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FAQ
Hier finden Sie Antworten rund um das Studium im Fach Sport und den Bewegungs- und Sportwissenschaften. Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 1. Was ist eine Prüfungsordnung und wozu brauche ich diese?
Die fachspezifische Prüfungsordnung regelt den Inhalt, die Anforderungen und das Verfahren für die Prüfungen. Ein wichtiger Bestandteil ist ein beispielhafter Modul- und Studienverlauf, welcher jedoch nicht bindend ist. Aus diesem geht hervor, welche Veranstaltungen in welchem Fachsemester absolviert werden sollten bzw. könnten, um den Studiengang in Regelstudienzeit abzuschließen. Weiterhin gibt es noch die sogenannten „Allgemeinen Bestimmungen“, in welchen allgemeine Regelungen zur Dauer, Zwischenprüfung, Abschlussarbeit oder den Prüfungen zu finden sind.
Prüfungsordnung Lehramt Sport 2018/2019
Prüfungsordnung Lehramt Sport 2023/2024Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 2. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
In der Regel wird das Studium in der Ordnung absolviert, welche zum Zeitpunkt der Einschreibung gültig ist. Im Lehramt Sport ist damit insbesondere bei einem Fachwechsel im höheren Fachsemester eine Änderung der Ordnung verbunden, da die Einschreibung im Studiengang „Lehramt“ immer in einer (gemeinsamen) Studienordnung, der Aktuellsten, erfolgen muss.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 3. Was ist das Modulhandbuch? Wozu brauche ich dieses?
Weitere Information und für das Fach Sport wesentliche Auszüge aus der Prüfungsordnung sind in den "Studieninformationen" (falsch auch manchmal als Modulhandbuch bezeichnet) zu finden. Diese dienen lediglich der Information und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Für das Lehramt Sport gibt es die Studieninformation im Prüfungsbüro auch gedruckt oder online unter:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 4. Wie erstelle ich mir einen „Stundenplan“?
In der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung gibt es einen exemplarischen Studienverlaufsplan, an welchem Sie sich orientieren können. Dieser lässt sich vor allem im Lehramt aufgrund des zweiten Faches nicht immer 100% umsetzen. Beachten Sie dabei angefangene Module abzuschließen und rechtzeitig einzuplanen, welche Module Voraussetzungen erfordern oder (beispielsweise) welche Vertiefung Sie absolvieren möchten. Jeder Stunden-/Studienplan ist individuell und es gibt auch kein Recht auf die Belegung eines bestimmten Seminares. Nutzen Sie die Angebote der Fachschaft in der Orientierungseinheit oder kontaktieren Sie bei allgemeinen Fragen das Team der Fachstudienberater*innen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 5. Wie läuft das Anmelde- und Vergabeverfahren der Veranstaltungsplätze ab?
Alle nötigen Informationen dazu finden Sie unter Veranstaltungsanmeldung. Beachten Sie unbedingt, dass es dabei verschiedene Zeiträume der Einwahl gibt (1. Einwahl mit Vergabeverfahren, 2. Einwahl auf Restplätze, 2. Einwahl via Windhundverfahren).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 6. Ich habe einen Platz in einer Veranstaltung bekommen. Möchte oder kann diesen aber nicht mehr wahrnehmen. Wann muss ich tun?
Melden Sie sich über MARVIN von dem entsprechenden Kurs unbedingt ab, damit ein/e Studierende von der Warteliste nachrücken kann.
Sollte dies für Sie nicht mehr möglich sein, da Fristen abgelaufen sind, so wenden Sie sich an die oder den entsprechende/n Dozierende/n.
WICHTIG: Eine Abmeldung in einem Semester führt nicht automatisch zu einer Anmeldung/Zulassung im nächsten Semester. Dafür müssen Sie sich erneut anmelden und erhalten via Losverfahren ggf. einen Platz. Sollten Sie unbedingt einen Platz brauchen, dann gehen Sie weiter zu 7.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 7. Ich muss im kommenden Semester unbedingt an einer bestimmten Veranstaltung teilnehmen.
