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Prozessablauf Beantragung Großgeräte

Prozessablauf bei Beantragung eines Forschungs­großgerätes nach Art 91b GG 

Sie planen die Beantragung eines Forschungsgroßgerätes?

  1. Richten Sie bitte, sobald Sie einen DFG-Großgeräte-Antrag planen, die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unverbindliche Absichtserklärung in elektronischer Form an forschungsfoerderung@uni-marburg.de.  Diese hilft uns bei der Planung und vermeidet die parallele Antragstellung vergleichbarer Gerätetypen. Sollte es zu paralleler Antragstellung vergleichbarer Gerätetypen kommen, unterstützen wir Sie gerne bei der Abfassung von strategischen Präambeln für die DFG, die die Komplementarität und Auslastung der Geräte darlegen.
  2. Bitte lassen Sie sich von der Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft beraten, die Ihnen aktuelle Hinweise zu Beantragung von Großgeräten zur Verfügung stellen kann.
  3. Laden Sie sich bitte immer die jeweils gültigen Formulare und Antrags-Templates von der Webseite der Deutschen Forschungsgemeinschaft herunter, da diese regelmäßig aktualisiert werden.
  4. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Forschungsdatenmanagement bzw. für Textbausteine an die gleichnamige Stabsstelle der Philipps-Universität (eresearch@uni-marburg.de). Sofern Sie größere Rechenkapazitäten benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem HRZ auf und klären diese.
  5.  Reichen Sie bitte im nächsten Schritt den Antrag elektronisch mit dem „Formular zur Beantragung eines Forschungsgroßgerätes“ im Dezernat I (forschungsfoerderung@uni-marburg.de) ein.
    a) Bitte nehmen Sie, wie im Formular gefordert, immer vor dem Einreichen der Unterlagen Kontakt mit Dezernat IV - Bau- und Gebäudemanagement - auf, um eine Stellungnahme / Unterschrift zu erhalten für den Antrag. Ihre Ansprechpartnerinnen sind hier aktuell Frau Renken-Wiesner und Frau Turba.
    b) Es ist zudem wichtig dem Formular eine Kostenaufstellung beizufügen für die Gegenfinanzierung des Großgeräts mit detaillierten Kostenstellen sowie einer Stellungnahme Ihres Dekanats, das die Kenntnis des Antrags sowie das Vorhandensein der Mittel zur Gegenfinanzierung ebenso bestätigt wird, wie das Vorhandensein der Mittel zur Deckung der Folgekosten.
  6. Nach Einreichen der Unterlagen im Dezernat I wird der Antrag auf Vollständigkeit und in Abstimmung mit dem Dezernat V die Gegenfinanzierung geprüft. Ein wichtiger Prüfaspekt ist zudem die Klärung der Folgekosten.
  7. Sobald alle Unterlagen vorliegen, Gegenfinanzierung und Folgekosten geklärt sind, geht der Antrag zur Optimierung an die Gerätekommission sowie ggf. an ein Mitglied des Review Board und parallel an das Dez. IV - Bau- und Gebäudemanagement und an das Dezernat V - Haushalt- und Rechnungswesen. 
  8. Sobald die Anmerkungen der Gerätekommission von den Antragstellenden umgesetzt und der Antrag von VP Forschung und P zum Hochladen freigegeben wird, können Sie diesen auf ELAN hochladen. Die von ELAN generierte Quittung bitten wir Sie, von Ihnen gezeichnet an Dezernat I zu schicken, damit wir diese von Dez. V und P unterschreiben lassen können.
  9. Wir leiten abschließend die Quittung im Original und per Scan an die DFG weiter und schicken dem HMWK ein Exemplar zur Kenntnis.  

    Bei Fragen zur Antragstellung bzw. zum Prozessablauf können Sie sich gerne jederzeit an forschungsfoerderung@uni-marburg.de wenden.