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Masterarbeit (MA-EW 9/MA 8)
Die Masterarbeit ist für Sie zunächst ein ganz normales Modul und umfasst 30 LP. Eine mündliche "Verteidigung" oder oder eine "Disputation" ist nicht vorgesehen.
Als längste und eigenständigste schriftliche Arbeit in Ihrem Studium bedarf sie allerdings eines anderen organisatorischen Rahmens.
Hier finden Sie alle Infos, die Sie zur Vorbereitung, Bearbeitung und "Verwaltung" Ihrer Masterarbeit benötigen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Voraussetzung
Um die Masterarbeit anzumelden, benötigen Sie nach alter Prüfungsordnung 54 Leistungspunkte (studieren Sie noch in der Prüfungsordnung von 2012, benötigen Sie 42 Leistungspunkte) in abgeschlossenen Modulen.
Diese Leistungspunkte müssen zum Zeitpunkt der Meldung/am Meldetermin im System vorliegen!
Ausnahmen davon sind ausschließlich dann möglich, wenn die Leistungspunkte aufgrund stark überzogener Korrekturfristen von Prüferin oder Prüfer einer Modulprüfung noch fehlen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ihre Vorbereitung
Suchen Sie sich im Vorfeld der Meldung selbst eine Prüferin oder einen Prüfer.
Es reicht in der Regel, wenn Sie sich zwei bis drei Monate vor der Meldung auf den Weg machen. Einige Prüfer*innen sind jedoch stark nachgefragt oder haben wenige Plätze. Sie haben Anspruch darauf, geprüft zu werden, allerdings nicht bei Ihrer/m Wunschprüfer*in.
Nur zur Not sollten Sie auf die Möglichkeit zurückgreifen, sich Prüfer*in und damit auch das Thema (!) bei der Meldung zuteilen zu lassen.
Wir empfehlen dabei folgendes Vorgehen:
Verschaffen Sie sich einen guten literaturgestützten Überblick über ein/Ihr Thema. Formulieren Sie einen ersten Themenvorschlag und skizzieren Sie Ihr Interesse/Ihren Fokus auf das Thema.
Nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular.
Jetzt nehmen Sie Kontakt zu möglichen Prüfer*innen auf. Die Prüfungsberechtigten für die Masterarbeit finden Sie auf der Liste aller Prüfungsberechtigten.
Nutzen Sie die Sprechstunden! Emails mit einer unverbindlichen "Würden Sie mich vielleicht prüfen?"-Anfrage erhalten Prüfer*innen so viele, dass sie darauf häufig gar nicht mehr antworten (können).
Besprechen Sie mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer das Konzept der Arbeit und legen Sie den Titel fest. Wählen Sie den Titel so weit wie möglich und so konkret wie nötig. Der Titel kann nach der Meldung nicht mehr geändert werden. Auch Untertitel können nicht hinzugefügt und geändert werden! Der Titel sollte also ausreichend Klarheit zwischen Ihnen und Ihrer Betreuer*in schaffen, gleichzeitig aber auch thematische Entwicklungen im Prozess noch ermöglichen.
Den/die Zweitgutachter:in sucht Ihre Prüfer*in, darum müssen Sie sich also nicht kümmern.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Die Meldung: Ablauf und Termine
Feste Meldetermin gibt es seit dem WS 22/23 nicht mehr. Sie können sich jederzeit zur Masterarbeit melden.
Bedenken Sie aber bei Ihrer (Zeit-)Planung, dass Sie sich - je nach Meldezeitpunkt - ins nächste Semester zurückmelden müssen! Dies gilt auch, wenn sich Ihr ursprünglicher Abgabetermin wegen Krankheit über die nächste Semestergrenze hinaus verschiebt. Es gilt: In dem Semester, in dem Sie noch eine Prüfungsleistung einreichen, müssen Sie immatrikuliert sein und bleiben!
Wenn es für Sie von Bedeutung ist, die Arbeit noch innerhalb eine bestimmten Semesters abzugeben und Sie die volle Bearbeitungszeit ausschöpfen möchten, sollten Sie die Unterlagen für die Meldung spätestens zum 15.09. bzw. zum 15.03. einreichen - besser noch ein paar Tage früher. Das ist vor allem
Haben Sie die Vorbereitungen abgeschlossen, erfüllen die Voraussetzungen und haben sich entschieden, sich zur Abschlussarbeit anzumelden, laden Sie HIER das Anmeldeformular herunter.