Sie können eine bevorzugte Zulassung zur Veranstaltung über die Meldung für eine sog. Prioritätsgruppe erhalten. Dazu werden neben obligatorischen Angaben zum Studiengang, der Prüfungsordnung und der Matrikelnummer, ihr FACHsemester (des Faches zu der die Veranstaltung gehört), eine "vollständige Leistungsbescheinigung" sowie eine Liste, welche Veranstaltungen im Studienfach Sport noch fehlen (als Beleg für das Ende des Studiums) sowie die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsgruppe, für die Sie eine bevorzugte Zulassung wünschen (hier können Sie Prioritäten und belegte Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen angeben) benötigt.
Bei Wahlpflichtmodulen besteht kein Recht auf eine bestimmte Wahl!Diese Anzeige muss rechtzeitig vor dem Vergabeverfahren per E-Mail bei dem Studiengangskoordinator Dr. Mike Pott-Klindworth gestellt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 8. Worin besteht der Unterschied zwischen einer An- oder Abmeldung zu einer Veranstaltung und der zu einer Prüfung?
Vor Beginn des Semesters melden Sie sich für Veranstaltungen an, um einen Platz in dieser zu bekommen! Nur wenn Sie eine Zulassung zur Veranstaltung haben dürfen Sie teilnehmen.
Zur Prüfung oder einer Studienleistung müssen Sie sich explizit anmelden, also unabhängig von der Anmeldung zu einer Veranstaltung, wenn Sie die Leistung absolvieren möchten. Es gibt keinen Zwang, dies im Semester der Veranstaltungsteilnahme zu tun (wohl aber gute Gründe dafür).
Auch eine Abmeldung aus der Veranstaltung führt nicht automatisch zu einer Abmeldung von der Leistung! Auch dies muss explizit geschehen.
Eine Meldung zu einer Leistung (Prüfung, Studienleistung) ist auch ohne Zulassung zur entsprechenden Veranstaltung im aktuellen Semester möglich, sollte aber mit dem Prüfenden abgestimmt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 9. Warum ist eine Prüfungsanmeldung notwendig?
Mit der Anmeldung werden die Voraussetzungen für die Zulassung zu den entsprechenden Leistungen überprüft. Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird zugelassen, wer nicht, erhält eine Fehlermeldung.
Grundlage hierfür ist die Prüfungsordnung:
Zur Teilnahme an einer Prüfung ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. (...) Der Prüfungsausschuss gibt die Fristen und die Form der Anmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraums in geeigneter Weise bekannt. (...) Die Zulassung zur Prüfung ist zu versagen, wenn die Anmeldefrist nicht eingehalten wird oder, wenn Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
§ 22 (4), Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 8. August 2023 (StPO L3)Für den BA gibt es eine äquivalente Formulierung. Ohne Anmeldung darf der/die Prüfende keine Prüfung abnehmen, da nicht sicher ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 10. Welche Fristen rund um die Prüfung gibt es?
Prüfungsart Termin Beginn Alle Erste Vorlesungswoche Ende Prüfungen in der Zentralen Prüfungswoche Zwei Wochen vor Vorlesungsende Hausarbeiten mit Abgabedatum Ende des Semesters Zwei Wochen vor Semesterende Exkursionen, Kompaktveranstaltungen Eine Woche vor Prüfungstermin alle Prüfungen außerhalb der Prüfungswoche Rücktritt Alle Drei Tage vor Prüfungstermin Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 11. Tipps und Hinweise zur Prüfungsanmeldung
Melden Sie sich möglichst frühzeitig zu den Leistungen an.
