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Studien- und Prüfungsleistungen planen und abnehmen

Grundsätzlich regeln die Prüfungsordnungen unserer Studiengänge die Prüfungsformen in den einzelnen Modulen. 

Vieles andere wird über Beschlüsse des Prüfungsausschusses geregelt (z. B. die An- und Abmeldefristen und organisatorische Abläufe). Die Informationen, die die Studierenden darüber erhalten/haben sollten, finden Sie auf der Homepage. Die einzelnen Schritte für Ihre Planung mit den wichtigsten Hinweisen finden Sie hier:

Prüfungen und Studienleistungen planen

  • 1. Prüfer*innen festlegen

     Die Lehrplankoordination fordert recht früh im Vorsemester auf die Modulverantwortlichen auf, mitzuteilen, wer in ihren Modulen prüfen soll und in welcher Form. Bei Klausuren geben Sie bitte auch den Termin und die An- und Abmeldefristen an.
    Modulverantwortliche sprechen sich in der AG bzw. mit den Lehrenden im Modul ab, wer als Prüfer:in angelegt werden soll und melden dies der Lehrplankoordination. "Automatisch" wird niemand als Prüfer:In angelegt, bitte planen Sie aktiv, wo Sie im kommenden Semester prüfen möchten sprechen Sie das mit den jeweiligen Modulverantwortlichen ab. Je sorgfältiger dieser Schritt gemacht wird, desto weniger Regelungsaufwand entsteht später.

  • 2. Prüfungsformen und -zeiten planen

    Die Prüfungsordnung gibt in Modulen meist mehrere Formen von Studien- und Prüfungsleistungen vor.
    Bei Prüfungen bestimmt der/die Prüfer*in, welche Form(en) im aktuellen Semester angeboten werden sollen. Werden mehrere Formen angeboten, haben die Studierenden ein Recht darauf, zu wählen. Sprechen Sie also im Modul ab, wer in welcher Form prüft. Gibt es z. B. nur eine Prüferin, die eine mündliche Prüfung anbieten möchte, während die anderen nur Hausarbeiten annehmen, müsste diese Prüferin alle Studierenden mündlich prüfen, die im aktuellen Semester eine mündliche Prüfung wählen möchten.
    Die Formen von Studienleistung werden weniger streng gehandhabt, hier können die Lehrenden traditionell die Form an das Lehrveranstaltungskonzept anpassen. Besteht ein Studierenden jedoch darauf, die in der Prüfungsordnung vorgesehene Form angeboten zu bekommen, sollte man dies ermöglichen.
    Die Fristen für die An- und Abmeldung der meisten Prüfungsformen legt der Prüfungsausschuss fest und veröffentlicht sie auf der Homepage. Nur für Klausuren legen Sie den Termin individuell fest.

  • 3. Studierende informieren

    Bei Prüfungen werden die Studierenden werden über die möglichen Prüfer:innen, die angebotenen Formen und die Termine und Fristen über MARVIN informiert. Für die Studierenden (und in der Folge auch für Sie) ist es hilfreich, wenn Sie auf Ihrer Homepage Informationen zu Ihren Prüfungsstandards und -abläufen bereit halten. 
    Bei Studienleistungen sollten Sie dies zu Beginn der Lehrveranstaltung kommunizieren - am besten auch schriftlich auf ILIAS oder einem Handout.

    Da die Absprachen zu Studien- und Prüfungsleistungen häufig bereits im Vorfeld der Anmeldung über MARVIN stattfinden, ist es ratsam, die Ausgabe von Themen oder Referatsterminen an Studierende selbst zu dokumentieren, um hinterher anhand der Listen aus MARVIN zu überprüfen, wer tatsächlich eine Zusage von Ihnen erhalten hat, eine Studien- oder Prüfungsleistungen bei Ihnen abzulegen. 