Füllen Sie die erste Seite aus, drucken Sie die erste Seite und unterschreiben Sie sie. Geben Sie dann die unterschriebene Seite sowie die ausgefüllte Datei an ihren/ihre Erstgutachter:in. Er/sie wird die zweite Seite ausfüllen und die Meldung an das Prüfungsbüro weiterleiten. Sie erhalten eine Bestätigung der Meldung per E-Mail. Eine Übersicht des Ablaufs finden Sie auch hier.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Formales
Die Masterarbeit hat einen Umfang von ca. 60 bis 80 Seiten, das heißt die Arbeit soll 150.000 Zeichen nicht unter- und 240.000 Zeichen nicht überschreiten (anderthalbzeilig, Schriftgröße 11 pt./Arial oder 12 pt./Times New Roman). Die Seitenränder betragen in etwa oben und unten jeweils 2,5 Zentimeter, links und rechts jeweils drei Zentimeter.
Die Masterarbeit ist fristgerecht auf ILIAS hochzuladen. Außerdem müssen zwei gebundene Exemplare im Prüfungsbüro Master eingereicht werden. Dies kann persönlich, per Einwurf oder per Post erfolgen.
Prüfungsarbeiten werden dahingehend überprüft, ob sie Textteile aus dem Internet oder anderen Veröffentlichungen enthalten, die in der Arbeit nicht als solche gekennzeichnet und belegt sind. Arbeiten, die ganz oder teilweise aus nicht belegten Quellen kopiert wurden, werden als Betrugsversuch gewertet und mit „nicht bestanden“ bewertet.
Betrugsversuche können die Exmatrikulation zur Folge haben!
Vorlage: Deckblatt Masterarbeit
Vorlage: Erklärung über die UrheberschaftInhalt ausklappen Inhalt einklappen Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Grundsätzlich wird die Bearbeitungszeit der Masterarbeit über die Prüfungsordnung geregelt und kann nur über einen Antrag an das Prüfungsbüro/den Prüfungsausschuss verlängert werden.
Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung oder Familienverantwortung müssen spätestens drei Wochen vor Antritt der Masterarbeit beim Prüfungsausschuss vorliegen. Bitte nehmen Sie die Informationen auf der entsprechenden Homepage zur Kenntnis.Sind Sie auf Grund einer akuten Erkrankung zeitweilig nicht prüfungsfähig, lassen Sie sich umgehend krankschreiben (es reicht zunächst die normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"). Dies gilt auch für belastende Lebensereignisse, die zu einer vorübergehenden Prüfungsunfähigkeit führen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.
Rückwirkend ausgestellte Bescheinigungen über länger zurückliegenden Prüfungsunfähigkeiten können nicht akzeptiert werden!
Reichen Sie die Krankmeldung (die "Ausfertigung für den Arbeitgeber"!) spätestens zwei Tage nach Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit als Scan per Email im Prüfungsbüro ein und setzen Sie Ihre/n Prüfer*in in CC. Schicken Sie das Original mit der Post oder werfen es im Briefkasten ein.
Das Prüfungsbüro teilt Ihnen dann den neuen Abgabetermin mit.Eine solche Verlängerung über einem "gelben Schein" ist um maximal 8 Wochen möglich. Danach ist eine qualifizierte Bescheinigung der/des behandelnden Arztes/Ärztin notwendig. Dieses Attest muss den Prüfungsausschuss in die Lage versetzen, sich davon zu überzeugen, dass Sie im Zeitraum der attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage sind, eine schriftliche Hausarbeit zu verfassen (Literatur bearbeiten, Texte verfassen, etc…).
Für jede weitere Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen Krankheit ist danach ein amtsärztliches Attest notwendig.
Alternativ können Sie bei einer zusammenhängenden Prüfungsunfähigkeit über sechs Wochen auch auf Antrag von der Mastermeldung zurücktreten. Es wird in MARVIN ein "Rücktritt mit Attest" erfasst, der nicht als Prüfungsversuch zählt. Das Thema verfällt.
Bescheinigungen/Bestätigungen über einen Klinikaufenthalt erfüllen den gleichen Zweck.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Abgabe Ihrer Arbeit
Die Masterarbeit wird digital und gedruckt eingereicht. Maßgeblich für die fristgerechte Abgabe ist der Uploadtermin im ILIAS.
