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ERC-Anschubfonds
Anschubfonds für ERC-Anträge der Philipps-Universität Marburg
Ziel
Die Philipps-Universität Marburg möchte durch die Förderung von ERC-Anträgen die erfolgreiche Einwerbung von Forschungsfördermitteln des Europäischen Forschungsrats steigern und durch die Förderung von Spitzenforschung ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Da die Bewerbung auf einen ERC Grant mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist, werden Marburger Forscherinnen und Forscher, die sich mit einem erfolgversprechenden Projekt für eine ERC-Antragstellung entscheiden, in der Antragsphase finanziell gefördert. Die Fördermittel stehen zunächst bis Ende 2023 zur Verfügung und stammen aus dem vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur aufgelegten Anschubfonds für EU-Forschungsprojekte hessischer Hochschulen „Hessen Horizon“.
Zielgruppe
Die Anschubfinanzierung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Antragstellung auf einen ERC Starting, Consolidator, Advanced oder Synergy Grant planen und eine Einreichung zur kommenden Deadline mit der Philipps-Universität Marburg als Host Institution verbindlich zusagen.
Auswahlprozess
Die Auswahl der zu fördernden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfolgt nach dem Kriterium der Exzellenz, sowohl in Hinblick auf die Forschenden als auch die geplanten Forschungsprojekte. Besonderer Fokus wird bei der Auswahl einerseits darauf gelegt, dass Forschende die im ERC-Workprogramme dargelegten Kriterien für exzellente PIs erfüllen (vgl. Anforderungen an Early achievements track record (Starting, Consolidator und ggf. Synergy Grant) bzw. Ten-year track record (Advanced und ggf. Synergy Grant)). Andererseits muss hinsichtlich des geplanten Forschungsprojekts deutlich werden, dass die ERC-Evaluationskriterien “groundbreaking nature” und “ high-gain/high-risk research“ entsprechend der im jeweils gültigen ERC Work Programme formulierten Erläuterungen in überzeugender Weise adressiert werden. Hierzu spricht das Steering Committee des Forschungsrates eine Empfehlung an das Präsidium zur Entscheidung aus.
Förderung
Die Förderung erfolgt maximal über den Zeitraum von einem halben Jahr, in Abhängigkeit vom Bedarf an Unterstützung. Die Förderung von in der Regel maximal 15.000 € kann für Personal- und Sachkosten eingesetzt werden, soweit damit neue bzw. zusätzliche Maßnahmen finanziert werden, die die wissenschaftliche Qualität der Anträge steigern oder die inhaltliche Ausarbeitung des Antrags unterstützen. Hierzu zählen neben Personal- und Sachmitteln auch ggf. Kosten für Übersetzung oder ein sprachliches Lektorat.
Antrag
Für die Anträge (max. fünf Seiten) benutzen Sie bitte das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular. Die Anträge müssen entsprechend
- das angestrebte Vorhaben inhaltlich darstellen,
- den Stand der eigenen Vorarbeiten beschreiben,
- die Passfähigkeit des Projekts entsprechend der ERC-Evaluationskriterien darlegen,
- geplante Kooperation beschreiben und die bestehende Vernetzung dokumentieren,
- einen Zeitplan für die Antragstellung darstellen,
- eine klare Bezifferung der beantragten Gelder nach Kostenarten enthalten.
Als Anlagen sollten der Lebenslauf sowie der Early achievements track record (Starting, Consolidator und ggf. Synergy Grant) bzw. der Ten-year track record (Advanced und ggf. Synergy Grant) der Antragstellerin oder des Antragstellers beigefügt werden. Zudem muss dargestellt werden, dass die für das geplante ERC-Projekt benötigten Räume im Bewilligungsfalls zur Verfügung stehen. Bei Bewerberinnen und Bewerber, die derzeit keine unbefristete Stelle an der Philipps-Universität innehaben, ist eine Stellungnahme des Dekanats beizufügen.
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Unsicherheit in Bezug auf die Finanzierung von Hessen Horizon ist derzeit leider keine Antragsstellung möglich.
Einreichung der gesamten Antragsunterlagen in elektronischer Form als ein zusammenhängendes PDF unter eu@uni-marburg.de. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin, Frau Dr. Corinna Felsch, corinna.felsch@verwaltung.uni-marburg.de, 06421-28 26403.
Diese Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Mittel, die wir für Anfang Juli 2021 erwarten.