Hauptinhalt
Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen
Alle Studien- und Prüfungsleistungen im Fach "Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaftliches Studium für das Lehramt" müssen angemeldet sein, damit sie auch in MARVIN erfasst werden können.
Die folgenden Informationen und Regelungen gelten nur für die schulpädagogischen und die psychologischen Module. Informationen zur Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen in den Gesellschaftswissenschaften finden Sie auf der Homepage des Fachbereich 03.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die Anmeldefrist verpasst! Was nun?
Sie können in diesem Semester nicht geprüft werden.
Der oder die Prüfer*in nimmt Ihre Arbeit nicht, auch wenn Sie fristgerecht eingereicht wurde. Mündliche Prüfungsformen können nicht angetreten werden.
Nachmeldungen über das Formular sind nur in Härtefällen möglich (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.05.2021). Ein Härtefall sind Sie, wenn Ihr Bafögbezug ohne die Studien- oder Prüfungsleistung am Ende des Semesters gefährdet ist, Zwischenprüfungsfrist ausläuft oder die Erste Staatsprüfung verschoben werden müsste). In diesem Fall stellen Sie bitte umgehend einen Antrag an den Prüfungsausschuss (formlos, postalisch über das Prüfungsbüro). Nennen Sie dabei unbedingt Modul, Prüfungsart- und Form, Prüfungsnummer und Prüfer*in. Ihr Antrag kann sonst nicht bearbeitet werden.
Um sich in MARVIN für Studien- und Prüfungsleistungen anmelden zu können, müssen Sie einmalig eine Liste mit Initial-TANs erhalten. Die Initial-TANs erhalten Sie vom HRZ. Sollten Sie bisher keine Liste erhalten oder Ihre verloren haben, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk des HRZ.
Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen in fünf Schritten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Absprachen zu Termin und Thema im Rahmen einer Lehrveranstaltung
Sie treffen Absprachen mit einer/m Lehrenden oder Prüfer*in über Thema und Termin Ihrer Leistung. Die Themenausgabe findet im Fach EGL i. d. R. im Rahmen einer Lehrveranstaltung statt! Das heißt, Sie können meist nur geprüft werden, wenn Sie auch einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten konnten (eine Zulassung zur Lehrveranstaltung in MARVIN ist hingegen nicht notwendig, um dort geprüft zu werden!)!
Ohne diese Themenausgabe kann auch mit gültiger Anmeldung in MARVIN keine Studien- oder Prüfungsleistung erbracht werden!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anmeldung innerhalb der Fristen in MARVIN
Nach erfolgter Termin- und Themenabsprache loggen Sie sich im MARVIN-Portal mit Ihrem Nutzernamen und Ihrem Passwort ein. Sie suchen im Strukturbaum das Modul und die Prüfung bei der/dem Prüfer*in, zu der Sie sich anmelden möchten, auf. Nutzen Sie bei Fragen bitte zunächst die Anleitung. Kontrollieren Sie anhand der Modul- und Prüfungsnummer (EWL-Module - LEA-Module) ob Sie die richtige Prüfung angesteuert haben! Melden Sie sich an. Beachten Sie die Fristen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ablegen der Prüfungsleistung
Legen Sie die Prüfung im Rahmen der Lehrveranstaltung ab bzw. geben Sie die schriftliche Arbeit fristgerecht ab. Sind Sie am Tag einer mündlichen Prüfung krank, holen Sie sich ein entsprechendes Attest bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt!
Stellen Sie fest, dass Sie eine Hausarbeit doch nicht abgeben können, ist ein Rücktritt (ausschließlich) innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Erfassung von und Einsicht in die Ergebnisse/Bewertungen
Der/die Prüferin oder Prüfer trägt das Ergebnis Ihrer Leistung in MARVIN ein, wo Sie es unmittelbar einsehen können. Ab der Eintragung läuft die vierwöchige Widerspruchsfrist, danach ist das Ergebnis rechtsgültig und kann - auch durch die Prüferin oder den Prüfer - nicht mehr geändert werden.
Leistungen, die nicht von Ihnen in MARVIN angemeldet wurden, werden nicht erfasst, es erfolgt keine Benachrichtigung!
Sie haben noch eine Frage? Bitte nutzen Sie zunächst die FAQ (s.u.). Sollte Ihre Frage dort nicht oder nicht befriedigend beantwortet werden, kommen Sie gern in meine Sprechstunde!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anmeldung klappt nicht, was nun!?