Ein Ab- bzw. Ummelden ist bis zum Ende der Anmeldefrist problemlos möglich. Beantragen Sie ggf. einen Nachteilsausgleich rechtzeitig vor der Prüfung. Berechnen Sie ausreichend Zeit (ca. 6 Wochen) für die Bearbeitung des Antrages durch den Prüfungsausschuss ein.Bei offenen Fragen, Fehlern oder Unklarheiten wenden Sie sich frühzeitig an das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 12. Muss ich mich zur „Anwesenheit“ anmelden, wenn diese in einem Modul Pflichtbestandteil ist?
Nein, die Anwesenheit muss nicht angemeldet werden, wird jedoch wie eine Studienleistung eingetragen. Ohne Anwesenheit kann das Modul nicht bestanden werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 13. Wo und wie muss ich mich anmelden? Für welche Leistungen muss ich mich anmelden?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über den "Studienplaner mit Modulplan" in MARVIN (vgl. Seite 3 und 4 der "Anleitung für die Prüfungsanmeldung"). Wählen Sie dafür "Alle" Fachsemester aus und "klappen" Sie soviel wie möglich "auf", ggf. "Soll-Anzeigen" auswählen. Es ist jede Leistung einzeln anzumelden (theoretische Studienleistung, praktische Studienleistung, Prüfungsleistung). Für jede Anmeldung ist eine TAN notwendig. Die "Anleitung für die Prüfungsanmeldung" finden Sie unter ILIAS.
Informationen zu MARVIN erhalten Sie unter FAQ.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 14. Einwahl Außerfachliches Profilmodul (Nebenfach, Import-Exportbereich, großer Wahlbereich) nur BA
In der ILIAS-Anleitung finden Sie eine Beschreibung zur Einwahl Module für das außerfachliche Profilmodul. Beachten Sie dabei, dass Sie "Struktur anzeigen" auswählen müssen, um das vollständige Angebot des exportierenden Fachbereiches sehen zu können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 15. Was ist eine TAN? Woher bekomme ich sie?
In Marvin ist die Prüfungsanmeldung über Zwei-Faktor-Authentisierung abgesichert und erfolgt über den zentralen 2FA-Dienst.
Informationen dazu und wie Sie eine TAN-Liste erhalten Sie auf der Website des HRZ.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 16. Ich kann mich zu einer Prüfung nicht anmelden. Ich erhalte eine Fehlermeldung. Kann ich die Prüfung trotzdem absolvieren?
Nein, in diesem Fall liegt keine Meldung zur Prüfung vor. Bei dem Fehler kann es sich evtl. um einen Voraussetzungsfehler handeln. Bitte lesen Sie die Fehlermeldung aufmerksam durch und prüfen Sie den Sachverhalt! Erst wenn sich das Problem dadurch nicht erschließt, wenden Sie sich an die zuständigen Personen in den Prüfungsbüros, in dem Sie einen Screenshot der Fehlermeldung per E-Mail senden:
BA Bewegungs- und Sportwissenschaft: Sabine Seffer
LA Sport: Mirjam PatzschkeInhalt ausklappen Inhalt einklappen 17. Wie kann ich meine anmeldeten Leistungen überprüfen?
Dies ist auf Seite 4 in der Anleitung zur Prüfungsanmeldung erläutert.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 18. Ich habe mich für die falsche Leistung angemeldet. Was jetzt?
Wenn die „falsche Anmeldung“ (z.B. Studienleistung statt Prüfungsleistung, falscher Prüfer) bis zum Ende der Prüfungsanmeldefrist auffällt, so können Sie sich einfach von der Leistung abmelden und zu der korrekten Leistung neu anmelden. Dieses Verfahren hat keine Konsequenz für Sie. Prüfen Sie diese Änderung. Sollte Ihnen die „falsche Anmeldung“ erst nach Ende der Prüfungsanmeldefrist, jedoch vor dem Prüfungstermin, auffallen, so wenden Sie sich bitte umgehend an das zuständige Prüfungsbüro. Eine Änderung nach dem entsprechenden Prüfungstermin ist nicht möglich. Sie erhalten in diesem Fall einen Fehlversuch und müssen die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 19. Kann ich von einer Prüfung zurücktreten bzw. mich abmelden?
