Hauptinhalt
Häufig gestellte Fragen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich andere Promovierende kennenlernen?
Die Universität organisiert ein jährliches, fachbereichsübergreifendes Promovierendentreffen, achten Sie auf den Aufruf. Neben möglichen fachbereichsinternen Treffen und Kolloquien bieten zahlreiche Initiativen von Promovierenden fachliche und private Anschlussmöglichkeiten. Die Seite Wir Promovierenden unter uns informiert über Termine zu Stammtischen für den lockeren, aber auch Think & Drink Abende für den fachlichen Austausch. Auch weitere Projekte und Ideen von Promovierenden für Promovierende sowie Kontaktdaten für Interessierte werden dort vorgestellt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich die Promotionsordnungen der einzelnen Fachbereiche?
Die allgemeinen Bestimmungen sowie die Promotionsordnungen der einzelnen Fachbereiche werden hier aufgeführt. Bitte erkundigen Sie sich nach weiteren promotionsrelevanten Unterlagen Ihres Fachbereichs.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welchen Status habe ich als Promovierende und Promovierender an der Uni?
Die Promotion allein definiert nicht den Status. Durch die Annahme als Doktorand/in sind Promovierende zunächst einmal Angehörige der Universität. Wenn ein Arbeitsvertrag mit der Universität vorliegt, orientiert sich der Status am Vertragsverhältnis, das heißt Promovierende mit einer Qualifikationsstelle gehören zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn Sie sich zur Promotion einschreiben, gehören Sie der Gruppe der Studierenden an.
Seit 2021 gibt es darüber hinaus eine gewählte Promovierendenvertretung. Sie vertritt alle Promovierenden der UMR, auch wenn kein Arbeitsvertrag oder eine Immatrikulation vorliegt.
Bitte registrieren Sie sich in jedem Fall über das Onlineportal Marvin. Die Selbstregistrierung ist verpflichtend und dient als formeller Nachweis. Sie erhalten darüber Zugang zum Mailaccount (staff) und zum Mailverteiler, den auch Ihre Promovierendenvertretung nutzt. Sie ist Voraussetzung für die Immatrikulation. Sie werden außerdem automatisch Mitglied in der Graduierteneinrichtung MArburg University Research Academy (MARA) und können dann die vielseitigen Angebote für sich nutzen. Bitte achten Sie auch auf den jährlichen Aufruf zur Bestätigung Ihrer Daten, der automatisiert über Marvin erfolgt. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an marvin@uni-marburg.de.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es eine Promovierendenvertretung?
Grundsätzlich ist das Recht auf die Bildung einer Promovierendenvertretung in der Grundordnung der Universität verankert. Eine solche Vertretung hat das Recht, auf Antrag in den universitären Gremien gehört zu werden. Seit 2021 gibt es eine solche gewählte Promovierendenvertretung. Sie vertritt alle Promovierenden der UMR, auch wenn kein Arbeitsvertrag oder eine Immatrikulation vorliegt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Möglichkeiten zur Finanzierung meiner Promotion gibt es?
Hierfür sind zum einen Promotionsstellen im Umfeld Ihrer Betreuungsperson vorgesehen. Alternativ können Sie sich im Vorfeld Ihrer Promotion für ein Stipendium bewerben. Im Internet finden Sie diverse Organisationen und Seiten, auf denen die jeweiligen Förderbedingungen nachzulesen sind. Die MArburg University Research Academy gibt hier viele Hinweise.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welchen Stellenwert hat meine formale Annahme als Promovierende und Promovierender?
Grundsätzlich sollten sich Promovierende so früh wie möglich um eine offizielle Annahme durch die Universität bemühen, weil sie Verbindlichkeit herstellt und die damit verbundenen Rechte der Promovierenden sicherstellt. Sie garantiert den Promovierenden das Recht auf das Ablegen ihrer Promotion an der Philipps-Universität was z.B. von Bedeutung sein kann, wenn Betreuende an andere Hochschulen wechseln. Je nach Promotionsordnung ist spätestens bei der Anmeldung zum Promotionsprüfungsverfahren eine offizielle Annahme vorzulegen. Die Annahme ist außerdem Voraussetzung für alle, die sich während ihrer Promotion immatrikulieren wollen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist eine Betreuungsvereinbarung? Welchen Nutzen habe ich von ihr?
Grundsätzlich ist es zu empfehlen, die Möglichkeiten der Betreuungsvereinbarung für Promovierende auszuschöpfen, da sie einen wichtigen Baustein zur Transparenz der persönlichen Promotionsbedingungen und des regelmäßigen wissenschaftlichen Austauschs mit der Betreuungsperson darstellt. Die Betreuungsvereinbarung wird zu Beginn der Promotion zwischen der/dem Doktorand/in und Betreuenden geschlossen und hält die Rechte und Pflichten von Doktorand/in und Betreuer/in für beide Seiten schriftlich fest. Neben dem Thema der Arbeit können Absprachen aller Art (z.B. ein Zeitplan, regelmäßige Fortschrittsberichte, Konferenzteilnahmen etc.) festgehalten werden. Die Philipps-Universität stellt hierfür ein von beiden Seiten auszufüllendes Dokument zur Verfügung, das in einigen Fällen von den Fachbereichen speziell auf ihre Fachkultur zugeschnitten weiterentwickelt wurde. Bitte erkundigen Sie sich also ggf. nach dem für Sie zutreffenden Formular. Zusätzlich gibt es einen Leitfaden zur Vorbereitung auf Betreuungsgespräche und Fortschrittsberichte.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wieviel verdiene ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Mitarbeiter?
