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Studien- und Prüfungsleistungen planen und abnehmen

Grundsätzlich regeln die Prüfungsordnungen unserer Studiengänge die Prüfungsformen in den einzelnen Modulen. 

Vieles andere wird über Beschlüsse des Prüfungsausschusses geregelt (z. B. die An- und Abmeldefristen und organisatorische Abläufe). Die Informationen, die die Studierenden darüber erhalten/haben sollten, finden Sie auf der Homepage. Die einzelnen Schritte für Ihre Planung mit den wichtigsten Hinweisen finden Sie hier:

Prüfungen und Studienleistungen planen

  • 1. Prüfungsformen und -zeiten planen

    Die Prüfungsordnung gibt in Modulen meist mehrere Formen von Studien- und Prüfungsleistungen vor.
    Bei Studien- und Prüfungsleistungen bestimmen Sie als Prüfer*in, welche Form(en) Sie im aktuellen Semester in Ihrer Lehrveranstaltung anbieten möchten. Welche Formen die  Prüfungsordnung vorsieht, können Sie auch der  Kurzübersicht über die Leistungen entnehmen. Dabei kann es in den verschiedenen Prüfungsordnungen auch unterschiedliche Prüfungsformen geben, schauen Sie also am besten bei der Planung mal auf die entsprechenden Infos.
    Die Fristen für die An- und Abmeldung der meisten Prüfungsformen legt der Prüfungsausschuss fest und veröffentlicht sie auf der Homepage
    Die Abgabefrist für schriftliche Arbeiten ist, sofern Sie es nicht deutlich anders kommunizieren, der 30.09. bzw. der 31.03. Termine für Klausuren legen Sie selbst fest und kommunizieren sie deutlich in der Lehrveranstaltung und ggf. im ILIAS-Kurs.

  • 3. Studierende informieren

    Für die Studierenden (und in der Folge auch für Sie) ist es hilfreich, wenn Sie in der Lehrveranstaltung und auf Ihrer Homepage Informationen zu Ihren Prüfungsstandards und -abläufen bereit halten. 
    Auch bei Studienleistungen sollten Sie dies zu Beginn der Lehrveranstaltung kommunizieren - am besten auch schriftlich auf ILIAS oder einem Handout.

    Da die Absprachen zu Studien- und Prüfungsleistungen häufig bereits im Vorfeld der Anmeldung über MARVIN stattfinden, ist es ratsam, die Ausgabe von Themen oder Referatsterminen an Studierende selbst zu dokumentieren, um hinterher anhand der Listen aus MARVIN zu überprüfen, wer tatsächlich eine Zusage von Ihnen erhalten hat, eine Studien- oder Prüfungsleistungen bei Ihnen abzulegen. 

  • 4. Prüfungslisten einsehen und ausdrucken

    Bitte holen Sie sich unmittelbar nach  Ende der Anmeldefrist (unbedingt vor Abnahme der Prüfung) die Listen aus MARVIN. Wie geht das nochmal? Prüfen Sie am besten sofort, ob alle, die mit Ihnen eine Studien- oder Prüfungsleistung vereinbart haben, auch in MARVIN angemeldet sind.
    Bitte nehmen Sie niemandem eine Studien- oder Prüfungsleistung ab, der/die nicht auf Ihrer Liste als angemeldet steht oder von Ihnen kein Thema ausgegeben bekommen hat.
    Sie sparen damit nicht nur dem Prüfungsbüro, dem Prüfungsausschuss und der Studienberatung zusätzlichen Aufwand, Sie sparen auch sich selbst Arbeit, da Sie Hausarbeiten, die nicht angemeldet wurden, auch nicht korrigieren müssen. 