Bis zum Ende der Rücktrittsfrist ist die Abmeldung problemlos über MARVIN möglich. Achten Sie dabei bitte selbst darauf, dass die Abmeldung erfasst wurde. Dies erkennen Sie daran, dass die angemeldete Leistung nicht mehr auftaucht und auch in Ihrer Leistungsübersicht nicht mehr sichtbar ist. Bedenken Sie dabei, dass auch zur späteren Nachverfolgung nicht mehr einsehbar ist, dass Sie jemals angemeldet waren.
Eine Abmeldung nach dem Rücktrittsende ist nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall auf dem Weg und während der Prüfung, Todesfall von Angehörigen, o.ä.) unverzüglich und schriftlich mit Beleg beim Prüfungsbüro möglich. In Einzelfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Sollte auf MARVIN die Leistung, an welcher Sie nicht teilnehmen konnten, trotz begründetem Rücktritt mit einem „nicht bestanden“ vermerkt sein, so kann dies daran liegen, dass der eingereichte Rücktritt noch nicht bearbeitet bzw. verbucht wurde. Warten Sie bitte noch ein wenig und setzen Sie sich anschließend mit Ihrem Prüfungsbüro in Verbindung.
Wenn die Prüfung trotz Attest absolviert wird, gilt diese als abgelegt und das Ergebnis zählt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 20. Ich habe die Frist zur Prüfungsanmeldung versäumt. Was kann ich tun?
Eine Meldung ist nach der Frist in der Regel nicht mehr möglich. Ohne Prüfungsanmeldung ist keine Teilnahme an der Prüfung möglich. Um die fehlende Prüfung nachzuholen, melden Sie sich im nächsten Prüfungsdurchgang fristgerecht an und halten Rücksprache mit dem Prüfenden. Eine erneute Belegung des Kurses ist nicht nötig bzw. nur mit triftigem Grund möglich.
Sollte für die Prüfungsanmeldung eine besondere Härte vorliegen, so stellen Sie so früh wie möglich einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss des Instituts für Sportwissenschaft und Motologie. Dieser ist hier einzureichen. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 6 Wochen betragen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 21. Was ist ein "Härtefallantrag"?
Im Laufe des Studiums kann es zu unvorhersehbaren, nicht selbst verschuldeten Komplikationen (z.B. aufgrund von Verletzungen, Pflege von Familienangehörigen, etc.) kommen, welche den Studienverlauf negativ beeinflussen und eine außerordentliche Regelung erfordern. In diesem Fall ist eine Einzelfallentscheidung über den Prüfungsausschuss notwendig. Dieser Einzelfall ist von Studierenden rechtzeitig mit den entsprechenden Belegen (z.B. ärztliche Atteste) zu beantragen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 22. Wie muss dieser Antrag erfolgen?
Der Antrag ist als PDF-Dokument an die (E-Mail)-adresse des Prüfungsausschusses zu stellen. Folgende Informationen werden benötigt: Name, Matrikelnr., Adresse, Datum, @students-mailadresse, Studiengang, Betreff, ausführliche Begründung mit aussagekräftigen Belegen (z.B. Transcript of Records, Belegungen, Attest). Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit von Ihrem Härtefallantrag nach Einreichung ca. 6 Wochen beträgt und Entscheidungen nur in den drei Sitzungen in der Vorlesungszeit getroffen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 23. Ich habe mich in einer Veranstaltung/Prüfung oder auf dem Weg zu dieser verletzt. Was soll ich tun?
