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Wann kann auf dem Formblatt 5 des BAföG-Amtes ein ordnungsgemäßes Studium bescheinigt werden?

Für die Ausstellung der Bescheinigung wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Um ein ordnungsgemäßes Studium im Sinne des BaföG bestätigt zu bekommen, müssen Sie bereits eine bestimmte Menge an Leistungspunkten (LP) erhalten haben. 

Für die Bestätigung eines ordnungsgemäßen Studiums nach dem 3. Fachsemester müssen Sie 78 Credits nachweisen.
Wird der Nachweis nach dem 4. Fachsemester gefordert, müssen Sie 108 Credits nachweisen. 

Begründung: Laut Studienverlaufsplan beträgt der Arbeitsaufwand bis Ende des 3. FS 90 LP. Da jedoch die Korrektur von Hausarbeiten noch ausstehen kann oder auch mal etwas nicht so läuft wie geplant, reicht der Nachweis von 78 LP für die Bestätigung eines "ordnungsgemäßen Studiums" führen. Analog gilt dies für den Nachweis nach dem vierten Semester (108 statt 120 LP).

Haben Sie alle erforderlichen Hausarbeiten/Prüfungen abgelegt oder angetreten und warten lediglich noch auf die Korrektur, kann auch vorgezogen schon bei weniger LP das ordnungsgemäße Studium bescheinigt werden. Bitte sprechen Sie hierfür die Studienberatung rechtzeitig an. 

Wie gehen Sie vor, um den Nachweis zu führen?

Sie können der Studienberatung das Formblatt 5 per Mail zuschicken, es wird digital unterschrieben und Ihnen als Scan zurückgesandt. Bitte achten Sie darauf, dass...

  • das Formblatt ausgefüllt ist und zwar auch das Fachsemester und das Datum, zu dem die Leistungen geprüft werden sollen. Hier gibt Ihnen Ihre Sachbearbeiter:in aus dem Bafög-Amt Auskunft!
  • Sie Ihre Matrikelnummer mitschicken, damit das Leistungskonto eingesehen werden kann
  • Sie mitteilen, wann Sie das Formblatt im Bafög-Amt einreichen möchten/müssen und ob Arbeiten, die in Ihrem Leistungskonto auf "angemeldet" stehen, schon eingereicht wurden.
  • Ich habe die geforderten Leistungspunkte nicht! Was nun? 

    Können Sie die notwendigen Leistungspunkte am Ende des Semesters nicht vorweisen, nehmen Sie am besten schnellstmöglich Kontakt zum BAfög-Amt auf. Die Uni ist nur noch insoweit beteiligt, als das Formblatt 5 in aller Regel auch bei zu wenig Punkten ausgefüllt werden muss (dann eben mit "nicht erbracht"), das ist notwendig, damit Ihr Fall im Bafög-Amt weiter bearbeitet werden kann. Die Bafög-Beauftragte hat in dieser Frage kaum Spielraum.

    Über die Möglichkeit einer Verlängerung der Nachweisfrist entscheidet das Bafög-Amt! Erkundigen Sie sich möglichst frühzeitig bei Ihrer Sachbearbeiterin oder ihrem Sachbearbeiter, ob in Ihrem Fall eine Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung  denkbar ist (übliche Gründe: Kindererziehung oder chronische Erkrankung/Behinderung). 

    Für allgemeine Beratung zum weiteren Studienverlauf oder den Möglichkeiten, nach einer etwaigen Fristverlängerung sicherzustellen, dass Sie dann die notwendige Punktzahl erreichen, steht die  Studienberatung natürlich weiterhin gerne zur Verfügung!

Ein paar Hinweise:

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Studienberatung auf, wenn sich Probleme anbahnen! Erhalten Sie z. B. keine Zulassung zu einer Lehrveranstaltung, die für die Erbringung der notwendigen Leistungen wichtig ist, melden Sie sich umgehend nach der Platzverteilung in MARVIN! Machen Sie fehlende Seminarplätze in vergangenen Semestern erst geltend, wenn sie die notwendigen Punkte nicht erlangt haben, kann das nicht mehr berücksichtigt werden!
  • Sprechen Sie mit Ihren Prüfer:innen, damit Hausarbeiten zügig korrigiert werden. Geben Sie die Hausarbeiten möglichst frühzeitig ab und weisen Sie Ihre Prüfer:innen darauf hin, dass Sie eine rasche Korrektur benötigen, um lückenlos gefördert zu werden. 
  • Reichen Sie das Formblatt in der Studienberatung ein, sobald die notwendige Punktzahl erreicht ist. In der Regel wird die Förderung bis zum Nachweis zurückgehalten (und später rückwirkend gezahlt). Um keine Förderlücken zu haben, ist es sinnvoll, sich früh um den Nachweis zu kümmern!