  • 4. Prüfungslisten einsehen und ausdrucken

    Bitte holen Sie sich unmittelbar nach Ende der Anmeldefrist (bei mündlichen Prüfungen unbedingt vor Abnahme der Prüfung) die Listen aus MARVIN. Wie geht das nochmal? Prüfen Sie am besten sofort, ob alle, die mit Ihnen eine Studien- oder Prüfungsleistung vereinbart haben, auch in MARVIN angemeldet sind.
    Bitte nehmen Sie niemandem eine Studien- oder Prüfungsleistung ab, der/die nicht auf Ihrer Liste als angemeldet steht oder von Ihnen kein Thema ausgegeben bekommen hat.
    Sie sparen damit nicht nur dem Prüfungsbüro, dem Prüfungsausschuss und der Studienberatung zusätzlichen Aufwand, Sie sparen auch sich selbst Arbeit, da Sie Hausarbeiten, die nicht angemeldet wurden, auch nicht korrigieren müssen.
    Die Prüfungsnummern entnehmen Sie bitte den Kurzinofrmationen vom Bachelor, Master, EGL, EBL, Export BA, Export MA

  • 5. Woher weiß ich welche Nummern zu welcher Prüfung gehören?

    Alle Nummern zu den dazugehörigen Prüfungen finden Sie unter der Kurzinformation des Studiengangs:
    Bachelor, Master, EGL, EBL, Export BA, Export MA

Prüfungsformen

  • Klausuren

    Anmeldung über MARVIN zu den von Ihnen festgelegten Fristen. Bitte denken Sie auch direkt daran, den Wiederholungstermin mit der Lehrplankoordination abzusprechen! 
    Umfang/Art der Klausur:
    Die Klausuren können zwischen 60h und 120h geschrieben werden. Sie legen fest, wie viel Zeit sinnvollerweise zur Verfügung stehen sollte.
    Für die Durchführung von E-Klausuren sollten Sie sich zur Beratung an das HRZ wenden.
    Möchten Sie Mulitple-Choice-Aufgaben in Ihre Klausur integrieren, beachten Sie bitte die entsprechende Bestimmung der Uni Marburg
    Studierende mit Nachteilausgleich sind aufgefordert, sich spätestens bei der Anmeldung mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die notwendigen Modifizierungen der Prüfungsbedingungen mit Ihnen zu klären. Die Studierenden müssen dabei den Bescheid des Prüfungsausschusses vorlegen.
    Organisation/Durchführung: Bitte kontrollieren Sie beim Einlass, ob eine Anmeldung vorliegt. Die Studierenden legen ihren Personalausweis vor und bestätigen durch ihre Unterschrift ihre Anwesenheit. Das ist wichtig, um im Zweifel nachvollziehen zu können, wer tatsächlich zur Klausur erschienen ist.
    Bevor die Bearbeitungszeit startet, fragen Sie die Anwesenden, ob sie sich gesund und prüfungsfähig fühlen und bitten um Meldung derjenigen, auf die das nicht zutrifft. Diese sollen den Raum wieder verlassen und unmittelbar zur Ärztin oder zum Arzt gehen und ein Attest besorgen. 
    Es sollten nicht mehr als eine Person gleichzeitig den Raum zur Toilette verlassen. 
    Notieren Sie das Ende der Bearbeitungszeit am besten gut Sichtbar (z. B. auf einer Tafel/Flipchart oder über den Beamer).

  • Schriftliche Arbeiten (Hausarbeit, Portfolio, Forschungsberichte, etc.)