Arbeits-(-wege-)Unfälle sind innerhalb von drei Tagen unter Angabe der Sportart und -veranstaltung schriftlich an die Geschäftsstelle des ZfH zu melden. Entsprechende Formulare können direkt bei der Unfallkasse Hessen heruntergeladen werden und liegen zudem bei den Hausmeistern in den Sportstätten aus. Weitere Auskünfte und Rückfragen erteilt das Studentenwerk Marburg, Erlenring 5, Tel.: 06421 296-112.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 24. Ich habe an einer Prüfung nicht teilnehmen können bzw. habe nicht bestanden. Wann kann ich die Prüfung wiederholen?
In der Regel sollen Wiederholungsprüfungen so stattfinden, dass der weitere Studienverlauf nicht behindert wird. Die Termine für die Wiederholungsprüfung werden rechtzeitig über die Website des Instituts bzw. über die Anmeldemöglichkeit in MARVIN bekannt gegeben. An der Wiederholungsprüfung/-klausur kann nur teilnehmen, wer bereits am regulären Termin des Semesters angemeldet war und an diesem teilgenommen hat oder aufgrund von Krankheit (mit Attest) nicht teilnehmen konnte. Es ist jedoch keine Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung möglich, wenn Sie zum regulären Termin angemeldet waren, aber unentschuldigt gefehlt haben oder zum regulären Termin nicht angemeldet waren. Prüfen Sie im Einzelfall, ob für Ihre Prüfung eine Wiederholungsprüfung angeboten wird. In manchen Praxiskursen ist dies aufgrund gemieteter Räumlichkeiten oder des regelmäßigen Angebotes in jedem Semester nicht möglich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 25. Ich habe eine Studien- oder Prüfungsleistung nicht bestanden. Muss ich nun den gesamten Kurs wiederholen?
Nein, in diesem Fall müssen Sie nur die entsprechende Leistung wiederholen. Besprechen Sie dies mit der*dem Prüfenden. Ggf. kann eine Teilnahme am Kurs ermöglicht werden (z. B. Leichtathletik).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 26. Wo und von wem erhalte ich ein „Transcript of Records“ oder eine "vollständige Leistungsbescheinigung"?
Ein Transcript of Records bzw. eine vollständige Leistungsbescheinigung können Sie sich selbständig über MARVIN erzeugen über den Reiter „Berichte“ in Ihrer Leistungsübersicht. In der vollständigen Leistungsübersicht werden auch Fehlversuche sowie angemeldete Leistungen aufgelistet, welche bei einer Anerkennung berücksichtigt werden können.
Lehramtsstudierende können sich den Leistungsnachweis aktuell aufgrund eines technischen Problems leider noch nicht selbständig herunterladen. Wenn Sie "nur" eine Leistungsübersicht für Sport benötigen, wenden Sie sich per E-Mail an das Prüfungsbüro im Fach Sport.
Wenn Sie einen Leistungsnachweis aller Fächer benötigen wenden Sie sich an das Zentrale Prüfungsbüro für alle Lehramtsstudiengänge.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 27. Mir fehlen Leistungspunkte für die kumulative Zwischenprüfung im Lehramt nach dem vierten Fachsemester (zB. für die Vorlage beim Bafög-Amt). Nur für LA Sport, PO 20182
Das Zentrale Prüfungsbüro für Lehramt an Gymnasien fordert die Zwischenprüfung erst nach dem sechsten Fachsemester ein. Die benötigten Leistungspunkte werden aus allen Fächern und EWL verrechnet. Sie erhalten dann eine entsprechende Nachricht. Ggf. muss nach dem sechsten Semester ein „Antrag auf Aufschub der Zwischenprüfung“ gestellt werden (siehe Härtefallantrag, Frage 21).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 28. Ich brauche eine Bafög-Bestätigung (Formblatt 5). Wer stellt mir diese aus?
Bachelor: Legen Sie das teilweise ausgefüllte Formblatt 5 im Prüfungsbüro für Bewegungs- und Sportwissenschaften, Frau Seffer, Barfüßerstraße 1, R. +2/0050 vor.
