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Ende/Auslaufen der Prüfungsordnung 2012
Mit In-Kraft-Treten der „neuen“ Prüfungsordnung im WS 20/21 ist die „alte“ Prüfungsordnung (2012/13, Studienbeginn bis SoSe 20) außer Kraft getreten (§28 der Prüfungsordnung von 2020). Studierende, die Ihr Studium bis dahin nicht abgeschlossen und auch nicht vorher auf eigene Initiative gewechselt haben, wurden bei der Rückmeldung ins WS 24/25 in die neue Prüfungsordnung zurückgemeldet und können Ihr Studium dort beenden.
Der Prüfungsausschuss Erziehungswissenschaft hat ein Schema für die Anerkennung der Leistungen aus der PO 2012 für die PO 2020 beschlossen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich lege die Studienleistung in BA-EW 1 erst im laufenden WS 24/25 ab. Bis dahin kann mich in den Modulen ab BA-EW 8 nirgends anmelden, mir fehlen die Voraussetzungen! Was tun?
Für Prüfungsleistungen ist das weitgehende unproblematisch. Diese können Sie im WS 24/25 schon vorbereiten. Haben Sie dann die Studienleistung in BA-EW 1 abgelegt, können Sie gegen Ende der Vorlesungszeit diese Prüfungen auch in MARVIN anmelden.
Für Studienleistungen ist dieses Vorgehen nicht möglich, weil die Frist hierfür schon am 15.11. endete. Sollte dies Ihren Abschluss nachweislich verzögern (z. B., weil Sie sich ausschließlich für eine oder zwei Studienleistungen noch ins SoSe 2025 zurückmelden müssten), wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Der Prüfungsausschuss hat für diese Fälle einen Sammelbeschluss gefasst.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was hat es mit der Prüfungsleistung im Modul "Reflexive Fallarbeit" bzw. "Konzeptionsentwicklung/Angebotsentwicklung" auf sich?
Studierende, die in der alten Prüfungsordnung die Prüfungsleistung im Modul der Studienrichtung (BA 9a bzw. BA 9b) abgelegt haben, bekommen diese für die Prüfungsleistung im neuen Modul BA-EW 9a-I bzw. BA-EW 9b-I anerkannt. Die Prüfungsleistung im neuen Modul BA-EW 9a-II bzw. BA-EW 9b-II gab es in der alten Prüfungsordnung noch nicht, daher muss sie nach dem Wechsel in die neue Prüfungsordnung noch nachgeholt werden. Bitte wenden Sie sich für den Schwerpunkt Sozial- und Rehabilitationspädagogik an Herrn Börner, für die Erwachsenenbildung/Jugendbildung an Frau Lockstedt.
Das Seminar müssen Sie nicht noch einmal besuchen, es kann aber helfen, sich auf die Prüfungsleistung vorzubereiten (eine kleinere Hausarbeit, die auch benotet wird).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen In der alten Prüfungsordnung habe ich einen (nicht erfolgreichen) Prüfungsversuch in einem Modul abgelegt und möchte ihn nun in der neuen Prüfungsordnung wiederholen. Welche Prüfungsform gilt jetzt für mich, die alte oder die neue?
Mit dem Wechsel in die neue Prüfungsordnung gelten für Sie nun ausnahmslos die Strukturen und Modulbeschreibungen der neuen Prüfungsordnung. Auch wenn Sie in der alten Prüfungsordnung den ersten Versuch z. B. in Form einer Hausarbeit angetreten haben, in der neuen Prüfungsordnung nun aber in diesem Modul eine Klausur vorgesehen ist, gilt für Sie nun im zweiten Versuch die Klausur als Prüfungsform.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mir wurden Leistungen aus der alten Prüfungsordnung anerkannt (oder hätten anerkannt werden müssen), die ich aber in MARVIN nicht sehe (andere Anerkennungen sehe ich aber möglicherweise bereits). Muss ich tätig werden?
In aller Regel handelt es sich dabei um Leistungen, für die nach neuer Prüfungsordnung die Voraussetzungen noch nicht vorliegen.
Beispiel: In der neuen Prüfungsordnung sind die Module BA-EW 4-I +II Voraussetzung, um die Profilmodule studieren zu können. Haben Sie aber die Forschungsmethoden in der alten Prüfungsordnung noch nicht bestanden, können die Anerkennungen aus den Profilmodulen noch nicht in MARVIN erfasst werden (stehen aber auf Ihrem Anerkennungsbescheid). Dies kann erst geschehen, wenn Sie die Module BA-EW 4-I und II bestanden haben und im Prüfungsbüro Bescheid gesagt haben, dass nun auch die restlichen Anerkennungen erfasst werden können.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert mit den Studien- und Prüfungsleistungen, die ich in der alten Prüfungsordnung angemeldet habe oder anmelde, für die aber zum Zeitpunkt des Wechsels in die neue Prüfungsordnung noch keine Bewertung vorliegt?
Wenn es sich dabei um eine Leistung handelt, die auch für die neue Prüfungsordnung anerkannt werden kann (und das ist bei den meisten Leistungen der Fall), wird die Anmeldung Teil der Anerkennung. Sobald die entsprechende Leistung (in der alten Prüfungsordnung!) erfasst wurde, geben Sie bitte im Prüfungsbüro per Mail Bescheid (unter Angabe von Matrikelnummer und kurzer Kommentierung zum Zusammenhang), die Leistung wird dann in die neue Prüfungsordnung übertragen, sofern die Voraussetzungen nach neuer Prüfungsordnung dafür vorliegen. Falls letzteres (noch) nicht der Fall ist, wird die Leistung erst erfasst, wenn die Voraussetzungen erworben wurden. Geben Sie dem Prüfungsbüro bitte unaufgefordert Bescheid, wenn dies der Fall ist. Sie finden die Übersicht über die Module mit den entsprechenden Voraussetzungen auf der Homepage.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wenn bei der Anerkennung nur die Studien- und Prüfungsleistungen bzw. abgeschlossene Module anerkannt werden, sieht man ja die belegten Lehrveranstaltungen gar nicht mehr im Vollständigen Leistungsnachweis. Kann man da was machen, um potentiellen Arbeitgeber:innen auch sein Profil nachweisen zu können?
Richtig ist, dass nur Studien- und Prüfungsleistungen Teil der Anerkennung sind. Lehrveranstaltungsbelegungen werden nicht mit in die neue Prüfungsordnung übernommen. Wenn Ihnen die Dokumentation Ihrer Belegungen wichtig ist, sollten Sie sich vor dem Wechsel einen vollständigen Leistungsnachweis Ihrer Leistungen in der alten Prüfungsordnung aus MARVIN ziehen.