Hauptinhalt

Kooperationen mit externen Partnern

Wir arbeiten seit vielen Jahren auf den verschiedensten Forschungsgebieten erfolgreich mit nationalen und internationalen, gewerblich und nicht-gewerblich tätigen Partnern der unterschiedlichsten Branchen zusammen. Forschungskooperationsprojekte, Auftragsforschungsvorhaben und Forschungsdienstleistungen werden als Formen des Wissens- und Technologietransfers verstanden, welchen wir zu unseren zentralen Aufgaben zählen und auf dessen erfolgreichen Verlauf wir großen Wert legen. Wir sind davon überzeugt, dass der in diesem Rahmen stattfindende Transfer einen wechselseitigen Prozess darstellt, der aus den verschiedensten Richtungen angestoßen werden kann und in dem alle Beteiligten vom jeweiligen Wissen der anderen profitieren können.

Ethisch einwandfreie, professionell ausgestaltete Kooperationsbeziehungen mit Dritten bilden das Fundament der nachhaltigen Leistungsfähigkeit der Universität in Lehre, Forschung und Transfer. Eine transparente, durch klar definierte Rahmenbedingungen geprägte Kooperationskultur festigt die Loyalität hochqualifizierter Wissenschaftler*innen gegenüber ihrer Universität, stärkt aber auch das Vertrauen der Kooperationspartner*innen in die Philipps-Universität Marburg. Hierfür ist es erforderlich, dass für Kooperationen einheitliche Rahmenbedingungen gelten:

Rahmenbedingungen für Forschungs- und Wirtschaftskooperationen

  • Vertragserstellung und -verhandlung

    Das Referat für Transfer ist Erstanlaufpunkt und zentraler Akteur bei allen Vertragsverhandlungen für Kooperationen mit externen Partnern in Forschung und Transfer. Wir erstellen Verträge, prüfen Vertragsentwürfe der Partner und vertreten die Universität in den Vertragsverhandlungen. Hierbei stimmen wir uns jedoch selbstverständlich regelmäßig mit den Projektleitungen ab bzw. führen entsprechende Verhandlungsgespräche gemeinsam mit Ihnen.

  • Unterzeichnungsbefugnis

    Die Philipps-Universität Marburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatliche Einrichtung, vertreten durch die/den Präsident*in. Folglich können einzelne Mitglieder der Universität alleine keine Forschungsverträge mit Dritten abschließen, die rechtsverbindliche Zeichnungsbefugnis obliegt ausschließlich dem/der Präsident*in oder einer explizit von ihm/ihr dazu bevollmächtigten Person. Da die Projektleitungen an der Ausgestaltung des Vertrages beteiligt und für die inhaltliche Durchführung des Projektes verantwortlich sind, unterschreiben diese in der Regel neben dem/der Präsident*in ebenfalls.

  • Finanzplanung und Kostenkalkulation

    Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Formen der Zusammenarbeit mit externen Partnern personal-, haushalts-, steuer- sowie EU-beihilferechtlichen Vorschriften unterliegen und dass die notwendige Abgrenzung zwischen den verschiedenen Optionen oftmals schwierig werden kann. Die Voraussetzungen sind aufgrund der rechtlichen Vorgaben leider nicht beliebig verhandelbar und in einigen Fällen ist eine Kostenkalkulation auf Vollkostenbasis zwingend erforderlich. Vorläufige Aussagen gegenüber den potentiellen Partnern zum voraussichtlichen Finanzbedarf sind daher bis zur Freigabe der finalen Kostenkalkulation durch das Dezernat I unbedingt zu vermeiden! Weitere Informationen zum Thema Vollkostenrechnung bei Auftragsforschung und forschungsnaher Dienstleistung finden Sie hier.

  • Geheimhaltung und Materialtransfer

    Bevor Forschungsergebnisse, schützenswertes Know-how, Materialien oder ähnliches im Rahmen einer Projektplanung mit Dritten geteilt oder diesen zugänglich gemacht werden, muss vorab eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. ein Material Transfer Agreement geschlossen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Referat für Transfer.

  • Projektergebnisse

    Es sind Vertragsgestaltungen zu wählen, die die unentgeltliche Nutzung von Forschungsergebnissen sowie damit verbundener Schutzrechte für eigene wissenschaftliche Zwecke der Philipps-Universität Marburg und der Projektbeteiligten in Forschung und Lehre sicherstellen. Welche Möglichkeiten der Nutzung dem Vertragspartner zustehen ist abhängig von der Art der Zusammenarbeit und jeweils im Einzelfall zu prüfen.

  • Finanzielle Projektabwicklung

    Die Einnahmen und finanziellen Verpflichtungen eines Projekts mit Dritten werden ausschließlich über einen zugeteilten Fonds an der Philipps-Universität Marburg abgewickelt. Nach Abschluss des Projektvertrages werden die Projektunterlagen dafür an die Drittmittelverwaltungen (Dez. V und Dekanat des FB Medizin) weitergeleitet, welche den Fonds einrichten und der Projektleitung und der zuständigen Wirtschaftsverwaltung weitere Informationen zur Projektabwicklung zukommen lassen.

Für eine Zusammenarbeit mit externen Partnern außerhalb der Förderung durch öffentlich-rechtliche Förderinstitutionen unter Einhaltung der oben genannten Rahmenbedingungen kommen verschiedene Vorgehensweisen in Betracht. Informationen zu den einzelnen Vertragstypen und dem Prozessablauf finden Sie auf der nebenstehenden Grafik und auf der entsprechenden Vertragsseite. Möchten Sie uns eine neue Zusammenarbeit mit externen Partnern anzeigen, bitten wir Sie diese PDF-Datei auszufüllen und uns zusammen mit etwaigen weiteren projektbezogenen Unterlagen, wie Ihrem Projektantrag, der Bewilligung, dem Finanzplan oder einem Vertragsentwurf zukommen zu lassen.

Informationen zu externen Förderprogrammen, die Forschungskooperationen zwischen Hochschulen und externen Partnern fördern, können hier abgerufen werden.

Klinische Studien mit Patienten- oder Probandenbeteiligung unterliegen gesonderten Regelungen. Bitte setzen sich diesbezüglich frühzeitig mit dem Koordinierungszentrum für Klinische Studien (KKS) in Verbindung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns gerne an! Kontaktinformationen finden Sie hier.