Es kann mehrere Gründe haben, warum eine Anmeldung nicht klappt.
Bitte lesen Sie etwaige Fehlermeldungen sorgfältig, fragen Sie im Zweifel im Prüfungsbüro nach, was die Fehlermeldung bedeutet! Gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Prüfen Sie bitte, ob Sie für die Leistung, bei der die Anmeldung nicht klappt, alle Voraussetzungen haben. Dies geht z. B. gut anhand der Kurzübersicht über die Module. Liegt es an fehlenden Voraussetzungen, wählen Sie bitte andere Module oder verschieben die Leistungen in ein höheres Semester, wenn Sie die Voraussetzungen haben.
3. Wenden Sie sich an die Studienberatung oder das Prüfungsbüro. Bitte teilen Sie unbedingt die genaue Problematik mit ("Ich kann mich nicht anmelden" reicht nicht, um Ihnen weiterhelfen zu können!)
4. Wenn nichts mehr geht, besteht auch die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen über das Prüfungsbüro anzumelden (Anleitung mit Link zum Formular).
FAQ
Anmeldung und Rücktritt
Prüfungen in/mit/ohne Besuch einer Lehrveranstaltung
Pannen und Unvorhergesehenes
Fragen rund um die Organisation von Studien- und Prüfungsleistung (z. B. Prüfungsberechtigungen, etc...)
Anmeldung und Rücktritt
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann kann ich mich anmelden?
Sie finden die jeweils aktuellen Fristen immer auf dieser Seite. Die Fristen variieren (wegen des ebenfalls leicht variierenden Vorlesungsstarts) von Semester zu Semester.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Rolle spielt die Anmeldung in Seminar 1 oder 2 für die Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen?
Tatsächlich gar keine, es besteht kein Zusammenhang, weder technisch noch formal zwischen dem System der Veranstaltungsbelegung und der Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich auch zu einer Studienleistung anmelden?
Ja, auch Studienleistungen müssen angemeldet werden. Und auch hier gilt: Zusätzlich zur Anmeldung in MARVIN muss eine Absprache bezüglich Form, Thema und Termin in der Lehrveranstaltung stattfinden, damit Ihre Anmeldung formal akzeptiert wird.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich in MARVIN auch zu einer Lehrveranstaltung anmelden, wenn ich dort keine Studien- oder Prüfungsleistung ablegen werde?
Dieser Fall kommt im Fach EGL so gut wie nicht vor, da die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen organisatorisch an den Besuch einer Lehrveranstaltung gekoppelt ist. Die Platzverteilung in den Lehrveranstaltungen ist zunächst unabhängig von der Prüfungsanmeldung zu betrachten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich auch wieder abmelden, wenn ich doch nicht antreten will?
Bei schriftlichen Prüfungsleistung, die nicht im Kontext des Seminargeschehens zum Einsatz kommen (Hausarbeiten, Klausuren) können Sie innerhalb der Fristen zur An- und Abmeldung selbständig wieder zurücktreten. Sagen Sie in diesem Fall bitte auch Ihrer Prüfer*in Bescheid.
Bei mündlichen Prüfungen im Rahmen des Seminargeschehens (Referate, Vorträge, Sitzungsgestaltungen...) können Sie sich nicht selbst abmelden, das muss der/die Prüfer*in tun. Ihre Abmeldung erfolgt in diesem Fall per Mail oder persönlich bei der Prüferin oder dem Prüfer. Eine Abmeldung (oder Terminverschiebung) ist nur bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Prüfungsdatum möglich, danach gilt die Prüfung als "nicht angetreten".
Von Studienleistungen (egal, ob mündlich odeer schriftlich) können Sie sich bis Ende der Abmeldefrist ebenfalls einfach selbst abmelden. Bitte informieren Sie unbedingt die Leitung der Lehrveranstaltung und auch Ihre Arbeitsgruppe, damit ggf. umgeplant werden kann, wenn Sie ein Referat nicht halten möchten oder ein Protokoll nicht verfassen werden!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Unter welchen Bedingungen ist ein Rücktritt auch nach der Rücktrittsfrist noch möglich?
Ein Rücktritt von einer Klausur ist bis zum Tag der Klausur möglich, wenn Sie eine Krankmeldung vorlegen, die eine Arbeitsunfähigkeit am Tag der Klausur bestätigt. Reichen Sie diese spätestens am Tag der Klausur im Prüfungsbüro (und bei der Prüfer*in) ein!
