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Bewerber*innen mit ausländischem Abschluss
Das formale Bewerbungsverfahren für Bewerber*innen mit ausländischem Hochschulabschluss findet vom 01. März - 15. Juli 2024 statt.
Wenn Sie einen ersten grundständigen Hochschulabschluss haben, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurde, benötigen Sie für Ihre Bewerbung folgende Nachweise:
- Zulassungsantrag (s.u. Online-Bewerbung)
- Eignungsschreiben (Motivationsschreiben, 2-3 Seiten)
- Dokumentation ausgewählter Arbeitsproben
- Zeugnis über den ersten grundständigen Hochschulabschluss
- Nachweis über eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
- tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild
- etwaige Nachweise einschlägiger Tätigkeiten und Vorerfahrungen im Bereich der kulturellen Bildung (Gruppenleitung, institutionelle und künstlerische Vorerfahrungen u.a.)
- Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse (nicht erforderlich für deutsche und österreichische Bewerber*innen) – (Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH 2)
Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Hochschule in Deutschland anerkannt ist (Status: H+) und ob Ihr erster, grundständiger Studienabschluss äquivalent zu den in Deutschland angebotenen Bachelorstudiengängen ist (Klasse: A4 oder höher). Informationen hierzu finden Sie auf der Anabin-Homepage.
Das Online-Bewerbungsverfahren*
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus.
Insgesamt stehen Ihnen für das Hochladen ihrer Dateien 100 MB Speicherplatz zur Verfügung, wobei jede einzelne Datei maximal 10 MB groß sein darf.
Folgende Dateiformate sind erlaubt: 7z ,avi ,doc, docx, flv, jpg, mov, mp3, odt, ogg, pdf, png, rar, wma, wmv, zip
Die Bewerbung über das Bewerbungsportal uni-assist e.V. ist für Masterstudiengänge der Philipps-Universität Marburg kostenfrei.
Ausländische Studienbewerber*innen bitten wir, sich umfassend über das Studium in Deutschland zu informieren. Hilfreich ist das Internetangebot INOBIS.
Datenschutzhinweise im Kontext der Online-Bewerbung:
Die bei der Online-Bewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens nach den Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt. Die Verpflichtung zur Abgabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 61 Abs. 5 HessHG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Immatrikulationsverordnung der Philipps-Universität. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt. Soweit eine Zulassung zum Masterstudium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation übernommen. Die Löschung aller Bewerber*innendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerber*innen, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.