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Abschluss und Qualifikation
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mit dem Master "Abenteuer- und Erlebnispädagogik" die Ausbildung zur/m Kinder- und Jugendtherapeutin/en beginnen?
Dies ist leider schwer zu beantworten. Das Psychotherapeutengesetz fordert eine „im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik“ (§2, Abs.2.2b). Die Bundesländer legen diesen Paragraphen in Bezug auf die neuen BA- und MA-Abschlüsse jedoch sehr unterschiedlich aus. Zum jetzigen Zeitpunkt können Sie mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass Sie i. d. R. einen Masterabschluss benötigen und dass eine Ausbildung zum KJP mit dem Abschluss im Master „Abenteuer- und Erlebnispädagogik“ in einigen Bundesländern möglich sein wird.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Erwerbe ich mit dem Abschluss des Masters "Abenteuer- und Erlebnispädagogik" die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin bzw. als Sozialpädagoge?
Nein. Die staatliche Anerkennung als SozialarbeiterIn wird nur im BA erworben und dort in aller Regel von Fachhochschulen vergeben, deren Curriculum den Vorgaben des "Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern" entspricht.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gelte ich als Absolvent_in des Masters "Abenteuer- und Erlebnispädagogik" als pädagogische Fachkraft im Sinne des hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches?
Den Status einer "Pädagogischen Fachkraft" nach § 25b HKJGB erlangen Sie durch den Master nicht! Dieser wird gewöhnlich im vorherigen BA-Abschluss erworben. Studierende, die zuvor einen fachfremden BA studiert haben (Sozialwissenschaften, Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaften, etc...) gelten durch den Abschluss im MA "Abenteuer- und Erlebnispädagogik" daher in der Regel auch nicht als pädagogische Fachkraft nach dem Fachkräftegesetz.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe meine letzte Prüfung bis zum Ende des Semesters abgelegt bzw. meine Masterarbeit abgegeben oder plane sicher, dies zu tun. Kann ich mich exmatrikulieren oder muss ich warten, bis die Note eingetragen ist? Was passiert, wenn ich erfahre, dass ich durchgefallen bin?
Sie müssen für das Ablegen einer Prüfungsleistung in jedem Fall immatrikuliert sein. Wenn Sie aber Ihre letzte Prüfung bis zum 31.03. bzw. 30.09. ablegen, brauchen Sie sich ins nächste Semester nicht mehr zurückzumelden (es sei denn, Sie beantragen eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit oder Nachteilsausgleich!). Sie können sich dann ordnungsgemäß exmatrikulieren, wenn Sie dies wünschen (und sollten es dann auch ordentlich tun, um eine Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten).
Sollten Sie dann in einer oder mehreren Prüfungsleistungen durchgefallen sein, immatrikuliert Sie das Studierendensekretariat auf Antrag wieder in Ihren Studiengang, so dass Sie die Prüfung wiederholen können. Auskunft über die Noten, die nach Ihrer Exmatrikulation eingetragen werden, erhalten Sie auf schriftliche Anfrage im Prüfungsbüro.
Prüfen Sie vor der Exmatrikulation allerdings, ob es nicht ohnehin günstiger für Sie ist, sich noch einmal zurückzumelden (Krankenkassenbeiträge, Kindergeld, etc.). In der Phase der Arbeitssuche ist das oft sinnvoll.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich lege meine letzte Prüfung vor Ende des Semesters ab bzw. gebe meine Masterarbeit vor Ende des Semesters ab. Kann ich mich trotzdem nochmal für das nächste Semester zurückmelden, auch wenn ich gar nichts mehr studiere?
Bei der Rückmeldung prüft das Studierendensekretariat, ob Sie noch einen Prüfungsanspruch im Studiengang haben und ob der Studiengang noch nicht auf "bestanden" steht. Wenn beides der Fall ist, werden Sie zurückgemeldet. Auch wenn unmittelbar danach die letzte Prüfungsleistung eingetragen wird und der Studiengang sich auf "bestanden" stellt, bleiben Sie weiter eingeschrieben bis zum Ende des Semesters, zu dem Sie sich zurückgemeldet haben, auch wenn Sie keinerlei Leistungen mehr erbringen. Lediglich die Rückmeldung zu dem darauf folgenden Semester ist dann nicht mehr möglich, denn dann steht der Studiengang auf "bestanden".