Bei Hausarbeiten ist ein späterer Rücktritt nur in Härtefällen und auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Sollten Sie - aus welchen Gründen auch immer - nach Ende der Abmeldefrist von einer Hausarbeit zurücktreten müssen, wenden Sie sich bitte an den/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses (über das Prüfungsbüro EGL, z. Hd. Frau Pötzl). Ein Antrag ist immer nur VOR Antritt/Ende der Bearbeitungsfrist einer Prüfung möglich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich anzumelden und die Anmeldefrist vorbei ist?
Sie können nicht geprüft werden.
Der oder die Prüfer*in nimmt Ihre Arbeit nicht, auch wenn Sie fristgerecht eingereicht wurde. Mündliche Prüfungsformen können nicht angetreten werden.
In absoluten Härtefällen (Bafög ist gefährdet, Zwischenprüfungsfrist könnte nicht gehalten werden) können Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen (formlos, postalisch über das Prüfungsbüro). Nennen Sie dabei unbedingt Modul, Prüfungsart- und Form, Prüfungsnummer und Prüfer*in. Ihr Antrag kann sonst nicht bearbeitet werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich kann mich nicht anmelden, weil mir noch eine Voraussetzung fehlt. Ich werde diese aber ganz bestimmt parallel - also im gleichen Semester - erwerben. Kann ich mich dann trotzdem irgendwie anmelden?
Leider nein. Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Die Ankündigung, die Voraussetzung parallel noch zu erwerben, reicht dabei nicht. Ein Studium nach Studienverlaufsplan vermeidet diese Situation. Auch ein individuelle gestaltetes Studium kann das vermeiden, für Beratung steht Ihnen die Studienberatung zur Verfügung.
Sollten Sie ein Härtefall sein (z. B., weil Ihr Bafög-Bezug gefährdet ist), wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss der Schulpädagogik (pruefegl@uni-marburg.de).
Prüfungen in/mit/ohne Besuch oder Zulassung in Lehrveranstaltungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte mich von einer Studien- oder Prüfungsleistung in einem Seminar wieder abmelden - muss ich mich auch in MARVIN von der Lehrveranstaltung abmelden?
Grundsätzlich stehen MARVIN und MARVIN nicht miteinander in Kontakt. Da Studienleistungen aber vor allem und standardmäßig in den Lehrveranstaltungen abgelegt werden, wird sehr empfohlen, sich auch in MARVIN von der Lehrveranstaltungen abzumelden, wenn Sie die Leistung nicht ablegen können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich zu einer Lehrveranstaltung zugelassen sein, wenn ich mich dort zur Studien- oder Prüfungsleistung anmelden möchte?
Nein.
Grundsätzlich gilt: Die Veranstaltungsbelegung und die Prüfungsanmeldung sind getrennte Verfahren! Sie können sich also in MARVIN zu allen Studien- und Prüfungsleistungen anmelden, für die Sie die Voraussetzungen erfüllen. Allerdings haben Sie nur einen Anspruch, von einer Prüferin oder einem Prüfer geprüft zu werden, die/der Sie auch in seiner/ihrer Lehrveranstaltung zugelassen hat. Ob das über MARVIN, ILIAS oder persönlich in der ersten Sitzung passiert ist, ist unerheblich.
Eine Zulassung in der entsprechenden Lehrveranstaltung in MARVIN ist also keine Voraussetzung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin in MARVIN zur Lehrveranstaltung zugelassen, kann mich jetzt aber nicht zu einer Studien- oder Prüfungsleistung anmelden! Wie kann das sein?!
Häufig tritt dieses Phänomen auf, wenn Sie im Wahlpflichtbereich versuchen, mehr Module zu belegen, als die Prüfungsordnung vorsieht. Dies prüft MARVIN nämlich bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen noch nicht! Erst, wenn Sie dann versuchen, "ernst zu machen" und sich im "überflüssigen" Wahlpflichtmodul auch zu einer Studien- oder Prüfungsleistung anzumelden, verhindert MARVIN dies.
Schauen Sie selbst bei der Einwahl, dass Sie nur so viele Wahlpflichtmodule beginnen, wie die Prüfungsordnung vorsieht! Auskunft gibt das Studiengangshandbuch.
