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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Dokumentationszentrums für Kunstgeschichte – Bildarchiv Foto Marburg

A  Allgemeines

  1. Das Deutsche Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte - Bildarchiv Foto Marburg ist eine zentrale Einrichtung der Philipps-Universität Marburg. Es gilt die Satzung vom 10. März 2009.
  2. Als Träger der Verbunddatenbank „Bildindex der Kunst und Architektur“ macht das Bildarchiv Foto Marburg Bildbestände Dritter im Internet verfügbar und leitet Bestellanfragen an den jeweiligen Bildanbieter weiter.
  3. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Lieferungs- und Geschäftsbedingungen.
  4. Geschäftsbedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
  5. Reklamationen, den Inhalt der Sendungen betreffend, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort nach Erhalt geltend gemacht werden; dies gilt bei der Übermittlung von elektronischem Bildmaterial (Bilddateien) auch für die Rüge etwaiger mangelnder Bildqualität.

B  Lieferung, Kosten, Gebühren

  1. Die Lieferung unserer Bildvorlagen erfolgt gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste, die auf unserer Homepage veröffentlicht ist (http://www.fotomarburg.de).
  2. Unsere Bildvorlagen können zu rein privaten Studienzwecken oder zu Publikationszwecken erworben werden.
  3. Bei digitalen Bildbearbeitungen, Ansichtssendungen und Bildrecherchen mit überdurchschnittlichem Aufwand werden Bearbeitungsgebühren erhoben, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Arbeitsaufwandes ergeben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste.

C  Honorare, Schadenersatz

  1. Jegliche Verwendung unseres Bildmaterials zu Publikationszwecken ist honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
  2. Honorarsätze sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe und Aufmachung, die uns anzugeben sind. Kommt es - aus welchen Gründen auch immer - im Einzelfall nicht zu einer vorherigen Honorarabsprache, gelten in jedem Fall die Honorarrichtlinien der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in der jeweils für die konkrete Verwendung maßgeblichen Höhe als vereinbart.
  3. Nutzungsrechtseinräumungen und die dafür getroffenen Honorarvereinbarungen gelten nur für die einmalige Verwendung für den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
  4. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Honorar in 5-facher Höhe entweder des nach unserer Preisliste zu berechnenden Honorars oder eines anhand der für die konkrete unberechtigte Verwendung maßgeblichen Rubrik der MFM-Honorarrichtlinien in der jeweils zeitentsprechenden Fassung zu ermittelnden Honorars fällig (Vertragsstrafe).
  5. Bei Verwendung in Büchern gilt im Zweifelsfall als Honorarbasis eine Druckauflage bis zu 10.000 Exemplaren. Der Vertragspartner ist berechtigt, diese Zweifelsregelung durch nachweisbare Angaben zur Druckauflage zu widerlegen.
  6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
  7. Honorare werden spätestens bei Verwendung (Drucklegung, Ausstrahlung etc.) fällig.

D  Agenturvermerk, Belegexemplar

  1. Bei Verwendung unserer Bildvorlagen verlangen wir ausdrücklich den Vermerk Bildarchiv Foto Marburg und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel darüber lässt, welche Abbildungen im einzelnen damit bezeichnet sind. Näheres regelt unsere Reproduktionsgenehmigung.
  2. Unterbleibt der verlangte Agenturvermerk, haben wir Anspruch auf einen 100%igen Aufschlag auf das Nutzungshonorar.
  3. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist uns kostenlos und unaufgefordert ein Belegexemplar zuzuschicken.

E  Verfügungsbeschränkung

  1. Eine Duplizierung unserer analogen Vorlagen ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Duplikate und von uns gelieferte digitale Bilddateien sind nach Verwendung zu vernichten bzw. zu löschen, was uns nach Vollzug schriftlich zu bestätigen ist.
  2. Eine Verwendung für Werbezwecke darf auf keinen Fall ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgen.
  3. Jeder Weitervertrieb bedarf eines Sondervertrages.

F  Haftungsbegrenzung

  1. Das Bildarchiv ersetzt fehlerhaft oder schadhaft gelieferte Produkte. Das Bildarchiv haftet jedoch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung fehlerhaft oder schadhaft gelieferter Produkte, beispielsweise seitenverkehrter Abzüge oder fehlerhafter Beschriftungen, ergeben.
  2. Der Verwender unseres Bildmaterials wie auch des im „Bildindex“ online verfügbar gemachten Bildmaterials Dritter trägt in jedem Fall die völlige Verantwortung selbst, auch für die Respektierung oder Verletzung möglicher Rechte Dritter, insbesondere des Rechts am eigenen Bild. Alle Werke, deren Urheber noch nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Reproduktionsgenehmigung kann die VG Bild-Kunst Bonn (www.bildkunst.de) erteilen.

G  Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

  1. Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 21 Tagen zahlbar.
  2. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
  3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
  4. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorares die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.