Podcasts sonstige Veranstaltungen
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05.07.2023 - Teaching beyond Cis- and Heteronormativity - TIN Perspektiven in und auf Lehr(amt)praxis und Pädagogik 05. Juli 2023 18:00 – 05. Juli 2023 20:00 Philipps-Universität Marburg, Forschungszentrum Deutscher Sprachatlas, Vortragsraum 001, Pilgrimstein 16, 35037 Marburg
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22.02.2021 Politik und Geschlechterverhältnisse mit Schwerpunkt Sozial- und Arbeitspolitik: "Feministische Kritik an der Extremen Rechten: Die Deutsche Burschenschaft" Der Podcast ist entstanden aus der AG gegen das rechte Hegemonieprojekt des Instituts für Politikwissenschaften und wurde vom Zentrum für feministische Zukunftsforschung und Gender Studies sowie vom Arbeitsbereich Politik und Geschlechterverhältnisse unterstützt.
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28.01.2016 Eva von Redecker: Alltag und Utopie. Feministische Mikropolitik im Kontext Der Vortrag nimmt seinen Ausgang von einer kritischen Diagnose derzeitiger Auseinandersetzungen um feministische Politik. So scheint eine "doppelte Defensive" einerseits auf Seiten feministischer Kritik zu partiellen, reparativen und lediglich Diskriminierungsmindernden Maßnahmen tendieren zu lassen. Diese provozieren aber nichtsdestotrotz auf Seiten des "Anti-Genderismus" die vehementesten Abwehrmanöver einer verwundeten regressiven Lebensform. Vermittlung bietet oft einzig eine liberale Rückzugsposition, in der niemandem irgendetwas vorgeschrieben werden soll. Aus der Perspektive feministischer Philosophie soll demgegenüber eine Perspektive radikalfeministischer Maximalforderungen profiliert werden, die letztlich universalisierbarer und inklusiver wäre als sich einzelne Minimalforderungen darstellen. Der Rückgriff auf exemplarische Autor_innen wie Audre Lorde, Luce Irigaray und Silvia Federici erlaubt, feministische Kritik als auf einen breiten utopischen Horizont geänderter Welt- und Selbstbeziehungen abzielendes Projekt zu reaktualisieren. Nichtsdestotrotz sind auf politischer Ebene eben jene eingangs erwähnten partiellen Strategien von immenser Wichtigkeit. Fragen etwa der Sprachpolitik ließen sich vor dem alternativen Hintergrund nicht als erbittert umkämpfte Selbstzwecke, sondern als Momente auffassen, in denen es möglich ist, sich mit feministischen Utopien solidarisch zu zeigen und diese episodisch zu antizipieren.
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21.01.2016 Theodora Becker (Hydra e.V.): Die (un)kontrollierte Frau. Prostitution und staatliche Überwachung im 19. Jahrhundert und heute Das ambivalente Verhältnis der bürgerlichen Gesellschaft zur Prostitution lässt sich auf die Frage zuspitzen, warum und inwiefern die Prostitution in ihr nicht als Arbeit gilt, während sie zugleich doch nichts anderes sein kann als Erwerbsarbeit. Die Floskel, Prostitution sei „kein Beruf wie jeder andere“, wird auch in der gegenwärtigen Debatte um das neue Gesetz zur Regulierung der Prostitution immer wieder verwendet. Mit ihr wird legitimiert, dass es für die Prostitution andere Regeln brauche als für andere Erwerbstätigkeiten. Im Zentrum der Debatte steht dabei heute der angebliche „Schutz“ von (migrantischen) Prostituierten vor Ausbeutung und Zwang, was sich auch in der Benennung des neuen Gesetzes als „Prostituiertenschutzgesetz“ widerspiegelt. Der wohlmeinende Titel verdeckt die Tatsache, dass das Gesetz, dessen erklärtes Ziel es ist, „die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen“ und „ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken“, in erster Linie repressive und bürokratische Maßnahmen enthält, die darauf zielen, das Ausmaß der Prostitution zu verringern und das Gewerbe einer umfassenden staatlichen Überwachung zu unterwerfen: von einer Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen über eine Kondompflicht im Sexgewerbe