.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin auch ohne Anmeldung/Zulassung in MARVIN in ein Seminar nachgerückt und werde eine Studien- oder Prüfungsleistung ablegen, zu der ich in MARVIN auch angemeldet bin. Wird das denn angerechnet?
In welcher Lehrveranstaltung Sie eine Studien- oder Prüfungsleistung anmelden, ist nicht von Bedeutung und wird entsprechend auch nicht erfasst. Maßgeblich sind nur die abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen. Reine Teilnahmen werden weder überprüft noch in Ihrer Leistungsübersicht dokumentiert.
Lehrveranstaltungen sind einerseits ein Lernangebot, andererseits eine organisatorische Gelegenheit, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.
Pannen und Unvorhergesehenes
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe eine Studienleistungen nicht angetreten/nicht fristgerecht abgegeben. Was passiert?
Der oder die Lehrende trägt in MARVIN ein "nicht angetreten" ein. Da Sie Studienleistungen unbegrenzt wiederholen können, ist dies zunächst unschädlich.
Sie sollten sich jedoch innerhalb der MARVIN-Fristen von dem Seminar abmelden!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe vergessen, mich anzumelden und die Anmeldefrist ist um! Was nun?
Sie können in diesem Semester nicht geprüft werden.
Auch Nachmeldungen über das Formular sind zum jetzigen Zeitpunkt des SoSe 21 nicht mehr möglich (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.05.2021).
Der oder die Prüfer*in nimmt Ihre Arbeit nicht, auch wenn Sie fristgerecht eingereicht wurde. Mündliche Prüfungsformen können nicht angetreten werden.
In absoluten Härtefällen (Bafög ist gefährdet, Zwischenprüfungsfrist könnte nicht gehalten werden, Erste Staatsprüfung kann nicht angemeldet werden) können Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen (formlos, postalisch über das Prüfungsbüro). Nennen Sie dabei unbedingt Modul, Prüfungsart- und Form und Prüfer*in. Ihr Antrag kann sonst nicht bearbeitet werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich kann mich nicht anmelden, weil mir Voraussetzungen fehlen. Ich werde diese aber ganz bestimmt parallel - also im gleichen Semester - erwerben. Kann ich mich dann trotzdem irgendwie anmelden?
Leider nein. Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Die Ankündigung, die Voraussetzung parallel noch zu erwerben, reicht dabei nicht. Ein Studium nach Studienverlaufsplan vermeidet diese Situation. Auch ein individuelle gestaltetes Studium kann das vermeiden, für Beratung steht Ihnen die Studienberatung zur Verfügung.
Sollten Sie ein Härtefall sein (z. B., weil Ihr Bafög-Bezug gefährdet ist), wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss der Schulpädagogik (pruefegl@uni-marburg.de).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich finde die richtige Prüfungsnummer nicht bzw. das Modul öffnet sich in MARVIN nicht
Haben Sie technische Schwierigkeiten oder finden etwas nicht, ist es sinnvoll, einmal in die Videosprechstunde der Studienberatung zu gehen, um gemeinsam auf den Bildschirm schauen zu können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich finde in MARVIN den/die Prüfer*in nicht, bei der ich in der Lehrveranstaltung bin und geprüft werden möchte!
Prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie in der richtigen Prüfungsordnung gelandet sind und ob die Prüfungsnummer stimmt.
Bitte sprechen Sie im Zweifelsfall mit der/dem entsprechenden Kolleg*in, vielleicht liegt ein Fehler vor. Das Prüfungsbüro kann dies dann korrigieren.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bekomme bei der Anmeldung gezeigt, dass ich die Voraussetzungen für die Prüfung/Studienleistung nicht erfülle, obwohl ich, weiß, dass ich alle Leistungen erbracht habe - sie sind nur noch nicht korrigiert oder in MARVIN erfasst!
Dieser Fall sollte eigentlich nicht eintreten. Die Voraussetzungen in den Modulen sind so "weit gestrickt", dass Sie die Voraussetzungen für eine Leistung schon mindestens ein Semester, bevor sie "benötigt" werden, erbracht haben sollten.
Es gibt nun zwei "Fälle":
Sie haben die Studien- oder Prüfungsleistung, die zur Erfüllung der Voraussetzung für das fragliche Modul fristgerecht laut Studienverlaufsplan abgegeben und das Versäumnis liegt bei der/m säumigen Prüfer*in (Überschreitung der Korrekturfrist). Wenden Sie sich bitte an die Studienberatung unter Angabe der Leistung, die Ihnen für die Voraussetzung noch fehlt und bei welcher Prüfer*in die Korrektur liegen geblieben ist.