Nach dem 4. Fachsemester müssen 81 LP erreicht werden.Lehramt: Legen Sie das teilweise ausgefüllte Formblatt 5 bei Herrn Sebastian Müller, Leiter des Zentralen Prüfungsbüros, Deutschhausstraße 12, R. 01C08, vor.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 29. Meine Leistung wurde noch nicht eingetragen. Was kann ich tun?
Die Prüfenden geben die Leistungen selbständig ein. Wenden Sie sich bitte an den*die Prüfende*n und bitten Sie freundlich um baldige Eintragung. Sollten Sie nach mehrmaligen Anschreiben und Bitten keine Rückmeldung erhalten, so können Sie sich an das Prüfungsbüro wenden und um Unterstützung in Ihrem Anliegen bitten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 30. Was bedeuten die Kürzel "PV" und "VB"?
PV: Prüfung vorhanden - Modul oder Konto wurde begonnen, jedoch noch nicht (mit BE oder EN) abgeschlossen
VB: Vorhandene Buchung - Im Modul oder Konto wurde eine Veranstaltung belegt aber noch keine Studien- oder Prüfungsleistung erbrachtInhalt ausklappen Inhalt einklappen 31. Meine Leistungen sind im globalen Überlaufkonto als "bestanden" vermerkt, stehen jedoch nicht in meiner Leistungsübersicht.
Im so genannten "globalen Überlaufkonto" sind die Belegungen der Lehrveranstaltungen oder in Einzelfällen Leistungen, welche nicht sofort zugeordnet werden konnten, hinterlegt. An dieser Stelle finden Sie manchmal Anwesenheiten oder Leistungen im Import-/Exportbereich für den Bachelorstudiengang. Leistungen, d. h. Studien- und Prüfungsleistungen sind den Modulen zugeordnet und müssen angemeldet sein um eingetragen zu werden.
Ausnahme: Bei Anerkennungen kann es dazu kommen, dass Studien- oder Prüfungsleistungen (oder ganze Module) im globalen Überlaufkonto verbucht sind. Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihr Prüfungsbüro.
Hinweis:
LV-21... weist darauf hin, dass es sich um eine Lehrveranstaltung handelt.
21....weist darauf hin, dass es sich um eine Studien- oder Prüfungsleistung handelt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 32. Wo finde ich eine Übersicht zu den Importmodulen im Bachelor Bewegungs- und Sportwissenschaft?
Hier finden Sie alle Informationen zu den Importmodulen. Weiterhin ist in Ihrem Vorlesungsverzeichnis der Importbereich einsehbar. Was im Vorlesungsverzeichnis nicht zu finden ist, ist in der Regel auch nicht belegbar.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 33. Was ist eine E-Klausur und wie melde ich mich dafür an?
E-Klausuren sind elektronische Klausuren, welche ausschließlich im PC-Sälen der Universität geschrieben werden. Die Anmeldung erfolgt über MARVIN als „normale“ Prüfungsleistung. Sie erhalten jedoch einige Tage vor dem Klausurtermin ein Login vom HRZ, welches Sie unbedingt für die Klausur benötigen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 34. Studienprojekt - Anwendungsfeld
Die Wahlpflichtmodule "Anwendungsfeld" und "Studienprojekt" haben in der PO von 20182 eine jeweilige Ausrichtung. Die genaue Ausrichtung ist der StPO oder dem Modulhandbuch (siehe 1. und 2. der FAQ) zu entnehmen. Für das Lehramt Sport 20182 heißt das, es muss eines der beiden Module in einer fachdidaktischen Orientierung studiert werden. Es können nicht beide Module in der fachwissenschaftlichen Orientierung studiert werden. Bei einem eingeschränkten Angebot, wenden Sie sich bitte rechtzeitig (im Rahmen der Einwahlfrist) an den Studiengangskoordinator Mike Pott-Klindworth.
