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Förderung von Gast-Einladungen

Das Projekt Creative Space vergibt Mittel zur Einladung von jungen Wissenschaftler*innen (Postdocs) mit vielfältiger Fachexpertise für Aufenthalte unterschiedlicher Länge an der Philipps-Universität Marburg, um windows of opportunity für den wissenschaftlichen Dialog, zum Austausch, für neue Impulse und die gegenseitige Bereicherung zu schaffen.

Die Gast-Einladungen dienen dem internationalen Austausch, der Planung von langfristigen Forschungsvorhaben, der Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge oder Publikationen, der gemeinsamen Durchführung von Workshops, etc.

Maximal können 5000 € pro Gasteinladung beantragt werden.

Voraussetzung für die Förderzusage ist, dass ein konkreter Output am Ende steht, wie beispielsweise die Durchführung eines innovativen Veranstaltungsformats, eine gemeinsame Veröffentlichung, ein Projektantrag etc. Es ist wichtig, dass aus Ihrem Antrag hervorgeht, weshalb die Anwesenheit des Gast-Wissenschaftlers bzw. der Gast-Wissenschaftlerin vor Ort notwendig ist und worin sich das innovative Potential der Zusammenarbeit begründet.

Bitte beachten Sie, dass Verpflegungskosten/Catering nicht gefördert werden können.

  • Beantragung

    Antragsberechtigt sind Postdocs und Promovierende der Philipps-Universität Marburg. Für die Beantragung sind mind. drei Antragsteller*innen notwendig, die eine Person als Hauptansprechperson benennen. Um Interdisziplinarität zu fördern, sollten mehrere Fachbereiche bzw. –kulturen beteiligt sein. Maximal können 5000 € pro Gasteinladung beantragt werden. Der Gasteinladung soll ein innovativer Ansatz zugrunde liegen, d.h. die Konstellation der Beteiligten sollte neu sein. Die einzelnen Wissenschaftler*innen können bereits kooperiert haben, sie sollten aber nicht in einem bereits laufenden Projekt miteinander arbeiten.

    Die Beantragung erfolgt per Antragsformular, das den Gast samt dessen/deren Heimatinstitution, die Hauptansprechperson, die Antragsteller*innen mit ihren jeweiligen Fachbereichen sowie ggf. weitere Beteiligte , eine Kurzbeschreibung des gemeinsamen Vorhabens, eine Kostenaufstellung sowie einen Zeitplan aufführt.

    Beantragt werden können die Übernahme von Fahrt- und Flugkosten sowie von Übernachtungskosten und Tagegeldern. Dabei sind die entsprechenden Richtlinien der Universität zu Reisekosten zu beachten. Die Übernahme von Sachkosten oder beispielsweise Antragsgebühren für Visa ist nicht möglich.

    Der Antrag wird per Mail an creative-space@uni-marburg.de eingereicht, das Dekanat der Hauptansprechperson ist in CC zu setzen.

  • Einreichfristen

    Anträge können jederzeit gestellt werden, es gibt keine Einreichfristen. Stichtag für die späteste Beantragung ist der 15.06.2025. Stichtag für die Verausgabung und Abrechnung zugewiesener Mittel ist der 31.10.2025.

  • Bewilligungskriterien

    Die Bewilligung der Förderung erfolgt auf Grundlage der Angaben im Antragsformular. Die Zusage erfolgt, wenn die formalen Kriterien erfüllt sind und wenn das beantragte Vorhaben in Hinblick auf Qualität, Kreativität und Innovationskraft überzeugt.

    Die formale Prüfung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung des Antrags. Ggf. erhalten Sie den Antrag zur Überarbeitung zurück.

    Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt im vierteljährlichen Turnus. Die Zu- bzw. Absage erfolgt somit spätestens zehn Wochen nach Einreichung des Antrags. Sie erhalten die Zusage per email, gleichzeitig wird das Dekanat und die Wirtschaftsverwaltung der Hauptansprechperson benachrichtigt.

  • Mittelzuweisung

    Bei Bewilligung des Antrags erfolgt die Zuweisung der Mittel auf eine eigens eingerichtete Kostenstelle. Die Verwaltung der Mittel erfolgt über die Wirtschaftsverwaltung des bzw. der Hauptantragssteller*in.

    Werden die Mittel nicht in der bewilligten Höhe verausgabt, müssen sie zurückgebucht werden.

    Mittel, die nach der Bewilligung nicht abgerufen werden, verfallen nach 12 Monaten bzw. spätestens zum 31.10.2025.

  • Vorgaben zu Durchführungszeitraum und Dauer

    Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich der Dauer oder des Zeitraums der Gast-Einladung, jedoch muss aus dem Antrag hervorgehen, wie sich die Dauer des Aufenthaltes begründet.

    Mittel, die nach Bewilligung nicht abgerufen werden, verfallen nach 12 Monaten bzw. spätestens zum 31.10.2025.

  • Unterbringung des bzw. der Gast-Wissenschaftler*in

    Für die Unterbringung des bzw. der Gast-Wissenschaftler*in sind vorrangig die Gästehäuser der Philipps-Universität Marburg anzufragen. Nur wenn die Unterbringung dort nicht möglich ist, können die Kosten für ein Hotel in Marburg übernommen werden. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise der Philipps Universität Marburg zu den Rahmenverträgen mit Marburger Hotels. Achtung: In der Regel werden Kosten, die 80,00 € brutto ohne Frühstück übersteigen, nicht übernommen.

  • Gast-Arbeitsplatz für den bzw. die Gast-Wissenschaftler*in

    Bitte klären Sie vor der Einladung, ob in Ihrem Institut bzw. Fachbereich, ein Gast-Arbeitsplatz für den bzw. die Gast-Wissenschaftler*in zur Verfügung steht.

  • Antragsformular

    Bitte verwenden Sie für die Antragsstellung ausschließlich das Antragsformular, das Sie hier in deutscher und englischer Sprache herunterladen können. Sollten zusätzliche Angaben notwendig sein, können Sie diese in der email, mit der Sie den Antrag einreichen, ergänzen. Bitte signieren Sie das Antragsformular digital, reichen es per Mail an creative-space@uni-marburg.de ein und setzen dabei das Dekanat der Hauptansprechperson in CC. Bitte fügen Sie unaufgefordert keine Publikationen, Literaturlisten, ausführliche Projektbeschreibungen oder -anträge bei.

Kontakt

Dr. Velia Benthin
Projektreferentin "Creative Space"
Tel.: +49 (0)6421 28 23908 
email: velia.benthin@verwaltung.uni-marburg.de