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Bewerbung und Zulassung
Zielgruppe
Der Studiengang richtet sich vorrangig an Fachkräfte aus der Mobilen Beratung, steht aber auch Berater*innen aus der Betroffenen- bzw. Ausstiegs-/Distanzierungsarbeit sowie verwandten Feldern der Sozialen Arbeit offen. Ferner können sich Fachkräfte aus der Demokratieberatung etwa im Rahmen der "Partnerschaften für Demokratie", aus den Projekten des Programms "Zusammenhalt durch Teilhabe" oder aber vergleichbarer Projekte bewerben.
Zulassungsvoraussetzungen
Um zum Studiengang zugelassen zu werden benötigen Sie einen Nachweis über:
- den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelor-Studiengangs im Bereich der Erziehungs- oder Gesellschaftswissenschaften oder eines fachlich einschlägigen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, in dem insgesamt mindestens 240 Leistungspunkte (LP) erworben wurden.
- eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Beratungstätigkeit im Kontext Rechtsextremismus und/oder Demokratiebildung.
Es besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Berufstätigkeit, wenn im Rahmen eines Studiums weniger als 240 LP aber mindestens 180 LP erworben wurden. Studieninteressierte können ihre Fähigkeiten und Kompetenzen aus ihrer beruflichen Tätigkeit im Bereich der Beratung gegen Rechtsextremismus und/oder der Demokratiebildung mit maximal 30 LP pro Jahr Berufstätigkeit, aber insgesamt maximal 60 LP anrechnen lassen.
Die genauen Zugangsvoraussetzungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs festgelegt.
Bewerbung für das WiSe 2026/27
Der Studiengang ist für 15 bis maximal 20 Teilnehmende konzipiert. Bewerbungen für das WS 26/27 sind voraussichtlich ab Mai/Juni über das Portal "Marvin" möglich. Studieninteressierte, die ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben über das Portal von "Uni-Assist". Die Zulassung erfolgt nach der Reihenfolge der Bewerbung, vorausgesetzt, die oben genannten Zugangsvoraussetzungen sind erfüllt.
Gerne informieren und beraten wir Sie jederzeit über Ihre Fragen zum Studiengang und den Zulassungsvoraussetzungen. Unter "Kontakt und Beratung" finden Sie Ihre Ansprechpartnerin.
Sollten Sie Fragen bspw. zu den Zugangsvoraussetzungen haben, beraten wir Sie gerne. Unter "Kontakt und Beratung" finden Sie Ihre Ansprechpartnerin.
Bewerbungsverfahren
Diese Dokumente benötigen Sie für Ihre Bewerbung:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnis über den ersten grundständigen Hochschulabschluss
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis einschlägiger Tätigkeiten in der Beratung im Kontext Rechtsextremismus und/oder Demokratiebildung
Für Studienbewerber*innen mit einem deutschen Hochschulabschluss:
Um sich für den Studiengang zu bewerben, legen Sie bitte über das Bewerbungsportal Marvin über die Funktion „Registrierung“ rechtzeitig einen neuen Account an, was nur wenige Minuten dauert. Wie die Bewerbung über Marvin funktioniert, erfahren Sie im Bewerbungsleitfaden.
Für Studienbewerber*innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss:
Bitte füllen Sie zunächst die Online-Bewerbung für den weiterbildenden Masterstudiengang "Beratung im Kontext Rechtsextremismus" auf den Seiten von Uni-Assist vollständig aus. Sollten Sie den Studiengang auf den Seiten von Uni-Assist nicht gelistet finden, befinden wir uns womöglich außerhalb der Bewerbungsfrist (s.o.). Achten Sie bitte auch darauf, dass das Semester, für das Sie sich bewerben wollen, korrekt ausgewählt ist.
Hinweise:
- Es können nur die Anträge bearbeitet werden, die fristgerecht und vollständig eingegangen sind.
- Bitte schicken Sie keine Bewerbungsdokumente zu uns nach Marburg!
- Die Bewerbung ist an der Philipps-Universität Marburg für Bewerber*innen für weiterbildende Masterstudiengänge kostenfrei.
- Ausländische Studienbewerber*innen und/oder Bewerber*innen mit einem ausländischen Abschluss bitten wir, sich zuvor umfassend über ein Studium in Deutschland sowie über Formalitäten der Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu informieren. Hilfreich sind hierbei die Internetangebote von ANABIN und Study in Germany.
- Datenschutzhinweise im Kontext der Online-Bewerbung: Die bei der Online-Bewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens nach den Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt. Die Verpflichtung zur Abgabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 61 Abs. 5 HessHG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Immatrikulationsverordnung der Philipps-Universität. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt. Soweit eine Zulassung zum Masterstudium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation übernommen. Die Löschung aller Bewerber*innendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerber*innen, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.