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Vor dem Studium
Bewerbung, Voraussetzungen, Studienbeginn etc.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich vor der OE schon in die Lehrveranstaltungen einwählen oder reicht es, das in der OE zu machen?
Grundsätzlich können Sie sich auch noch in der OE einwählen. Es wird aber empfohlen, sich mit dem Verfahren vertraut zu machen. Auf alle Fälle sollten Sie im Vorfeld der OE Ihren students-Account frei schalten und die Infomails zur Kenntnis nehmen!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich bei der Bewerbung schon angeben, welche Importmodule/Nebenfach ich studieren will?
Nein. Sie können im Studium Module im Umfang von 24 ECTS aus anderen Fächern wählen. Das ist laut Studienverlaufsplan erst ab dem dritten Fachsemester vorgesehen und da ist es dann auch sinnvoll. Bis dahin haben Sie dann auch Klarheit, welche Fächer für Sie interessant sind. Bei der Bewerbung spielt das keine Rolle.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich an der Orientierungseinheit teilnehmen?
Die Orientierungseinheit ist Teil des Studiums insofern als Sie dort befähigt werden, Ihr Studium selbstständig zu organisieren. Sie werden auf alle relevanten organisatorischen und formalen Aspekte aufmerksam gemacht und erfahren, wie Sie sich im Studium orientieren können. Im weitern Studium wird dann immer davon ausgegangen, dass Sie diese Informationen erhalten haben und um die zentralen Punkte der Studienorganisation wissen.
Sie können sich dieses Wissen auch selbst aneignen, indem Sie die Informationen auf der Homepage und im Studienganghandbuch aufmerksam zur Kenntnis nehmen. Eine Anwesenheitskontrolle erfolgt in der OE nicht.Ein weiterer wichtiger Teil der OE ist aber auch das Kennenlernen Ihrer KommilitonInnen und der Lehrenden des Instituts. Dieser "soziale Aspekt" der Orientierungseinheit ist nicht zu unterschätzen! Oft bilden sich bereits hier erste Studiengemeinschaften und Freundschaften. Der Start ins Studium ist viel leichter und erfreulicher, wenn man ihn zusammen mit anderen erlebt!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist es möglich, neben dem Studium zu arbeiten? In welchem Umfang?
Das Studium ist als Vollzeit- und Präsenzstudium angelegt. In einem gewissen Umfang ist es jedoch erfahrungsgemäß möglich, parallel zu arbeiten oder anderen regelmäßigen Verpflichtungen nachzugehen. Je nach Art und vor allem Flexibilität der „Nebenbeschäftigung“ ist natürlich mit einer Studienzeitverlängerung zu rechnen, da die Studienorganisation nur in begrenztem Maße auf diese Studienmodelle Rücksicht nehmen kann. Mehr als die Hälfte der Wochenstunden wird nicht empfohlen, eine Vollzeittätigkeit ist mit einem Studium in der Regel nicht vereinbar.
Die Beantragung eines regulären Teilzeitstudiums ist möglich, in aller Regel aber unnötig, Sie können das Studium auch so Ihren Lebensumständen anpassen. Die Studienberatung berät Sie gern!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Besteht in den Veranstaltungen Präsenzpflicht?
Eine Anwesenheitskontrolle gibt es nicht - wir gehen davon aus, dass Sie freiwillig hier sind und sich für die Inhalte des Studiums interessieren. Es handelt sich jedoch um ein Präsenzstudium, Ihre (aktive) Anwesenheit wird erwartet.
In Seminaren mit begrenzter Platzzahl müssen Sie auf alle Fälle in der ersten Sitzung anwesend sein, um Ihre Mitarbeit in der Lehrveranstaltung zu bestätigen und die Möglichkeit wahrnehmen können, eine Studienleistung abzulegen.
Ein Fernstudium ist ausgeschlossen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo kann ich mich über Zulassungsbedingungen und das konkrete Bewerbungsverfahren informieren?
Informationen rund um die Bewerbung finden Sie vor allem auf den zentralen Seiten der Uni Marburg unter "Studium". Dort finden Sie auch die FAQ zum Bewerbungsverfahren.
Bei individuellen Fragen und Problemen hilft Ihnen das Studifon (06421-28 22222) gerne weiter.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann man den BA in Teilzeit studieren? Wo muss ich das beantragen?
Ein offizielles Teilzeitstudium ist im BA grundsätzlich möglich. Informationen dazu finden Sie hier. Es ist jedoch in den seltensten Fällen sinnvoll oder notwendig. Sie können auch ohne den Status einer/eines Teilzeitstudierenden das Studium folgenlos „strecken“, wenn dies für Sie sinnvoll ist.