    Themenausgabe: Sie geben das Thema (i.d.R. in der Sprechstunde) in Absprache mit dem/der Studierenden aus. Ohne Themenausgabe können Studierende nicht geprüft werden. Den Studierenden wird dringend empfohlen, das Formblatt zur Themenabsprache zu nutzen, auch Sie sind herzlich eingeladen, die Studierenden daran zu erinnern. 
    Anmeldung: Die Studierenden melden sich bei Ihnen in MARVIN für die Prüfung an. Die Frist beginnt zu Semesterbeginn und endet am Ende der Vorlesungszeit (Mitte Juli bzw. Mitte Februar). Fristen können Sie jeweils aktuell auf der Homepage
    Umfang: Der Umfang orientiert sich an der Aufgabenstellung und dem in der Prüfungsordnung festgelegten Workload. Der Prüfungsausschuss hat eine Orientierung ausgegeben, die allerdings in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung flexibel ist. Bitte kommunizieren Sie Ihre Standards in jedem Fall an die Studierenden
    Abgabe: Die Abgabe ist standardmäßig der 30.09./31.03. Abweichende Fristen können vereinbart werden, dies sollte sehr deutlich kommuniziert und im Zweifel auch begründet werden. Die Abgabe erfolgt am besten per Mail, um die fristgerechte Abgabe zu dokumentieren. Eine zusätzliche Abgabe in Papierform ist üblich, Sie können aber auch darauf verzichten. Verlängerungen der Bearbeitungszeit nur mit ärztlichem Attest.
    Korrektur: Das Institut hat sich auf Korrekturfristen geeinigt, an die Sie sich halten sollten. Unterstützen kann der im Institut abgestimmte Bewertungsbogen für schriftliche Arbeiten. Bei Prüfungen im Drittversuch sollten Sie ihn unbedingt verwenden, da im Falle von Widersprüchen die Rechtsabteilung erfahrungsgemäß danach fragt. 
    Aufbewahrungsfristen: Hausarbeiten müssen formal 5 Jahre aufbewahrt oder dem/der Kandidat*in gegen Unterschrift ausgehändigt werden. Das Referat für zentrale Prüfungsangelegenheiten signalisiert aber, dass eine Vernichtung auch nach einem Jahr akzeptabel ist, wenn kein Widerspruch gegen die Note eingelegt wurde. Wer sicher gehen möchte, behält die elektronische Version 5 Jahre.
    "Kritische" Arbeiten (z. B. letzter Prüfungsversuch, Betrugsversuche) sollten auf alle Fälle 5 Jahren archiviert werden (elektronisch).

  • Mündliche Prüfungen

    Themenausgabe: Sie geben das Thema (i.d.R. in der Sprechstunde) in Absprache mit dem/der Studierenden aus. Für die Studierenden ist es eine Hilfe, wenn Sie auf der Homepage Ihre Standards kommunizieren (z. B., welche Unterlagen Sie im Vorfeld haben möchten (Thesenpapier, Gliederung, etc...) und welche Unterlagen in der Prüfung selbst verwendet werden dürfen. 
    Umfang/Dauer: Mündliche Prüfungen dauern laut Prüfungsordnung zwischen 25-35 Minuten (pro Studierender bzw. pro Studierendem). Die Länge sollte innerhalb eines Moduls einheitlich von allen Prüfer:innen gehandhabt werden.
    Anmeldung/Rücktritt: Die Studierenden melden sich nach der Absprache mit Ihnen in MARVIN an. Bis zwei Wochen vor vereinbartem Prüfungstermin können Studierende ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurücktreten. Eine Abmeldung ist für die Studierenden in MARVIN nicht mehr selbständig möglich.  Diesen Rücktritt erfassen die Prüfer:innen in MARVIN mit dem Kürzel "RAN" im Bewertungsfeld. Alternativ kann das Prüfungsbüro dies tun.
    Organisation/Durchführung: Es ist ein/e Beisitzer:in notwendig, der/die auch das  Protokoll führt. Das Protokoll wird nach der Prüfung in der Arbeitsgruppe archiviert und mindestens 5 Jahre aufgehoben (vermutlich am besten als Scan). 

    Merkblatt für die Durchführung mündlicher Prüfungen mit allen Infos

Bewerten und Ergebnisse erfassen

FAQ rund um Studien- und Prüfungsleistungen

  • Müssen Studierende in meiner Lehrveranstaltung zugelassen sein, damit ich sie prüfen kann?

    In aller Regel: Nein. 
    Technisch besteht überhaupt kein Zusammenhang zwischen einer Zulassung zu (einer) Ihrer Lehrveranstaltung und einer Anmeldung zu einer Studien- und Prüfungsleistung bei Ihnen. Es handelt sich um zwei völlig getrennte Elemente in MARVIN. 
    Formal besteht für Studierende nur dann ein Anspruch, eine Studienleistung in einer Lehrveranstaltung bei Ihnen zu erbringen, wenn Sie sie zur Lehrveranstaltung zugelassen haben. Ob das in MARVIN, in ILIAS oder physisch im Seminarraum passiert, ist dann aber egal.

  • Ich bin nicht als Prüfer*in in Marvin angelegt, will aber prüfen, was nun? 

    Bitte wenden Sie sich selbst unter Angabe des Moduls und der Prüfungsnummer (nutzen Sie bitte hierfür das entsprechende Formular) an das Prüfungsbüro. Holen Sie bitte im Vorfeld die Zustimmung des/der Modulverantwortlichen ein und klären Sie, welche Prüfungsform(en) angeboten werden sollen (und welche ggf. auch nicht!).

