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11. Mobiler Studientag feministische Rechtswissenschaft:
Gesetzesänderungen ‚nach Köln‘: Racial Profiling und sexualisierte Gewalt
mit Ulrike Lembke, Katharina Göpner und Lisa Oehmen
Freitag, 20. April 2018
Der Studientag musste leider kurzfristig ausfallen.
9:00 – 17:30 Uhr, Philipps-Universität Marburg, Biegenstr. 11 (Kunstgebäude), Raum 02010
Die Teilnahme am Studientag ist kostenlos und offen für alle Interessierten, auch ohne juristische Vorkenntnisse. Die Veranstaltung richtet sich auch an Nicht-Studierende. Studierende des Studienprogramms „Gender Studies und feministische Wissenschaft“ können sich die Teilnahme als zusätzliche Leistung zum Studienprogramm vermerken lassen.
Informationen und Anmeldung bis zum 11.04.2018:
Dr.in Johanna Heil, Wilhelm-Röpke-Str. 6F, 03F05, 35032 Marburg
06421 – 28 24901 oder 28 24823
genderzukunft@uni-marburg.de
Programm
9:15 Uhr Begrüßung
durch das Zentrum für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung und die Zentralen Frauenbeauftragten der Universität Marburg
9:30 Uhr Einführungsvortrag mit Diskussion
Sexualstrafrechtsreform zwischen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, Vergewaltigungsmythen und rassistischer Vereinnahmung
(Ulrike Lembke)
13:00 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Workshop
Wie können Antirassismus und Antisexismus konsequent zusammengedacht werden?
(Katharina Göpner und Lisa Oehmen)
17:30 Uhr Ende der Veranstaltung
Sexualstrafrechtsreform zwischen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, Vergewaltigungsmythen und rassistischer Vereinnahmung
(Ulrike Lembke)
2016 sind grundlegende Änderungen des Sexualstrafrechts in Kraft getreten. Mit der Umsetzung von Nein heißt Nein! kommt es seitdem auf das (fehlende) Einverständnis der Betroffenen an. Damit wird die sexuelle Selbstbestimmung in den Mittelpunkt gestellt und nicht die Frage von Gewalt und Widerstand oder nach dem richtigen oder falschen Verhalten des Opfers. Diese Reform ist das Ergebnis jahrelanger feministischer Kämpfe und ein großer Erfolg.
Allerdings: Eine rechtspolitische Durchsetzungschance hatten feministische Reformvorschläge erst nach den Vorfällen in der Silvesternacht 2015/16 in Köln. Sexuelle Autonomie wurde zum wesentlichen Gegenstand eines rassistischen Kulturkampfes, feministische Politiken entsprechend vereinnahmt. Die Bundestagsmehrheit verband die Sexualstrafrechtsreform schließlich mit einer Verschärfung des Asylrechts. Ferner war der Reformprozess nicht nur vergiftet von rassistischen, sondern auch sexistischen Diskursen. Eine wenig glückliche Rolle spielt schließlich die Rechtsprechung – Gerichtsurteile, die von Geschlechterstereotypen und Vergewaltigungsmythen geprägt waren, stellten einen wesentlichen Grund für die Reform dar. Dies weist auf gesellschaftliche Strukturen, die durch ein Gesetz allein nicht zu ändern sind.
Wie ist die neue Rechtslage, was ist der große Fortschritt? Warum sind die Debatten über und nach „Köln“ unvereinbar mit feministischen Politiken? Was muss jetzt weiterhin getan werden, damit ein Nein auch wirklich Nein bedeutet oder noch besser: damit Menschen enthusiastisch Ja zu sexuellen Interaktionen sagen können?
Workshop: Wie können Antirassismus und Antisexismus konsequent zusammengedacht werden?
(Katharina Göpner und Lisa Ohmen)
Die von feministischer Seite lange geforderte Änderung des deutschen Sexualstrafrechts im Sinne eines Nein heißt Nein ist 2016 in Kraft getreten. Einher gingen mit der Reform Verschärfungen des Aufenthaltsrechts. Was bleibt ist: mehr als 40% aller Frauen* erleben sexualisierte und körperliche Gewalt. Weiße Männer kommen (außer als Einzeltäter) in Diskursen meist nicht vor, ebenso wenig die Gewalterfahrungen von nicht-weißer Frauen und von Kindern.
Im Workshop sollen Diskurse um sexualisierte Gewalt, Rassismus und „innere Sicherheit“ in Deutschland betrachten und diskutiert werden, was Strategien für eine gelingende Form der öffentlichen Sichtbarmachung geschlechtsspezifischer Gewalt im Kontext rassistischer Diskurse sein können.
Zu den Referentinnen:
Prof. Dr. Ulrike Lembke ist seit 2017 Professorin für Gender im Recht an der FernUniversität in Hagen. Ihre Arbeitsschwerpunkte in Lehre und Forschung, öffentlicher Diskussion und rechtspolitischem Engagement sind rechtliche Geschlechterstudien, insbesondere Antidiskriminierungsrecht, Gewalt im Geschlechterverhältnis, Intimität/Öffentlichkeit, Geschichte der Frauenbewegungen; öffentlicher Raum als Staatsaufgabe; Rechtssoziologie (qualitativ, kulturwissenschaftlich, diskursanalytisch); Verfassungsrecht und Versammlungsrecht; Rechtstheorie und Methodenlehre; Menschenrechte und ihre Umsetzung sowie soziale Rechte in Europa. Seit 2011 berät sie als Expertin im European Equality Law Network die Europäische Kommission. Sie ist Mitherausgeberin des Studienbuches Feministische Rechtswissenschaft, welches 2018 in dritter Auflage erscheint.
Katharina Göpner: Feministin und Aktivistin aus Berlin. Sie arbeitet seit 7 Jahren als Referentin beim bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Der bff hat sich seit langer Zeit für eine Reform des Sexualstrafrechts im Sinne eines Nein heißt Nein eingesetzt und die Diskussionen darum intensiv begleitet. Katharina arbeitet beim bff u.a. auch zum Thema Gewaltschutz geflüchteter Frauen*.
Lisa Oehmen: Feministin und Aktivistin aus Berlin.Sie arbeitet seit acht Jahren als psychosoziale Beraterin in unterschiedlichen Frauen*-Projekten zu geschlechtsspezifischer Gewalt. Als letztes in der Fachberatungsstelle LARA (sexualisierte Gewalt), in einem Modellprojekt Mobile Beratung für geflüchtete Frauen*.
Es wird um eine Anmeldung bis zum 11.04.2018 gebeten, da die Zahl der Teilnehmenden beschränkt ist.
In Kooperation und mit freundlicher Unterstützung von:
Gleichberechtigungsreferat Universitätsstadt Marburg