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Online-Prüfungsanmeldung
Im Fach Sport ist die Online-Anmeldung zu den Prüfungen verbindlich *
- Die Anmeldung muss von Studierenden aktiv selber durchgeführt werden
- Ein Rücktritt / eine Abmeldung erfolgt ebenso einheitlich über Marvin
- Das System kontrolliert konsequent die Studien-Voraussetzungen (siehe Studien- und Prüfungsordnung bzw. Modulhandbuch). Berücksichtigen Sie dies bitte bereits bei der Wahl der Module.
- Eine Prüfung oder Studienleistung ohne Online-Anmeldung ist nicht möglich.
Der Prüfungsausschuss aller Studiengänge im Institut für Sportwissenschaft und Motologie hat folgende An- und Abmeldefristen für Studien- und Prüfungsleistungen beschlossen:
Beginn Prüfungsanmeldung: |
in der Regel 1. Vorlesungswoche |
Ende Prüfungsanmeldung: (Hausarbeiten/Prüfungen in der zentralen Prüfungswoche): |
zwei Wochen vor Vorlesungsende |
(Exkursionen, Kompaktvera., Wdh.-prüfungen): | eine Woche vor Prüfungstermin |
Abmeldefrist: | drei Tage vor Prüfungstermin ohne Grund – danach nur noch mit Attest |
Zwei-Faktor-Authentisierung (bisher: TAN-Listen)
Für die Authentifizierung bei der Meldung wird ein 2. Faktor (z. B. TAN-Token, App-Token) benötigt.
Informationen dazu finden Sie unter: https://www.uni-marburg.de/de/hrz/dienste/2fa
Probleme bei der Anmeldung
Sollten für Sie unverständliche Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte mit Namen und Matrikelnummer sowie der Prüfungsnummer, bei welcher das Problem aufgetreten ist und der Fehlermeldung (roter Text) beim Prüfungsbüro. Eine Anmeldung ohne die im Modulhandbuch genannten Studienvoraussetzungen ist nicht möglich. Prüfen Sie dies selber, bevor Sie Kontakt aufnehmen. Konnten Sie die Voraussetzungen aufgrund einer nicht selbst verschuldeten Härte nicht erbringen, können Sie frühzeitig (mind. 6 Wochen vor der Prüfung) einen Härtefallantrag beim Prüfungsausschuss über das Prüfungsbüro stellen.
* "Zur Teilnahme an einer Prüfung ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Der Prüfungsausschuss gibt die Fristen und die Form der Anmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraums in geeigneter Weise bekannt. Die Zulassung zur Prüfung ist zu versagen, wenn die Anmeldefrist nicht eingehalten wird oder wenn Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind." § 22 (4), Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 24. September 2013 (StPO L3)