    Es ist nicht sinnvoll, den Studierenden zur Klärung/Reparatur loszuschicken. Die Kolleginnen im Prüfungsbüro brauchen von Ihnen mehrere Informationen/Entscheidungen, die ihnen die Studierenden nicht geben können. Bitte kümmern Sie sich selbst im Prüfungsbüro darum.

  • Irgendwas scheint mit einem meiner Prüfungssätze nicht zu stimmen oder es fehlt was! Wer ist zuständig?

    Bitte wenden Sich sich an das zuständige Prüfungsbüro! Es ist zwar  auf den ersten Blick am einfachsten, die Studierenden zur Klärung/Reparatur loszuschicken. Das ist aber organisatorisch weder sinnvoll noch effektiv: Die Kolleginnen im Prüfungsbüro brauchen von Ihnen sowieso in der Regel mehr Informationen/Entscheidungen, die ihnen die Studierenden gar nicht geben können. Bitte kümmern Sie sich selbst im Prüfungsbüro darum. 
    Auch die Studienberatung ist nicht zuständig. 

  • Eine/e Student*in will bei mir eine Studienleistung ablegen, hat aber die Anmeldefrist verpasst. Kann man da noch was machen??

    Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass Studienleistungen des aktuell laufenden Semesters, für die die Anmeldefrist versäumt wurde, noch nachgemeldet werden können. Dies geschieht über ein  Formular im Prüfungsbüro. Bitte verweisen Sie den/die Studierende/n auf die Homepage zur Prüfungsanmeldung. Dort finden die Studies sowohl die entsprechende FAQ wie auch das Formular. 
    Diese Regelung gilt nur für Studienleistungen des aktuell laufenden Semesters!

  • Ich finde eine*n Studierende*n nicht auf meiner Prüfungsliste, der*die bei mir eine Arbeit eingereicht hat.

    Prüfen Sie bitte zunächst, ob die Arbeit auf einer anderen Liste angemeldet wurde (Andere Prüfungsordnung(sversion), Exportmodul, Gendermodul). Fragen Sie Studierende im Zweifel selbst an, wo sie sich angemeldet haben und lassen Sie sich einen Screenshot zeigen.

    Es kann auch sein, dass die Arbeit "unter Vorbehalt" angemeldet wurde, z. B., weil Vorleistungen fehlen oder ein Teilbereich des Studiums überbucht wurde. Auch dann können Sie diese/n Studierenden nicht sehen, Sie sehen aber hinter der Zahl der angemeldeten Studierenden in Klammern, ob und wie viele Studierende bei Ihnen "unter Vorbehalt" angemeldet sind. Das Prüfungsbüro kann Ihnen in diesen Fällen Auskunft geben, um welche Studierenden konkret es sich handelt. Bevor das nicht geklärt ist, sollten Sie die Arbeit nicht korrigieren. 

    Stellt sich heraus, dass gar keine Anmeldung über MARVIN erfolgt ist, können Sie die Arbeit nicht annehmen! Das hat unter anderem mit der Gleichbehandlung aller Studierenden zu tun: Studierende, die angemeldet sind und nicht abgeben, gelten als "nicht bestanden". Studierende, die nicht angemeldet sind, könnten sich aussuchen, ob sie abgeben oder nicht, wenn die Arbeit auch ohne Anmeldung angenommen würde... Eine Übersicht über die möglichen Fälle/Konstellationen im Zusammenhang mit Anmeldung, Themenausgabe und Abgabe von Hausarbeiten führt die meisten Fälle auf. 

  • MARVIN zeigt mir an oder das Prüfungsbüro melde mir, dass ein/e Studierende im Drittversuch bei mir antritt. Was ist zu beachten?

    Studierende im Drittversuch können sich nicht selbständig zur Prüfung anmelden, das läuft über das  Formular und das Prüfungsbüro.
    Für Sie als Prüfer*in bedeutet das, dass Sie sich für die Bewertung eine/n zweite/n Gutachter*in besorgen müssen. Wer das ist, dafür gibt es zwar keine Vorgaben, aus Gründen der Rechtssicherheit ist es aber klug, wenn es jemand aus einer anderen Arbeitsgruppe ist. Außerdem wird dringend empfohlen, den institutsintern abgestimmten Bewertungsbogen für schriftliche Arbeiten zu verwenden. Es hat sich gezeigt, dass im Falle von Widersprüchen die Rechtsabteilung nach "harten" Bewertungskriterien und -dokumentationen fragt. 