Prüfungsformen

  • Klausuren

    Anmeldung über MARVIN zu den von Ihnen festgelegten Fristen. Bitte denken Sie auch direkt daran, den Wiederholungstermin mit der Lehrplankoordination abzusprechen! 
    Umfang/Art der Klausur:
    Die Klausuren können zwischen 60h und 120h geschrieben werden. Sie legen fest, wie viel Zeit sinnvollerweise zur Verfügung stehen sollte.
    Für die Durchführung von E-Klausuren sollten Sie sich zur Beratung an das HRZ wenden.
    Möchten Sie Mulitple-Choice-Aufgaben in Ihre Klausur integrieren, beachten Sie bitte die entsprechende Bestimmung der Uni Marburg
    Studierende mit Nachteilausgleich sind aufgefordert, sich spätestens bei der Anmeldung mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die notwendigen Modifizierungen der Prüfungsbedingungen mit Ihnen zu klären. Die Studierenden müssen dabei den Bescheid des Prüfungsausschusses vorlegen.
    Organisation/Durchführung: Bitte kontrollieren Sie beim Einlass, ob eine Anmeldung vorliegt. Die Studierenden legen ihren Personalausweis vor und bestätigen durch ihre Unterschrift ihre Anwesenheit. Das ist wichtig, um im Zweifel nachvollziehen zu können, wer tatsächlich zur Klausur erschienen ist.
    Bevor die Bearbeitungszeit startet, fragen Sie die Anwesenden, ob sie sich gesund und prüfungsfähig fühlen und bitten um Meldung derjenigen, auf die das nicht zutrifft. Diese sollen den Raum wieder verlassen und unmittelbar zur Ärztin oder zum Arzt gehen und ein Attest besorgen. 
    Es sollten nicht mehr als eine Person gleichzeitig den Raum zur Toilette verlassen. 
    Notieren Sie das Ende der Bearbeitungszeit am besten gut sichtbar (z. B. auf einer Tafel/Flipchart oder über den Beamer).

  • Schriftliche Arbeiten (Hausarbeit, Portfolio, Forschungsberichte, etc.)

    Themenausgabe: Sie geben das Thema (i.d.R. in der Sprechstunde) in Absprache mit dem/der Studierenden aus. Ohne Themenausgabe können Studierende nicht geprüft werden. 
    Anmeldung: Die Studierenden melden sich bei Ihnen in MARVIN für die Prüfung an. Die Frist beginnt zu Semesterbeginn und endet Mitte Mai/Mitte November. Fristen können Sie jeweils aktuell auf der Homepage einsehen. 
    Umfang: Der Umfang orientiert sich an der Aufgabenstellung und dem in der Prüfungsordnung festgelegten Workload. Bitte kommunizieren Sie Ihre Standards in jedem Fall an die Studierenden
    Abgabe: Die Abgabe ist standardmäßig der 30.09./31.03. Abweichende Fristen (für alle Studierenden!) können vereinbart werden, dies sollte sehr deutlich kommuniziert und im Zweifel auch begründet werden. Die Abgabe erfolgt am besten per Mail, um die fristgerechte Abgabe zu dokumentieren. Eine zusätzliche Abgabe in Papierform ist üblich, Sie können aber auch darauf verzichten. Verlängerungen der Bearbeitungszeit werden nur mit ärztlichem Attest gewährt.
    Korrektur: Die Korrekturfrist läuft bis zum 15.Mai (@ Elke: Ist das richtig?) Hausarbeiten müssen formal 5 Jahre aufbewahrt oder dem/der Kandidat:in gegen Unterschrift ausgehändigt werden. Das Referat für zentrale Prüfungsangelegenheiten signalisiert aber, dass eine Vernichtung auch nach einem Jahr akzeptabel ist, wenn kein Widerspruch gegen die Note eingelegt wurde. 
    "Kritische" Arbeiten (z. B. letzter Prüfungsversuch, Betrugsversuche) sollten auf alle Fälle 5 Jahren archiviert werden (elektronisch ist ausreichend).

Bewerten und Ergebnisse erfassen

  • Ende der Vorlesungszeit: Ergebnisse von Studienleistungen erfassen

    Studienleistungen sind immer nur bestanden (+) oder nicht bestanden (-). Sind Studierende angemeldet, haben aber nichts eingereicht oder sind nicht angetreten, wird im Bewertungsfeld ein "NA" erfasst. Bitte erfassen Sie Studienleistungen unmittelbar nach Ende der Vorlesungszeit! Wie geht das nochmal?
    Studierende sind aus den unterschiedlichsten Gründen darauf angewiesen, dass Sie Studienleistungen möglichst frühzeitig eintragen. 

