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Ende/Auslaufen der Prüfungsordnung 2012

Mit In-Kraft-Treten der „neuen“ Prüfungsordnung im WS 20/21 ist die „alte“ Prüfungsordnung (2012/13, Studienbeginn bis SoSe 20) außer Kraft getreten (§28 der Prüfungsordnung von 2020). Studierende, die Ihr Studium bis dahin nicht abgeschlossen und auch nicht vorher auf eigene Initiative gewechselt haben, wurden bei der Rückmeldung ins WS 24/25  in die neue Prüfungsordnung zurückgemeldet und können Ihr Studium dort beenden.
Der Prüfungsausschuss Erziehungswissenschaft hat ein Schema für die Anerkennung der Leistungen aus der PO 2012 für die PO 2020 beschlossen. 

Mit dem Wechsel in die neue Prüfungsordnung gelten für Sie alle Regelungen der Prüfungsordnung 2020 (z.B. Modulvoraussetzungen, Prüfungsformen, Fristen, etc...), weitegehend ohne Ausnahme .