bis zu strikten Auflagen für sämtliche Arten von „Prostitutionsstätten“. Das Gesetz steht damit in einer Kontinuität mit der staatlichen Regulierung der Prostitution in der bürgerlichen Gesellschaft seit etwa der Mitte des 19. Jahrhunderts, die stets davon ausging, dass die Prostitution in ordnungspolitischer, hygienischer, sittlicher, strafrechtlicher und geschlechterpolitischer Hinsicht ein gesellschaftliches Problem darstellt, dem mit repressiven Maßnahmen gegen Prostituierte und Bordellbetreiber (bzw. „Zuhälter“) zu begegnen sei. Dabei lässt sich ein Wechselspiel zwischen Überwachung und Verdrängung, Regulierung und Verbot der Prostitution feststellen, was sowohl die ambivalente gesellschaftliche Haltung zur Prostitution (zwischen notwendiger Einrichtung und gesellschaftlichem Übel) ebenso wie das Scheitern der staatlichen Maßnahmen in Bezug auf die Kontrolle der Prostitution zeigt. Das staatliche Handeln hatte dabei vier zentrale Ziele in Bezug auf die Prostitution: Erstens ihre Eindämmung und Einhegung, um ihre „entsittlichenden“ Wirkungen auf die Gesellschaft so gering wie möglich zu halten; zweitens eine (polizeiliche) Kontrolle der Prostitution, um die mit ihr angeblich notwendig einhergehende Kriminalität zu bekämpfen und Schwarzarbeit, Irregularität und Informalität der Branche zu mindern: der Kampf gegen das „Milieu“; drittens gesundheitspolitische Maßnahmen, die verhindern sollen, dass durch die Risiken des wechselnden (öffentlichen) Geschlechtsverkehrs die „Volksgesundheit“ beeinträchtigt wird; sowie viertens der „Schutz“ der Prostituierten vor Ausbeutung, Gewalt und Zwang. Auch wenn nun in der öffentlichen Debatte der letztere Aspekt in den Vordergrund gerückt wird, so ist doch der Schutz des „öffentlichen Anstandes“ noch immer Teil der Gesetzgebung zur Prostitution, ebenso wie die strafrechtliche Regulierung. Eine konsequente Entkriminalisierung und Legalisierung sind nicht in Sicht. Der Vortrag beleuchtet vor diesem Hintergrund das neue Gesetz und die Auswirkungen, die es haben könnte, sowie die Veränderungen und Kontinuitäten der gesellschaftlichen Ansichten zur Prostitution unter dem Aspekt der Sexualmoral und des Begriffs von Arbeit.
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29.04.2015 Monika Jungbauer-Gans: „Frauen in der Wissenschaft – Gleiche Chancen, ungleiche Voraussetzungen?“ Acht von zehn Professuren sind in Deutschland von Männern besetzt. Frauen, die Wissenschaft als Beruf betreiben wollen, sind gegenüber ihren männlichen Mitwerbern mit erheblichen strukturellen Barrieren konfrontiert. Doch es scheint Bewegung in diese Konstellation gekommen zu sein: Daten des Statistischen Bundesamtes zufolge stieg der Frauenanteil bei Professuren etwa in den Sozialwissenschaften bundesweit von 16,2% im Jahr 2000 auf 37,2% im Jahr 2013 – ein Ergebnis, das sich ohne Zweifel auch auf gleichstellungspolitische Initiativen zurückführen lässt. Wie diese Entwicklung aber letztlich zu deuten ist, gibt innerhalb und außerhalb der Wissenschaft aktuell Anlass für kontroverse Debatten und kritische Fragen: Haben Frauen heute die besseren Chancen auf eine wissenschaftliche Karriere? Sind Männer damit womöglich die „Verlierer“ gleichstellungspolitischer Maßnahmen? Welche Faktoren beeinflussen in Deutschland die Chance, auf einen Lehrstuhl berufen zu werden? Und wo beginnt die sogenannte „gläserne Decke“ der Wissenschaft? Monika Jungbauer-Gans, Professorin für Empirische Wirtschaftssoziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, spricht in ihrem Vortrag über gegenwärtige Voraussetzungen, Möglichkeiten und Beschränkungen einer beruflichen Karriere in der Wissenschaft. Ausgangspunkt bildet ihre von der DFG finanzierte Studie Determinants of Success in University Careers: Findings from the German Academic Labor Market, die sie 2013 gemeinsam mit Christiane Gross in der Zeitschrift für Soziologie veröffentlichte.
