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Studienplanung
Praktika, Nebenfach, Reihenfolge der Module etc.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich die Module in der Reihenfolge ihrer Nummerierung studieren?
Nein. Diese Reihenfolge ist sinnvoll, aber nicht zwingend. Einige Module können jedoch erst studiert werden, wenn vorher bestimmte andere Module abgeschlossen wurden. Es empfiehlt sich also, bei der Planung des eigenen Studiums darauf zu achten, welche Module zuerst studiert werden sollten und welche auch später studiert werden können, ohne dass sich dadurch Verzögerungen ergeben (siehe Modulplan im Studiengangshandbuch).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie ist das nochmal mit dem Wahlpflichtbereich??
Im Wahlpflichtbereich im Fach EGL (Prüfungsordnung ab 2018 und ab 2023) müssen Sie drei Wahlpflichtmodule belegen, eines davon muss aus dem Bereich EWL 5 - 7 gewählt werden.
Nachlesen können Sie dies auch im Studiengangshandbuch und in der ILIAS-Gruppe für die Studienberatung gibt es dazu eine kurze Videoerklärung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir Praktika, die ich vor meinem Studium gemacht habe, für das Orientierungspraktikum anrechnen lassen?
Das ist möglich, wenn die Praxiszeiten einschlägig war (im pädagogischen Bereich) und erst NACH Ihrem Abitur erbracht wurden und in Vollzeit stattgefunden haben (z. B. keine wöchentlichen Trainerstunden, Konfirmandenunterreicht oder das leiten eines Jugendclubs o.ä.). Bitte wenden Sie sich mit den entsprechenden Nachweisen (z. B. Praktikumszeugnis oder Nachweis eines FSJ) an das Zentrum für Lehrerbildung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich ein angefangenes Modul innerhalb eines Semesters oder eines Studienjahres abschließen?
Nein. Es bietet sich an, die Module möglichst kompakt zu studieren, da sie in der Regel auch Themeneinheiten bilden. Wie lange Sie jedoch für ein Modul brauchen, bleibt Ihnen überlassen. Beachten Sie aber, dass manche (höheren) Module Voraussetzungen haben! Schließen Sie also Module möglichst zügig ab, um die Voraussetzungen für diese höheren Module zu erwerben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie viele Veranstaltungen und Studien- und Prüfungsleistungen sind denn pro Semester machbar?
Grundsätzlich fährt man ganz gut damit, pro Semester Leistungen im Umfang von ca. 30 LP zu erbringen. Und das ist nur bis zu einem gewissen Grad abhängig von der Zahl der Semesterwochenstunden. Gerade am Anfang des Studiums verschätzen sich viele Studierende im Aufwand, den sie für Seminare, Referate und vor allem Hausarbeiten erbringen müssen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich es nicht schaffe, in acht Semestern fertig zu studieren?
Es ist überhaupt kein Beinbruch, länger als sechs Semester zu studieren. Regelstudienzeit bedeutet, dass man es in acht bzw. neun Semestern schaffen kann, aber nicht muss. Aufpassen müssen BAföG-Empfänger, deren Zahlungen an die Regelstudienzeit gebunden sind. Allerdings findet sich i.d.R. auch für ein oder zwei Semester ohne BAföG eine finanzielle Lösung. Ansprechpartner finden Sie in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist, wenn ich Voraussetzungen für ein Modul noch nicht habe? Kann ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen?
Achten Sie bei Ihrer Planung darauf, die Module in der Reihenfolge des Studienverlaufsplans zu belegen und auch mit der Prüfungsleistung abzuschließen. Bei der Planung hilft Ihnen die Studienberatung gerne weiter. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, so zu planen, dass Sie zu Beginn eines Semesters die Voraussetzungen für die Module erworben haben, die Sie belegen möchten. Da die Voraussetzungen im EGL ausreichend "weit gestrickt" sollte da nichts schief gehen.
Ein Antrag an den Prüfungsausschuss hat nur dann gute Aussichten, wenn
- durch eine längere Beurlaubung wegen Krankheit oder einem studienbedingten Auslandsaufenthalt die Voraussetzungen nachweislich nicht erwerben konnten und sich das Studium maßgeblich verzögern würde, wenn Sie das Modul nicht belegen können
- die Gründe, dass Sie die Voraussetzungen nicht erwerben konnten durch das Institut zu verantworten sind (z. B., weil eine Prüfung nicht angeboten oder ihre Hausarbeit nicht rechtzeitig korrigiert wurde).
- Sie tatsächlich ein Härtefall sind (es tatsächlich und nachweisbar eine außergewöhnliche und zudem unzumutbare Härte darstellten würde, wenn Sie das Modul nicht belegen können)