  • Woher weiß ich, welche Prüfungsformen in meinem Modul möglich sind? 

    Auskunft gib grundsätzlich die Prüfungsordnung. Übersichten über die einzelnen Module finden Sie auf der Homepage für Studierende im Hauptfach Bachelor und Master, für Studierende in den Exportmodulen für Bachelor und für Master

    Bei den Formen für die Prüfungsleistungen sind die Vorgaben in der Prüfungsordnung bindend. Sie sollten keine anderen Formen anbieten und die Definition, was noch als "mündliche Prüfung" gilt und wie "Hausarbeit" gefasst wird, nicht allzu weit auslegen. Dies hat mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und einer Rechtssicherheit zu tun. 
    Bei den Studienleistungen hingegen haben wir im Institut einen Konsens, dass die Formen hier frei(er) gestaltet werden können, um dem Thema und dem Seminarkonzept gerecht zu werden.

  • Kann ich die Abgabefristen für Studien- und Prüfungsleistungen selbst festlegen?

    Grundsätzlich legt der Prüfungsausschuss die Fristen fest und veröffentlicht diese auf der Homepage. Sofern keine gravierenden Gründe dagegen stehen, sollten Sie sich an diese Fristen halten. Ist eine Anpassung der Fristen in Ihrem Fall notwendig oder sehr sinnvoll, beachten Sie bitte: 
    1. Abweichende Fristen müssen im Sinne einer Gleichbehandlung auch von allen anderen Prüfer:innen des Moduls übernommen werden.
    2. Diese abweichenden Fristen müssen wirklich überdeutlich an die Studierenden kommuniziert werden

  • Darf ich andere Prüfungsformen anbieten/vereinbaren als die Prüfungsordnung in dem betreffenden Modul festlegt? 

    Streng formal: Nein. Die Prüfungsordnung ist verbindlich. Allerdings unterscheiden wir im Institut für Erziehungswissenschaft bei der Verbindlichkeit: Bei Studienleistungen ist es Usus, die Form dem didaktischen Konzept und dem Inhalt der Lehrveranstaltung anzupassen. Beachten sollten Sie, dass der in der Prüfungsordnung vorgesehene Workload nicht überschritten (und möglichst auch nicht unterschritten wird) und dass Studierende grundsätzlich das Recht haben/hätten, die in der Prüfungsordnung festgelegte Form abzulegen. 
    Bei Prüfungsleistungen ist ein Wechsel der Form grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Prüfungsausschuss beschließt das auf Antrag (z. B. im Rahmen eines Nachteilausgleichs , Härtefalles oder wegen besonderer Rahmenbedingungen (Forschungssemester, Turnuswechsel, etc.)). Sie selbst  sollten Studierenden einen Wechsel der Prüfungsform nicht anbieten und können ihn auch nicht auf Anfrage gewähren. 

  • Was hat es mit der Unterscheidung von "großer" und "kleiner Studienleistung" auf sich? 

    Diese Unterscheidung ist völlig veraltet und betrifft nur Studierende mit Studienstart vor 2020 (!). In Ihren Lehrveranstaltungen dürften Studierende aus der alten Prüfungsordnung kaum noch sitzen, die letzten befinden sich im 9. Fachsemester! Die alte Prüfungsordnung verliert zudem mit dem 30.09.2024 ihre Gültigkeit, spätestens dann gehört die Unterscheidung der Vergangenheit an! 

    In der aktuellen Prüfungsordnung haben alle Studien­leistungen den gleichen Workload (nämlich 60h). 

  • Kann ich eine Schreibzeitverlängerung gewähren, wenn ein/e Student:in mich darum bittet? 

    Verlängerungen der Schreibzeit werden grundsätzlich nur in zwei Fällen gewährt: Für Studierende mit einem  Nachteilausgleich und Studierende, die in der Prüfungszeit krank werden und ein Attest vorlegen.
    Die Gewährung eines Nachteilausgleiches läuft über den Prüfungsausschuss und wird nicht von Ihnen geprüft. 
    Die Verlängerung wegen Krankheit ist Aufgabe der Sekretariate und geschieht  ausschließlich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes. Wenn Sie einen Sonderfall vermuten, wenden Sie sich bitte an den oder die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses.

