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Geheimhaltungsvereinbarungen
Geheimhaltungsvereinbarungen (GHV) werden im internationalen Sprachgebrauch zumeist Non-Disclosure Agreement (NDA) oder Confidental Disclosure Agreement (CDA) genannt.
Was ist eine Geheimhaltungsvereinbarung?
Diese Verträge regeln den Austausch von vertraulichen Informationen mit Dritten (z. B. geheimes Know-how der UMR oder des Partners, nicht veröffentlichte Patentanmeldungen, bislang unveröffentlichte Forschungsergebnisse u. Ä.), typischerweise zur Vorbereitung einer geplanten Zusammenarbeit oder Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen.
Wie lange dauert die Geheimhaltung an?
Die Gültigkeit der Geheimhaltungsvereinbarung ist grundsätzlich zeitlich zu befristen, die Laufzeit ist abhängig vom Inhalt der Geheimhaltung und der Art der geplanten Zusammenarbeit, sollte einen begrenzten Zeitraum jedoch nicht überschreiten. Soweit Know-how seitens eines Trägers veröffentlicht wird, endet dessen Geheimhaltungspflicht.
Werden Reglungen zur IP getroffen?
Die Übertragung oder Lizenzierung von Immaterialgütern im Rahmen einer Geheimhaltungsvereinbarung ist ausgeschlossen.