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10.02.2014 Ah-King/Ghattas/Remus: Workshop "Genderlaw. Male- Female- Blank?" The new law on civil status in Germany Teil I Malin Ah-King (Evolutionsbiologin und Genderforscherin, Uppsala); Dan Christian Ghattas (Kulturwissenschaftler und Intersex Aktivist, Berlin); Juana Remus (Rechtswissenschaftlerin und Genderforscherin, Berlin). As the first country in Europe, on November 1, 2013, Germany changed the obligatory designation of male or female in the birth register and introduced gender: blank. It was applauded by many for its progressiveness, but it has also received severe criticism especially from intersex communities and NGOs. In our Workshops we considered the new German law on sex designation that provides the possibility of assigning newborn intersex babies with gender: blank instead of female/male. What were the incentives towards taking on this law? What are the legal regulations for it? And first and foremost, what are the implications of this law for intersex people? In our first workshop we questioned the assumed dichotomy of biological sex and investigated the two-gender hegemony and heterosexual normativity in law. What are the limitations and implications of the current law? The dispute over the necessity of sex designation in legal status was the focus of our discussion. In our second workshop we gave an overview of the legal and life situations of intersex individuals from selected countries in various regions of the world, for example Sweden, Australia, and Argentina. How do other countries handle the registration of sex/gender? What may Germany learn from them and which strategies are necessary to improve the human rights situation of intersex individuals and individuals with various gender identities? Malin Ah-King, an evolutionary biologist and gender researcher, gave a critical perspective on the assumed dichotomy of biological sex. Juana Remus is a legal expert and gender researcher who will describe the development of the new law and the heteronormative two-gender hegemony of which the law is part. Dan Christian Ghattas, intersex activist and cultural scientist, is the author of a preliminary study on the life situations of intersex individuals, called Human Rights between the Sexes, recently published by the Heinrich Boell Foundation and gave an overview of the life situation of intersex individuals.
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10.02.2014 Ah-King/Ghattas/Remus: Workshop "Genderlaw. Male- Female- Blank?" The new law on civil status in Germany Teil II Malin Ah-King (Evolutionsbiologin und Genderforscherin, Uppsala); Dan Christian Ghattas (Kulturwissenschaftler und Intersex Aktivist, Berlin); Juana Remus (Rechtswissenschaftlerin und Genderforscherin, Berlin). As the first country in Europe, on November 1, 2013, Germany changed the obligatory designation of male or female in the birth register and introduced gender: blank. It was applauded by many for its progressiveness, but it has also received severe criticism especially from intersex communities and NGOs. In our Workshops we considered the new German law on sex designation that provides the possibility of assigning newborn intersex babies with gender: blank instead of female/male. What were the incentives towards taking on this law? What are the legal regulations for it? And first and foremost, what are the implications of this law for intersex people? In our first workshop we questioned the assumed dichotomy of biological sex and investigated the two-gender hegemony and heterosexual normativity in law. What are the limitations and implications of the current law? The dispute over the necessity of sex designation in legal status was the focus of our discussion. In our second workshop we gave an overview of the legal and life situations of intersex individuals from selected countries in various regions of the world, for example Sweden, Australia, and Argentina. How do other countries handle the registration of sex/gender? What may Germany learn from them and which strategies are necessary to improve the human rights situation of intersex individuals and individuals with various gender identities? Malin Ah-King, an evolutionary biologist and gender researcher, gave a critical perspective on the assumed dichotomy of biological sex. Juana Remus is a legal expert and gender researcher who will describe the development of the new law and the heteronormative two-gender hegemony of which the law is part. Dan Christian Ghattas, intersex activist and cultural scientist, is the author of a preliminary study on the life situations of intersex individuals, called Human Rights between the Sexes, recently published by the Heinrich Boell Foundation and gave an overview of the life situation of intersex individuals.
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Interdisziplinäre Workshop-Tagung "Ambivalenzen der Normativität in feministisch-kritischer Wissenschaft" 25./26.10.2013 - 10 Impulsvorträge