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Studien- und Prüfungsleistungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bei wem kann ich mich prüfen lassen?
Modulabschließende Hausarbeiten können alle Lehrenden betreuen, die aktuell oder im vergangenen Semester in diesem Modul lehren oder gelehrt haben. Bei Lehrbeauftragten (nicht fest angestellte Lehrende, die auf Honorarbasis eine Lehrveranstaltung anbieten, die Veranstaltungen sind mit (LA) gekennzeichnet) klären Sie bitte, ob diese Prüfungsarbeiten annehmen und wie Sie die PrüferInnen außerhalb der Lehrveranstaltung erreichen können (z. B. um die Arbeit einzureichen)!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich auch bei einer/em Lehrenden eine modulabschließende Hausarbeit schreiben, bei der/dem ich kein Seminar besucht habe?
Prinzipiell ja, es ist jedoch meist einfacher, wenn man die/den PrüferIn kennt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich die modulabschließende Hausarbeit auch in einem Semester schreiben, in dem ich überhaupt keine Veranstaltung in dem Modul besucht habe?
Ja.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Eine Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 5 Notenpunkte erreicht werden. Nicht bestandene Prüfungen können maximal zweimal wiederholt werden. Es ist übrigens nicht möglich ein Prüfungsergebnis, mit dem man nicht zufrieden ist, durch eine „freiwillige“ Wiederholung der Prüfung zu verbessern. Nähere Informationen zu Anmeldung, Abmeldung und Wiederholen finden Sie im Studiengangshandbuch.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Leistungen erscheinen nicht im Notenspiegel. Was ist zu tun?
Prüfen Sie bitte zunächst, ob die Noten/Listen schon eingegangen sein können. So brauchen die PrüferInnen bei Prüfungen Zeit für die Korrektur und das Prüfungsamt für das Eintragen der Note. Gerade zu Semesterende herrscht in allen Arbeitseinheiten Hochbetrieb. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an das Prüfungsbüro.
Wenn Sie die Note dringend brauchen (Bafög-Amt, Meldung zur MA-Arbeit, etc.), sollten Sie möglichst im Vorfeld Absprachen mit Ihrer/m PrüferIn treffen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich die modulabschließende Hausarbeit nicht fristgerecht abgebe?
Die Hausarbeit muss wie jede Prüfungsleistung im Qis angemeldet werden und kann auch unter Wahrung der jeweiligen Frist wieder abgemeldet werden. Wenn sie ohne Abmeldung nicht fristgerecht eingereicht wird, gilt die Prüfung als "nicht angetreten" und somit "nicht bestanden".