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Erste Staatsprüfung und WHA in EGL
Die Zuständigkeit für die Erste Staatsprüfung liegt in Hessen bei der Lehrkräfteakademie, also dem Land Hessen. Sie bekommen also die aktuellsten und sichersten Informationen dazu auch auf der Homepage der Lehrkräfteakademie.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer ist im EGL prüfungsberechtigt für die Erste Staatsprüfung?
Sie finden eine Liste der Prüferinnen und Prüfer hinter diesem Link.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft das eigentlich ab bei der Ersten Staatsprüfung?
Da die Erste Staatsprüfung von der Hessischen Lehrkräfteakademie abgenommen und auch organisiert wird, sollten Sie sich am besten aus Erster Hand auf der Homepage der Lehrkräfteakademie informieren. Hier finden Sie z. B. auch immer die Termine für die nächste(n) Prüfungskampagne(n).
Das Zentrum für Lehrkräftebildung veranstaltet zusammen mit der Lehrkräfteakademie zwei mal im Jahr eine Informationsveranstaltung zur Ersten Staatsprüfung, auf der Sie nicht nur alle Informationen ganz kompakt vermittelt bekommen, sondern auch Gelegenheit haben, Ihre Fragen loszuwerden. Die Termine werden über den Verteiler des ZFL bekannt gegeben und auf der Homepage veröffentlicht.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe bisher keine Prüferin bzw. keinen Prüfer für die Prüfungen in EGL gefunden. Ich will mich aber gern zur Ersten Staatsprüfung anmelden! Was nun?
Sie haben einen Anspruch darauf, geprüft zu werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Meldung erfüllen und geprüft werden möchten.
Sie haben zwar die Möglichkeit, sich selbst mit den Prüfer:innen in Verbindung zu setzen und mit ihnen Themenvorschläge abzusprechen. Wenn man jedoch niemanden findet oder lieber jemanden zugeteilt bekommt, kann man dies bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung angeben. Die Lehrkräfteakademie stellt Ihnen dann Prüfer:innen und Themen.
Es ist aber in den allermeisten Fällen sinnvoller, sich selbst rechtzeitig um eine Prüferin oder einen Prüfer zu kümmern. Es empfiehlt sich unbedingt, die Anfragen persönlich in der Sprechstunde zu stellen und nicht per Mail alle infrage kommenden Prüferinnen und Prüfer anzuschreiben.