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Ende und nach dem Studium
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo bekomme ich die Bestätigung über ein ordnungsgemäßes Studium für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung?
Die stellt Ihnen das Zentrale Prüfungsbüro für das Lehramt aus (Ansprechpartner ist Herr Hiebel).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe meine letzte Prüfung bis zum Ende des Semesters abgelegt oder plane sicher, dies zu tun. Kann ich mich exmatrikulieren? Was passiert, wenn ich erfahre, dass ich durchgefallen bin?
Sie müssen für das Ablegen einer Prüfungsleistung (also auch zum Zeitpunkt der Abgabe einer schriftlichen Prüfungsleistung) in jedem Fall immatrikuliert sein. Wenn Sie aber Ihre letzte Prüfung bis zum 31.03. bzw. 30.09. ablegen, brauchen Sie sich ins nächste Semester nicht mehr zurückzumelden (es sei denn, Sie beantragen eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit oder Nachteilsausgleich!).
Sollten Sie dann durchgefallen sein und erfahren dies erst nach Ende der Rückmeldefrist, immatrikuliert Sie das Studierendensekretariat auf Antrag wieder in Ihren Studiengang, so dass Sie die Prüfung dann wiederholen können.
Prüfen Sie vor der Exmatrikulation allerdings, ob es nicht ohnehin günstiger für Sie ist, sich noch einmal zurückzumelden (Krankenkassenbeiträge, Kindergeld, etc.).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich lege meine letzte Prüfung vor Ende des Semesters ab. Kann ich mich trotzdem für das nächste Semester noch einmal zurückmelden, auch wenn ich da gar nichts mehr studiere?
Bei der Rückmeldung prüft das Studierendensekretariat, ob Sie noch eine Prüfungsanspruch im Studiengang haben und ob der Studiengang noch nicht auf "bestanden" steht. Wenn beides der Fall ist, werden Sie zurückgemeldet. Auch wenn unmittelbar danach die letzte Prüfungsleistung eingetragen wird und er Studiengang sich auf "bestanden" stellt, bleiben Sie weiter eingeschrieben bis zum Ende des Semesters, zu dem Sie sich zurückgemeldet haben, auch wenn Sie keinerlei Leistungen mehr erbringen. Lediglich die Rückmeldung zu dem darauf folgenden Semester ist dann nicht mehr möglich, denn dann steht der Studiengang auf "bestanden".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich eingeschrieben sein, um mich zur Ersten Staatsprüfung melden zu können?
Nein. Sie müssen nur eingeschrieben bleiben, solange Sie noch Studien- oder Prüfungsleistungen im Rahmen des Studiums EGL oder Ihrer Fächer ablegen müssen. Für ein Semester, in dem Sie noch Prüfungsleistung abgelegt haben, können Sie sich auch nicht rückwirkend exmatrikulieren. Für die Eintragung der Noten hingegen müssen Sie nicht eingeschrieben sein, das kann auch ohne Ihre Immatrikulation erfolgen. Für die Mitteilung über Ihre Noten wenden Sie sich dann bitte ans Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfahre ich meine letzten Noten, wenn ich mich bereits vor der Eintragung exmatrikuliere (und mein Account gelöscht wird)?
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Prüfungsbüro in Verbindung. Sofern Sie sich noch in Marburg aufhalten, können (und sollten) Sie sich im Prüfungsbüro ein Transcript ausdrucken lassen.