungsbescheid der Studienberatung. Hierfür müssen Sie ausreichend  Leistungen vorweisen, die eine Entsprechung/ein inhaltliches Äquivalent in der Prüfungsordnung des hiesigen BA haben oder als Importmodule ("Nebenfach") anerkannt werden können.

    Sie können sich in einem SoSe nur für ein gerades, in einem WS nur für ein ungerades Fachsemester bewerben. Der Tabelle können Sie entnehmen, was anerkannt wird und wie viele Leistungspunkte Sie anerkannt bekommen müssen, um einen Einstufungsbescheid für das angestrebte Fachsemester zu erhalten.

    Fehlen Ihnen die notwendigen Leistungspunkte, können Sie sich in einem Wintersemester auch ganz "normal" für das erste Fachsemester bewerben. Das berührt nicht den Umfang einer späteren Anerkennung von Leistungen und hindert Sie auch nicht daran, das Studium früher abzuschließen.

  • Wie erhalte ich einen Einstufungsbescheid? Was muss ich tun?

    Zunächst nehmen Sie Kontakt zur Studienberatung auf. Klären Sie, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist, indem Sie Ihre Leistungen als Scan einreichen. Bitte benennen Sie die Dateien sinnvoll (mit Ihrem Namen und um welches Dokument es sich handelt). Wenn Sie aus einer anderen Hochschule kommen, schicken Sie am besten auch das Modulhandbuch (oder einen entsprechenden Link) Ihres vorherigen Studiengangs mit.

    Ist eine Höherstufung möglich, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer vorgelegten Leistungen und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester. Bitte informieren Sie sich über das Verfahren und die Formulare.

    Für Leistungen, die Sie in dem noch laufenden Semester erbringen, in dem Sie sich bewerben müssen (für die Sie noch keine Leistungsnachweise haben können), sollten Sie mindestens die Anmeldung nachweisen. Dies kann z. B. durch einen entsprechenden Ausdruck aus dem Prüfungssystem geschehen, aus dem die Anmeldungen hervorgehen.

    Die Studienberatung stellt Ihnen anschließend einen Einstufungsbescheid für ein höheres Fachsemester aus.

    Eine Bewerbung oder ein Umschreibeantrag erfolgt anschließend zusammen mit dem Einstufungsbescheid beim Studierendensekretariat bzw. über das Portal MARVIN! Es gelten die gleichen Fristen wie für eine Ersteinschreibung! Der Einstufungsbescheid kann häufig jedoch nachgereicht werden.

    Informieren Sie die Studienberatung umgehend nach Ihrer Immatrikulation, damit Ihre Leistungen ins Prüfungssystem eingetragen werden können! Reichen Sie Noten, die zum Zeitpunkt des Einstufungsvorgangs noch nicht vorlagen, unaufgefordert in bei der Studienberatung ein, sobald Sie Ihnen vorliegen!

  • Wie gut sind meine Chancen auf einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester?

    Da der BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" nicht zulassungsbeschränkt ist, erhalten Sie bei vorliegen der Voraussetzungen für die Höherstufung in jedem Fall einen Platz. 

Wer ist Ansprechpartnerin?

Für Rückfragen steht Ihnen die Studienberatung gerne zur Verfügung!
Zu den Detailfragen bezüglich der Bewerbungsunterlagen oder dem konkreten Verfahren hilft Ihnen auch das Studierendensekretariat (06421/2822222 oder studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de) gerne weiter. 

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg in Ihrem weiteren Studium!