Sie haben die notwendige Leistung erst sehr knapp vor Beginn des entsprechenden Moduls abgegeben (z. B. eine Prüfungsleistung, die laut Studienverlaufsplan im zweiten Fachsemester abgelegt werden soll, erst im dritten Fachsemester). Dann kann es sein, dass die Korrekturfrist noch läuft, wenn Sie sich anmelden wollen. Die Verantwortung liegt also gewissermaßen bei Ihnen und es kann sein, dass Sie die aktuelle Prüfung oder Studienleistung nicht bis Ende der Anmeldefrist anmelden können. In der Folge können Sie dann auch nicht geprüft werden. In besonderen Härtefällen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag, ob eine Anmeldung "unter Vorbehalt" vorgenommen werden kann.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe meine TAN-Liste verloren! Was nun?
Zuständig ist das HRZ!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nichts geht mehr, die Zeit drängt, was nun!?!?
Wenn Sie alle Informations- und Beratungsangebote wahrgenommen haben und durch Prüfungsbüro und/oder Studienberatung festgestellt wurde, dass Sie sich definitiv nicht selbst anmelden können, läuft die Anmeldung über das Prüfungsbüro. Nutzen Sie hierfür dann das Formular zur Anmeldung einer Prüfung über das Prüfungsbüro, ist ist jedoch nur bis spätestens vor Ende der Rücktrittsfrist einer Prüfungsleistung möglich! Ist die Rücktrittsfrist abgelaufen und Sie sind nicht angemeldet, können Sie nicht geprüft werden.
Fragen rund um die Organisation von Studien- und Prüfungsleistungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich besuche meine erste Lehrveranstaltung/Seminar in dem Modul - kann ich hier schon die Prüfungsleistung ablegen?!
Ja, das ist kein Problem. Wenn die Modulthematik Ihnen eher fremd ist, ist es vielleicht klüger, zunächst die Studienleistung abzulegen, das ist aber kein Muss.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie ist das nochmal mit der Reihenfolge von Studien- und Prüfungsleistungen in Modul LEA/EWL 4!?
Die Prüfungsordnung sieht für das Modul LEA 4/EWL 4 vor, dass die Prüfungsleistung erst angetreten werden kann, wenn mindestens gleichzeitig die Modulvorlesung gehört wird. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie in einem Wintersemester das Modul mit dem Besuch des Seminars beginnen, können Sie dort nur die Studienleistung ablegen und melden sich dann im Rahmen der Vorlesung im SoSe zur Prüfungsleistung an. Besuchen Sie Vorlesung zuerst und das Seminar parallel oder in einem späteren Semester, können Sie sich aussuchen, wo Sie Studien- und wo Sie Prüfungsleistung ablegen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich eine Studien- oder Prüfungsleistung auch in der Sprechstunde einer Lehrenden ablegen (z. B., weil ich keinen Platz mehr in einem Seminar bekommen habe)?
Studien- und Prüfungsleistung werden in der Regel im Kontext von Lehrveranstaltungen angemeldet und abgelegt und nur in absoluten Ausnahmen zu einem gesonderten Termin außerhalb abgenommen.
Sie haben einen Anspruch darauf, so viele Zulassungen zu Seminaren in MARVIN zu erhalten, wie die Prüfungsordnung für das Modul vorschreibt. Daher haben Sie auch immer die Möglichkeit, alle notwendigen Leistungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu erbringen. Klappt das nicht über die Platzverteilung über MARVIN, wenden Sie sich bitte so bald als möglich an Herrn Hollstein, er kann sie noch in einer Lehrveranstaltung unterbringen.
Es gibt keinen Anspruch darauf, Studien- oder Prüfungsleistungen außerhalb von Lehrveranstaltungen zu erbringen!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe mich im ZFL für ein Praxismodul angemeldet. Muss ich mich denn in MARVIN auch nochmal zur Studien- oder Prüfungsleistung anmelden?
Ja!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wird die Wissenschaftliche Hausarbeit ("Examensarbeit") auch über MARVIN gemeldet?
Nein, die Wissenschaftliche Hausarbeit wird über die Lehrkräfteakademie angemeldet.