Im BA Bewegungs- und Sportwissenschaft und im Lehramt Sport PO 20232 (Studienbeginn ab WiSe 2023/24) gibt es diese Orientierungen nicht.
Es besteht freie Veranstaltungswahl, jedoch ebenfalls kein Recht darauf, eine bestimmte Veranstaltung belegen zu müssen o.ä.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 35. Ich möchte zwei Rückschlagspiele bzw. zwei Zielschussspiele vertiefen. Ist das möglich?
Nein, Sie können jeweils nur ein Rückschlagspiel bzw. ein Zielschussspiel vertiefen. Im Bachelor Bewegungs- und Sportwissenschaft ist zu beachten, dass die praktische Studienleistung und die praktische Prüfungsleistung im Vertiefungsmodul in verschiedenen Bewegungspraktiken abzulegen ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 36. Ich möchte eine bestimmte Bewegungspraktik (z. B. Fußball) vertiefen, habe aber im Grundmodul diese Bewegungspraktik nicht belegt. Kann ich trotzdem diese Vertiefung (z.B. Fußball) belegen?
Ja, wenn Sie das Sportspiele-Grundmodul abgeschlossen haben, können sie jedes Zielschuss- und Rückschlagspiel vertiefen. Weiterhin muss auch das Modul "Grundthemen des Bewegens" abgeschlossen sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 37. Ich möchte eine bestimmte Bewegungspraktik (z. B. Fußball) vertiefen, habe aber im Grundmodul nur diese Bewegungspraktik belegt. Das Modul ist noch nicht abgeschlossen. Kann ich trotzdem diese Vertiefung (z.B. Fußball) belegen?
Nein, denn das Sportspiele-Grundmodul muss vollständig abgeschlossen (und bestanden) sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 38. PRAXISLAB (Lehramt Sport)
Zur Teilnahme am Schulpraktikum ist eine Anmeldung beim Zentrum für Lehrkräftebildung erforderlich, um einen Praktikumsplatz zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Beachten Sie zur Anmeldung im Fach unbedingt die fachspezifischen Voraussetzungen.
Im Fach Sport sind dies konkret:
--> Übergeordnet: PraxisStart (EWL)
- Grundthemen des Bewegens
- ein Modul aus "Leichtathletik/Schwimmen", "Sportspiele", "Turnen/Tanz"
- DLRG-Schein (mind. Bronze)
- Bescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses (kein Online-Kurs)
--> die beiden Nachweise sind im Prüfungsbüro Lehramt Sport (Mirjam Patzschke) vorzuzeigen, im Original oder als .pdf-Datei per Mail . Die Vorlage zu Beginn des Schulpraktikums ist zu spät.
Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einwahl bzw. der Vergabe der Plätze in das Begleitseminar vorliegen. Module müssen vollständig abgeschlossen und von der/dem Prüfer*in eingetragen sein.
Die Schulzuweisung durch das ZfL ist nicht gleich die Vergabe der Plätze im Begleitseminar.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Dozierenden der Begleitseminare wenden oder an das Prüfungsbüro Lehramt Sport .Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 39. Einwahl Bewegungspraktiken nach Wahl (Lehramt)
Bei der Einwahl in die 'Bewegungspraktiken nach Wahl' kommt es hin und wieder zu Kuriositäten bei der Anzeige. Wenn Sie bereits den 'Bereich A' gewählt haben und ein weiteres Seminar im 'Bereich B' wählen möchten, kann es dazu kommen, dass Sie im 'Bereich B' keine Einwahlmöglichkeit (eine Uhr) sehen. Dann ist es nötig, dass Sie das gewünschte Seminar im 'Bereich A' wählen und dann auf der nächsten Seite einen Button "für Bereich B wählen/verbuchen" auswählen. Kommt es dabei zu Problemen oder einem nicht belegen, so kontaktieren Sie gern Ihre zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 40. Was ist das Zentrale Prüfungsbüro im Lehramt?