Generell errechnet sich das Gehalt nach dem hessischen Tarifvertrag TV-H. Dabei wirken sich neben der Entgeltgruppe und dem Stellenanteil verschiedene Faktoren auf den Betrag aus. Gehaltsrechner können hier Hinweise geben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lange darf ich befristet an der Uni beschäftigt sein?
Die befristete Beschäftigung als Promovierende/r in der Wissenschaft ist u.a. im Wissenschaftszeitvertragsgesetz geregelt. Die Philipps-Universität Marburg hat zudem eine Befristungsleitlinie beschlossen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und wo kann ich Dienstreisen beantragen? Was muss ich beachten?
Alle Informationen und Unterlagen zur Beantragung einer Dienstreise finden sich hier. Bitte beachten Sie, dass Ihre Dienstreise vor der Buchung für die Fahrt und Übernachtung genehmigt sein muss.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie werden Dienstreisen finanziert?
Dienstreisen müssen vor der Buchung genehmigt sein. Dies gilt für Promovierende, die Angestellte der Philipps-Universität sind. Dienstreisen können nur nach vorheriger Absprache durch die/den Betreuende/n (teil-) für Ihre Mitarbeiter/innen finanziert werden. Die MARA bietet finanzielle Unterstützung bei Reisen an, unabhängig von einem Vertragsverhältnis. Hier finden Sie außerdem Links zu verschiedenen Stipendiendatenbanken. Auch einige wissenschaftliche Vereinigungen bieten gezielt Reisestipendien für Tagungen an. Häufig findet man auf der jeweiligen Tagungs-Homepage weiterführende Informationen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie verläuft die Rückerstattung einer Dienstreise?
Generell werden die Kosten ausgelegt, wobei beim Dienstreiseantrag direkt eine Abschlagszahlung beantragt werden kann, sodass sich die persönliche Belastung in Grenzen hält. Die Rückerstattung erfolgt nach Einreichung aller getätigten Ausgaben inkl. zugehöriger Belege (z.B. Teilnahmebestätigungen, Rechnung des Hotels etc.). Beachten Sie die Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise zur Einreichung und die Tatsache, dass nicht alle Arten von Ausgaben erstattet werden können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist das Landesticket Hessen?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Philipps-Universität steht im Rahmen der Tarifvereinbarung die Nutzung eines Landestickets zu. Die Personalabteilung bietet hier nähere Informationen an.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie bekomme ich den Nahverkehrsbeitrag des Semestertickets zurückerstattet?
Für alle immatrikulierten Promovierenden gibt es die Möglichkeit auf eine anteilige Kostenrückerstattung des Nahverkehrsbeitrages des Semestertickets, wenn es nicht genutzt werden kann oder eine andere Fahrberechtigung besteht. Weitere Informationen und die benötigten Unterlagen finden sich auf der Homepage des AStA.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Habe ich die Möglichkeit, Materialien wie Poster oder Visitenkarten an der Uni drucken zu lassen?
Die Hausdruckerei der Universität und das Hochschulrechenzentrum (HRZ) bieten den Druck verschiedenster Materialien wie Poster, Flyer, Visitenkarten u.Ä. an. Diese können über eine Kostenstelle, z.B. die des Betreuenden, direkt abgerechnet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich Informationen über das Leben in Marburg?
Eine gute Übersicht für Neu-Marburgerinnen und -Marburger liefert die Seite Campus & Leben der Philipps-Universität.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bin ich zur Teilnahme am Hochschulsport berechtigt?
Teilnahmeberechtigt am Hochschulsport sind zum einen alle Promovierenden, die als Studierende eingeschrieben sind. Zum anderen sind alle Promovierenden, die als wiss. Mitarbeiter/in angestellt sind, für den Bediensteten-Tarif am Hochschulsport teilnahmeberechtigt. Angebote, Termine und Preise sind auf der Seite des Zentrums für Hochschulsport (ZfH) nachzulesen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sind meine Promotionskosten steuerlich absetzbar?
Kosten, die im Zusammenhang mit der Promotion entstehen, können steuerlich absetzbar sein. Anrechenbare Promotionskosten sind beispielsweise die Ausgaben für Semesterbeiträge, Arbeitsmaterialien, Fachliteratur, PC, Fahrt- und Reisekosten, Teilnahmegebühren an Kursen sowie Druckkosten der Dissertation. Dabei kann sich eine freiwillige Steuererklärung auch dann lohnen, wenn kein oder nur ein geringes Einkommen vorliegt.