Gibt es technische Schwierigkeiten, können Sie die Arbeit zur Not auch per Email ans Prüfungsbüro schicken, um den Abgabetermin zu halten.
Reichen Sie gleichzeitig zwei gedruckte Exemplare Ihrer Arbeit im Prüfungsbüro ein. Ein Exemplar erhalten Sie mit den Zeugnisunterlagen zurück.
Das geht per Post (Uni Marburg, FB 21, Prüfungsbüro Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Wilhelm-Röpke-Strasse 6B, 35037 Marburg) oder über den Einwurf im Briefkasten des Prüfungsbüros (PhilFak, zweiter Stock) oder der PhilFak (im Umschlag, mit Adresse des Prüfungsbüros!)
Möchten Sie, dass Ihre Arbeit in der Universitätsbibliothek allgemein zugänglich gemacht wird, finden Sie die notwendigen Informationen auf der Seite der Universitätsbibliothek!
Die Prüfer*innen beginnen mit der Korrektur erst, wenn sie das gedruckte Exemplar erhalten haben!
Das Prüfungsbüro leitet Ihre Arbeit an Ihre Gutachter*innen weiter.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewertung und Gutachteneinsicht
Sobald beide (!) Gutachten, also Erst- und Zweitgutachten, vorliegen, benachrichtigt Sie das Prüfungsbüro. Sie können dann Ihre Note in MARVIN einsehen.
Nach Eintrag der Note in MARVIN läuft die die Widerspruchsfrist einen Monat. Um Gutachteneinsicht zu beantragen, schicken Sie bitte eine Email ans Prüfungsbüro, setzen den/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses in cc und vereinbaren dann mit dem Prüfungsbüro einen Termin . Das Gutachten kann an diesem Termin persönlich im Prüfungsbüro eingesehen werden.
Das war die letzte Prüfung im Studium? So geht es weiter!
Für Rückfragen stehen das Prüfungsbüro und die Studienberatung gerne zur Verfügung!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!!
Die häufigsten Fragen rund um die Masterarbeit
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss die Masterarbeit empirisch sein? Muss ich selbst Daten erheben?
Weder noch. Die Masterarbeit KANN ein eigenes kleines Forschungsprojekt beinhalten, Sie können aber auch eine literaturbasierte Arbeit schreiben. Es gibt auch zwischen diesen beiden Modellen verschiedene Möglichkeiten, empirisches Material einzubringen, ohne gleich eine komplette Forschungsarbeit zu schreiben. Lassen Sie sich bei Ihrer/Ihrem Prüfer:In beraten, was in Ihrem Fall oder bei Ihrem Thema denkbar ist und Sie reizen würde.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich die Masterarbeit auch bei einer externen Prüfer:in schreiben (z. B. aus einer anderen Uni oder einem anderen Fach)?
Grundsätzlich ja. Sie können einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, dass ein/e andere Prüfer:in für Ihre Arbeit als Erstgutachter:in bestellt wird. Hierfür darf es dann allerdings eine schlüssige Begründung, warum die notwendige Expertise in diesem Fall nicht am Institut für Erziehungswissenschaft in Marburg vorhanden ist. Lassen Sie sich von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder in der Studienberatung beraten, bevor Sie mit Ihrer Planung loslegen!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich/darf ich mir eine Zweitgutachterin selbst suchen?
Der oder die Zweitgutachter:in wird von Ihrer Erstgutachter:in gesucht, Sie müssen sich nicht darum kümmern (können die Wahl jedoch auch nicht beeinflussen).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wird die Masterarbeit in MARVIN angemeldet?
Nein, die Meldung läuft ausschließlich über das Prüfungsbüro. Sie können nach erfolgter Meldung die Arbeit zwar in Ihrem Studienplaner mit Modulplan als "zugelassen" sehen, das geschieht allerdings über das Prüfungsbüro und nicht durch Sie.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann man die Masterarbeit auch zu zweit/in einer Gruppe schreiben?
Die Prüfungsordnung räumt diese Möglichkeit ein - und schreibt im Vorfeld der Meldung eine obligatorische Beratung in der Studienberatung vor. Anders als viele annehmen, stellt die Anfertigung einer Masterarbeit als Gruppe keinesfalls eine Arbeitserleichterung dar, sie stellt in aller Regel eine zusätzliche Herausforderung an das eigene Zeitmanagement und die Fähigkeit zur Kopperation dar. Die Studienberatung steht für Beratung gerne zur Verfügung!