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Sie wurden "Zugelassen unter Auflagen"?
Wer die Voraussetzungen für die Zulassung zu Beginn des Studiums noch nicht vollständig erfüllt, kann "unter Auflagen" zugelassen werden. Dies bedeutet, dass Sie im Laufe des Studiums (in der Regel bis zum Ende des ersten Studienjahres) noch Leistungen nachstudieren müssen.
Im MA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" sind dies in aller Regel die Forschungsmethoden und/oder ein Überblicksmodul im Bereich der Erziehungswissenschaft.
Auflage "Forschungsmethoden"
Sofern Sie mit dieser Auflage zugelassen wurden, müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres (also bis zum Ende des zweiten Fachsemesters) die beiden Module BA-EW 4-I ("Forschungsmethoden I: Wissenschaftstheorie und sozialwissenschaftliche Forschung) sowie (im darauf folgenden Sommersemester) das Modul BA-EW 4-II (Forschungsmethoden II: Deskriptive Statistik) erfolgreich abschließen. In manchen Fällen muss auch nur eines der beiden Module noch nachgeholt werden.
- BA-EW 4-I: Vorlesung "Forschungsmethoden I: Wissenschaftstheorie und sozialwissenschaftliche Forschung" mit einer Studienleistung und einer abschließenden Klausur (wird immer nur im Wintersemester angeboten!)
- BA-EW 4-II: Vorlesung + Proseminar "Forschungsmethoden II: Deskriptive Statistik" mit Klausur in der Vorlesung (immer nur im SoSe angeboten)
Da Sie das Modul bis zum Ende des ersten Studienjahres abgeschlossen haben müssen, müssen Sie mit den Modulen direkt im ersten Fachsemester beginnen!
Auflage "Überblicksmodul Erziehungswissenschaft"
Sofern Sie mit dieser Auflage zugelassen wurden, müssen Sie bis zum Ende des ersten Semesters (denn nur dann werden diese Module angeboten!!) eines der folgenden Module abschließen:
- BA-EW 2-Exp: Überblicksmodul: Grundfragen der Erziehungs- und Bildungswissenschaft
- BA-EW 3-Exp: Überblicksmodul: Pädagogische Theorie und Pädagogisches Handeln
- BA-EW 5-Exp: Überblicksmodul: Gesellschaftliche, politische und kulturelle Kontexte von Bildung und Erziehung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich die genannten Module und wie melde ich mich an?
Die Module zu den Forschungsmethoden finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (MARVIN) im BA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" in den Grundlagenmodulen.
Eine selbständige Anmeldung in MARVIN ist leider nicht möglich - aber auch nicht nötig. Bitte gehen Sie einfach in die erste Sitzung oder schreiben der Veranstaltungsleitung (Prof. Dr. Julia Gorges (julia.gorges@uni-marburg.de) eine kurze Email.
Die erziehungswissenschaftlichen Überblicksmodule finden Sie gegenwärtig leider nur als Exportmodule in anderen Studiengängen (z. B. im Exportbereich des BA Soziologie). Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Studienberatung auf, wir klären alles Weitere! Wenn Sie wissen möchten, welches Modul für Sie interessant sein könnte, können Sie sich im Modulkatalog für die Studierenden im Nebenfach informieren.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie gestaltet sich mein Studium? Verschiebt sich der reguläre Studienverlaufsplan? Verlängert sich mein Studium durch die Auflagen?
Abhängig von der ausgesprochenen Auflage kann es durchaus sein, dass sich Ihr Studium um ein Semester verlängert. Insbesondere, wenn Sie mit der Auflage, die Forschungsmethoden noch nachzuholen, zugelassen wurden, ist es auch sinnvoll, das Modul MA-EW 2 ("Forschungsmethodologie und -methoden") aus dem Master erst NACH dem Abschluss der Forschungsmodule aus dem Bachelor zu belegen, denn diese Module bauen aufeinander auf! Der Vorschlag für einen angepassten Studienverlaufsplan (nur Forschungsmethoden bzw. Forschungsmethoden und ein Modul erziehungswissenschaftliche Grundlagen) ist zwar nicht verbindlich, kann Ihnen aber Orientierung geben!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie melde ich mich zu den Studien- und Prüfungsleistungen an?
Da Bachelormodule Ihrem Studiengang im Prüfungssystem nicht zugeordnet sind, können Sie sich auch nicht im System für die Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Bitte melden Sie sich fristgerecht über das Prüfungsbüro im Master an. Nutzen Sie hierfür das Formular.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie werden meine Leistungen dokumentiert?
Die Leistungen werden in Ihrem sogenannten "Überlaufkonto" dokumentiert, wo Sie am Ende vom Prüfungsbüro überprüft werden und der Vorbehalt gelöscht werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie wird mein Vorbehalt dann gelöscht?
Sobald Sie die Leistungen abgeschlossen haben, melden Sie sich im Prüfungsbüro für den Master per Email und teilen mit, dass Ihre Auflagenmodule im Überlaufkonto sichtbar als "bestanden" stehen. Der Vorbehalt wird dann gelöscht, Ihre Zulassung ist damit abgeschlossen.
Da Sie durch die Erfüllung der Auflagen im ersten Studienjahr etwas weniger Zeit für das reguläre Studium im Master haben werden, empfiehlt es sich, andere Leistungen hinten anzustellen (dafür bietet sich das Nebenfach sowie MA-EW 2 an, da diese keine Voraussetzungen für höhere Module sind). Insbesondere die Klausur im SoSe in BA-EW 4-II erfordert erfahrungsgemäß ausreichend Vorbereitungszeit. Die Studienberaterin unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Stundenplans!