  • Eine*ein Studierende*r hat bei mir eine Leistung erbracht oder möchte eine erbringen, erfüllt aber die Voraussetzungen für das Modul nicht. Was nun? 

    Da MARVIN die Voraussetzungen überprüft, kann der/die Studierende die Leistung auch in MARVIN nicht angemeldet haben und dürfte auch nicht auf Ihrer Prüfungsliste stehen. Bitte nehmen dieser/m Student*in keine Prüfung/Studienleistung ab. Eine Erfassung der Leistung wäre nämlich ebenfalls nicht möglich. Verweisen Sie ihn/sie an die Studienberatung oder das Prüfungsbüro, um bei der Planung des eigenen Studienverlaufes zu unterstützen. 
    Die Studierenden sind über die Notwendigkeit von Voraussetzungen, Anmeldemodalitäten und der Konsequenzen informiert: Infoseite für die Studierenden zur Prüfungsorganisation (in den FAQ)
    Bitte respektieren Sie die Prüfungsordnung (und die Kapazitäten des Prüfungsbüros bei der Bearbeitung von Einzelfällen). 

  • Eine*ein Studierende*r war - außer in der ersten Sitzung - bei mir quasi nie im Seminar. Darf ich die Annahme einer Studienleistung verweigern? 

    Formal: Nein. 
    Die (regelmäßige) Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung ist keine Voraussetzung für die Zulassung/Abnahme einer Studienleistung. Die Anwesenheit wird ja auch gar nicht kontrolliert und daher kann auch Abwesenheit in keiner Weise sanktioniert werden. Lediglich in der ersten Sitzung müssen Studierende vor Ort (in ILIAS) sein, um ihren Anspruch auf einen Platz geltend machen und den Platz für eine Studienleistung erhalten zu können. Das ist unbefriedigend, lässt sich aber über die Kontrolle der körperlichen Anwesenheit nicht lösen. Weiterführende Infos. 

  • Ich habe bei der Leistungserfassung einen Fehler gemacht! Was ist zu tun?

    Fehler passieren immer mal: Vielleicht haben Sie sich vertippt oder sind in der Zeile verrutscht. Solange Sie in der fraglichen Prüfungsliste noch nicht auf "Eingabe abschließen" geklickt haben, können Sie fehlerhafte Eintragungen einfach selbst korrigieren. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich wirklich  um eine falsche Eintragung handelt (z. B. versehentlich ein "NA" eingetragen, obwohl die Leistung vorliegt oder wieder auftaucht oder Sie haben Studierende verwechselt). Bei Studienleistungen ist das ohnehin eher unproblematisch. 
    Ist die Eingabe schon abgeschlossen, wenden Sie sich bitte ans Prüfungsbüro

    Im Fall, dass es kein Versehen war, sondern Sie tatsächlich noch einmal die Note ändern wollen, sollten Sie genauer hinschauen bzw. Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss halten.  Einmal eingetragene Noten/Leistungen sind erstmal formal gültig und können nicht ohne Weiteres (z. B., weil eine/e Student:in ihre Unzufriedenheit kund tut) geändert werden. Im Zweifel ist hier ein Widerspruchsverfahren fällig. 

  • Wie lange muss ich Prüfungsunterlagen aufbewahren?

    Die Prüfungslisten mit Bewertungen werden durch das MARVIN-System rechtssicher "aufbewahrt".
    Die konkreten Hausarbeiten und sonstigen schriftlichen Prüfungsunterlagen sollen streng formal 5 Jahre aufbewahrt werden. Das Dezernat III gibt aber die Regelung heraus, dass sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist vernichtet (oder an den/die Student*in zurück gegeben) werden können. Diese einjährige Widerspruchsfrist beginnt mit der "Verkündung" des Ergebnisses in MARVIN!
    Bei strittigen Fällen (z. B. bei Täuschungs- oder Plagiatsfällen oder letzten Prüfungsversuchen) empfiehlt es sich, die Unterlagen länger bereit zu halten. Platzsparend eingescannt ist das ja auch kein Problem. 

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