  • Ergebnisse von schriftlichen (Haus-)Arbeiten

    Hausarbeiten werden am 31.03. bzw. am 30.09. von den Studierenden eingereicht. Diese Frist ist bindend und kann von Ihnen nur in absoluten Ausnahmefällen verschoben werden (siehe FAQ unten).
    Bevor Sie mit der Korrektur beginnen, sollten Sie prüfen, ob für alle eingereichten Arbeiten auch eine Anmeldung vorliegt.
    Die Noten für Hausarbeiten aus dem WS müssen dann bis 15.Mai, solche aus dem SoSe bis 15.11. in MARVIN erfasst sein. Dies gilt als absolute Deadline. Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten werden mit "NA" im Bewertungsfeld bewertet. 

FAQ rund um Studien- und Prüfungsleistungen

  • Müssen Studierende in meiner Lehrveranstaltung zugelassen sein, damit ich sie prüfen kann?

    In aller Regel: Nein. 
    Technisch besteht überhaupt kein Zusammenhang zwischen einer Zulassung zu (einer) Ihrer Lehrveranstaltung und einer Anmeldung zu einer Studien- und Prüfungsleistung bei Ihnen. Es handelt sich um zwei völlig getrennte Elemente in MARVIN. 
    Formal besteht für Studierende nur dann ein Anspruch, eine Studienleistung in einer Lehrveranstaltung bei Ihnen zu erbringen, wenn Sie sie zur Lehrveranstaltung zugelassen haben. Ob das in MARVIN, in ILIAS oder physisch im Seminarraum passiert, ist dann aber egal.

  • Ich finde eine*n Studierende*n nicht auf meiner Prüfungsliste, der*die bei mir eine Arbeit eingereicht hat.

    Prüfen Sie bitte zunächst, ob die Arbeit auf einer anderen Liste angemeldet wurde (Andere Prüfungsordnung(sversion), Gendermodul). Fragen Sie Studierende im Zweifel selbst an, wo sie sich angemeldet haben und lassen Sie sich einen Screenshot zeigen.
    Stellt sich heraus, dass gar keine Anmeldung über MARVIN erfolgt ist, können Sie die Arbeit nicht annehmen! Das hat unter anderem mit der Gleichbehandlung aller Studierenden zu tun: Studierende, die angemeldet sind und nicht abgeben, gelten als "nicht bestanden". Studierende, die nicht angemeldet sind, könnten sich theoretisch offen halten, ob sie abgeben oder nicht, wenn Arbeiten auch ohne Anmeldung angenommen würde... 

  • Woher weiß ich, welche Prüfungsformen in meinem Modul möglich sind? 

    Auskunft gibt grundsätzlich die Prüfungsordnung (s.o.). Einen schnelle(re)n Überblick erhalten Sie vermutlich über die jeweilige Kurzinfo (Leistungsübersicht).

    Bei den Formen sind die Vorgaben in der Prüfungsordnung bindend. Sie sollten keine anderen Formen anbieten und die Definition, was noch als "mündliche Prüfung" gilt und wie "Hausarbeit" gefasst wird, nicht allzu weit auslegen. Dies hat mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und einer Rechtssicherheit zu tun. 

  • Darf ich andere Prüfungsformen anbieten/vereinbaren als die Prüfungsordnung in dem betreffenden Modul festlegt? 