Das Zentrale Prüfungsbüro ist das Geschäftszimmer des Zentralen Prüfungsausschusses für das Lehramt an Gymnasien und u. a. zuständig für fächerübergreifende Angelegenheiten.
Auch dort finden Sie eine Übersicht über Häufig gestellte Fragen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 41. Wo kann ich im BA Bewegungs- und Sportwissenschaft mein Praktikum absolvieren?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 42. Ich möchte meine Bachelorarbeit anmelden. Was muss ich tun?
Wichtige Informationen finden Sie unter hier. Für weitere Fragen kontaktieren Sie gern die Mitarbeiterin im Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 43. Ich möchte mich zum 1. Staatsexamen anmelden. Was muss ich tun?
Die Meldung zum 1. Staatsexamen erfolgt bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Alle erforderlichen Schritte sind dort beschrieben. Ende Mai/Anfang Juni und Ende November/Anfang Dezember eines jeden Jahres finden s.g. Vorbesprechungen statt. Diese sind terminlich immer auf der Website des Instituts für Sportwissenschaft und Motologie unter "Nachrichten" bekannt gegeben. In der Regel gibt es eine Vorbesprechung der "Fachdidaktik und Sozialwissenschaften" und eine gesonderte Vorbesprechung für die "Sportmedizin". Es gibt auf ILIAS auch eine Gruppe "Staatsexamen Sport", dieser konnen Sie beitreten und dort viele weitere Informationen finden und nutzen. .
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 44. Welche Lehrperson bietet welches Thema an?
Im Lehramt Sport werden die Abschlussarbeiten nur noch promovierten Mitarbeitenden, welche im Studiengang lehren, betreut (Ausnahme Sportmedizin).
Im Bachelor Bewegungs- und Sportwissenschaft darf jede*r Mitarbeitende Abschlussarbeiten betreuen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, wer welche Themenschwerpunkte anbietet (wenn kein Schwerpunkte angegeben sind, muss eine individuelle Anfrage an die prüfende Person gestellt werden):
Christin Ambaum
Prof. Dr. Bietz
Dr. Petra Böcker
Bewegung / Gesundheit in Schule (Schulentwicklung) / Universität
Sportspielvermittlung
Entwicklung von Sportspielen
Lehren und Lernen
Bewegung, Spiel und Sport unterrichten / vermitteln
Inklusion / Diversitätssensible Schul- und Unterrichtsentwicklung,
Ganztägige Bildung
Fabian Dirks
Anke Hardt
Dr. Meike Hartmann
pädagogische Bewegungsforschung, insb. Aufgaben- und Transferforschung
Qualitätsdimensionen guten Sportunterrichts (Classroommanagement, Lernendenunterstützung, Aktivierung
Qualitäten sportpädagogischer Beziehungen, insb. Unterrichtsstörungen, Bewertung & Benotung, Kommunkation
sexualisierte Gewalt in sportiven Vermittlungskontexten
Prof. Dr. Matthias Hoppe
Dr. Sven Ismer
Marcel Kalb
Tabea Nauschütz
Dr. Nina Peter
Sebastian Porsch
Dr. Mike Pott-Klindworth:
Didaktische Fragen (auch das Lehren) zu den Bewegungspraktiken
Didaktik des Schulsports
Gesundheit und Sport aus bildungstheoretischer Perspektive
Abenteuerpädagogik / Unterwegssein, Natur & Bildung
Turnen und Bewegungskünste
Dr. Alexander Priebe
Institutsgeschichte
Sportarten- und Vereinsgeschichte
kommunalen) Sportentwicklung
Fußball
Leichtathletik
Basketball
Gesundheitssport
Schulsport
Dr. Lea Spahn (in Elternzeit)
Franziska Stelz
Prof. Dr. Martin Stern
Lukas Quadt
Prof. Dr. Ulrich Theobald
Ellen Thuma
Prof. Bettina Wuttig