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Studienplanung

Praktika, Nebenfach, Reihenfolge der Module etc.

  • Muss ich die Module in der Reihenfolge ihrer Nummerierung studieren?

    Nein. Diese Reihenfolge ist sinnvoll, aber nicht zwingend. Einige Module können jedoch erst studiert werden, wenn vorher bestimmte andere Module abgeschlossen wurden. Es empfiehlt sich also, bei der Planung des eigenen Studiums darauf zu achten, welche Module zuerst studiert werden sollten und welche auch später studiert werden können, ohne dass sich dadurch Verzögerungen ergeben (siehe Modulplan im Studiengangshandbuch).

  • Kann ich schon im ersten Semester ein Nebenfachmodul aus einem anderen Fachbereich studieren?

    Im Prinzip ist das möglich. Allerdings sind die Nebenfachmodule im Studienverlaufsplan erst im dritten Fachsemester vorgesehen. Im ersten und zweiten Semester sind Sie eigentlich mit anderen Modulen beschäftigt. Es ist daher sinnvoll(er), sich im ersten Semester auf das Hauptfach zu konzentrieren, auch um Module abzuschließen, die Voraussetzung für die Module in den höheren Semestern sind.

  • Muss ich mich für ein Nebenfach anmelden/bewerben/einschreiben?

    In der Regel nicht. Es gibt einige Fächer, die eine Teilnahmebeschränkung für Nebenfachstudierende haben. Erkundigen Sie sich frühzeitig in der entsprechenden Studienberatung. Einige Fächer bieten (formal oder kontrolliert verpflichtende) Infoveranstaltungen für Nebenfachstudierende an. In den meisten Fächern reicht jedoch die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen in diesem Fach dafür aus, das Nebenfach faktisch begonnen zu haben. Das Institut für Erziehungswissenschaft muss nicht darüber unterrichtet werden, welches Nebenfach Sie studieren werden.

  • Kann ich mir Praktika, die ich vor meinem Studium gemacht habe, für das Praktikumsmodul anrechnen lassen?

    In der Regel nicht. Da das Praktikum im BA „Erziehungs- und Bildungswissenschaft“ in eine intensive Vor- und Nachbereitung eingebettet ist, können vorangegangene Praktika in der Regel höchstens zum Teil angerechnet werden. Ansprechpartnerin für alle Fragen rund ums Praktikum ist Iris Männle. Auf der Praktikumshomepage finden Sie weitere Informationen.

  • Muss ich ein angefangenes Modul innerhalb eines Semesters oder eines Studienjahres abschließen?

    Nein. Es bietet sich an, die Module möglichst kompakt zu studieren, da sie in der Regel auch Themeneinheiten bilden. Wie lange Sie jedoch für ei Modul brauchen, bleibt Ihnen überlassen. Sie haben dann allerdings nicht mehr die Garantie, das Modul ­jederzeit abschließen zu können. Möglicherweise müssen Sie dann auf die noch fehlende Veranstaltung oder einen Prüfungstermin ein Semester warten.

    Viele Studierende belegen alle Lehrveranstaltungen eines Moduls und verschieben dann die Prüfungsleistung. Dies ist nicht zu empfehlen. Zum einen liegen dann bei Prüfungsantritt die Lehrveranstaltungen schon länger zurück, zum anderen gilt das Modul formal dann auch noch nicht als abgeschlossen und die Leistungspunkte werden nicht verbucht (z. B. für Bafög).

  • Wie viele Veranstaltungen und Studien- und Prüfungsleistungen sind denn pro Semester machbar?

    Grundsätzlich fährt man ganz gut damit, pro Semester Leistungen im Umfang von ca. 30 LP zu erbringen. Und das ist nur bis zu einem gewissen Grad abhängig von der Zahl der Semesterwochenstunden. Gerade am Anfang des Studiums verschätzen sich viele Studierende im Aufwand, den sie für Seminare, Referate und vor allem Hausarbeiten erbringen müssen.

  • Was passiert, wenn ich es nicht schaffe in sechs Semestern fertig zu studieren?

    Es ist überhaupt kein Beinbruch, länger als sechs Semester zu studieren. Regelstudienzeit bedeutet, dass man es in sechs Semestern schaffen kann, aber nicht muss. Aufpassen müssen BAföG-Empfänger, deren Zahlungen an die Regelstudienzeit gebunden sind. Allerdings findet sich i.d.R. auch für ein oder zwei Semester ohne BAföG eine finanzielle Lösung. Ansprechpartner finden Sie in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks.

  • Was ist, wenn ich Voraussetzungen für ein Modul noch nicht habe? Kann ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen?

    Achten Sie bei Ihrer Planung darauf, die Module in der Reihenfolge des Studienverlaufsplans zu belegen und auch mit der Prüfungsleistung abzuschließen. Bei der Planung hilft Ihnen die Studienberatung gerne weiter, es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, so zu planen, dass Sie zu Beginn eines Semesters die Voraussetzungen für die Module erworben haben, die Sie belegen möchten. Da die Voraussetzungen im BA Erziehungs- und Bildungswissenschaft sehr "weit gestrickt" sollte da nichts schief gehen.

    Ein Antrag an den Prüfungsausschuss hat nur dann gute Aussichten, wenn
    - durch eine längere Beurlaubung wegen Krankheit oder einem studienbedingten Auslandsaufenthalt die Voraussetzungen nachweislich nicht erwerben konnten und sich das Studium maßgeblich verzögern würde, wenn Sie das Modul nicht belegen können
    - die Gründe, dass Sie die Voraussetzungen nicht erwerben konnten durch das Institut zu verantworten sind (z. B., weil eine Prüfung nicht angeboten oder ihre Hausarbeit nicht rechtzeitig korrigiert wurde).
    - Sie tatsächlich ein Härtefall sind (es tatsächlich und nachweisbar eine außergewöhnliche und zudem unzumutbare Härte darstellten würde, wenn Sie das Modul nicht belegen können)