    Streng formal: Nein. Die Prüfungsordnung ist verbindlich. Allerdings unterscheiden wir im Institut für Schulpädagogik bei der Verbindlichkeit: Bei Studienleistungen ist es Usus, die Form in gewissen Grenzen dem didaktischen Konzept und dem Inhalt der Lehrveranstaltung anzupassen. Beachten sollten Sie, dass der in der Prüfungsordnung vorgesehene Workload nicht überschritten (und möglichst auch nicht unterschritten) wird und dass Studierende grundsätzlich das Recht haben/hätten, die in der Prüfungsordnung festgelegte Form abzulegen. 
    Bei Prüfungsleistungen ist ein Wechsel der Form grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Prüfungsausschuss beschließt das auf Antrag (z. B. im Rahmen eines Nachteilausgleichs , Härtefalles oder wegen besonderer Rahmenbedingungen (Forschungssemester, Turnuswechsel, etc.)). Sie selbst  dürfen Studierenden einen Wechsel der Prüfungsform nicht anbieten und können ihn auch nicht auf Anfrage gewähren. 

  • Kann ich eine Schreibzeitverlängerung gewähren, wenn ein/e Student:in mich darum bittet? 

    Verlängerungen der Schreibzeit werden grundsätzlich nur in zwei Fällen gewährt: Für Studierende mit einem  Nachteilausgleich und Studierende, die in der Prüfungszeit krank werden und ein Attest vorlegen.
    Die Gewährung eines Nachteilausgleiches läuft über den Prüfungsausschuss und wird nicht von Ihnen geprüft. 
    Die Verlängerung wegen Krankheit geschieht  ausschließlich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes. Wenn Sie einen Sonderfall vermuten, wenden Sie sich bitte an den oder die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses.

  • Eine*ein Studierende*r hat bei mir eine Leistung erbracht oder möchte eine erbringen, erfüllt aber die Voraussetzungen für das Modul nicht. Was nun? 

    Da MARVIN die Voraussetzungen überprüft, kann der/die Studierende die Leistung auch in MARVIN nicht angemeldet haben und dürfte auch nicht auf Ihrer Prüfungsliste stehen. Bitte nehmen dieser/m Student*in keine Prüfung/Studienleistung ab. Eine Erfassung der Leistung wäre nämlich ebenfalls nicht möglich. Verweisen Sie ihn/sie an die Studienberatung oder das Prüfungsbüro, um bei der Planung des eigenen Studienverlaufes zu unterstützen. 
    Die Studierenden sind über die Notwendigkeit von Voraussetzungen, Anmeldemodalitäten und der Konsequenzen informiert: Infoseite für die Studierenden zur Prüfungsorganisation (in den FAQ)
    Bitte respektieren Sie die Prüfungsordnung (und die Kapazitäten des Prüfungsbüros bei der Bearbeitung von Einzelfällen). 

  • Eine*ein Studierende*r war - außer in der ersten Sitzung - bei mir quasi nie im Seminar. Darf ich die Annahme einer Studienleistung verweigern? 

    Formal: Nein. 
    Die (regelmäßige) Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung ist keine Voraussetzung für die Zulassung/Abnahme einer Studienleistung. Die Anwesenheit wird - außer in den Lehrveranstaltungen der Praxismodule - auch gar nicht kontrolliert und daher kann auch Abwesenheit in keiner Weise sanktioniert werden. Lediglich in der ersten Sitzung müssen Studierende vor Ort (in ILIAS) sein, um ihren Anspruch auf einen Platz geltend machen und den Platz für eine Studienleistung erhalten zu können.

  • Wie lange muss ich Prüfungsunterlagen aufbewahren?

    Die Prüfungslisten mit Bewertungen werden durch das MARVIN-System rechtssicher "aufbewahrt".
    Die konkreten Hausarbeiten und sonstigen schriftlichen Prüfungsunterlagen sollen streng formal 5 Jahre aufbewahrt werden. Das Dezernat III gibt aber die Regelung heraus, dass sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist vernichtet (oder an den/die Student*in zurück gegeben) werden können. Diese einjährige Widerspruchsfrist beginnt mit der "Verkündung" des Ergebnisses in MARVIN!
    Bei strittigen Fällen (z. B. bei Täuschungs- oder Plagiatsfällen oder letzten Prüfungsversuchen) empfiehlt es sich, die Unterlagen länger bereit zu halten. Platzsparend eingescannt ist das ja auch kein Problem. 

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