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Ständige Diversitätskommission
Die Theologische Fakultät Fulda setzt sich analog § 6 HessHG für die Gleichstellung der Geschlechter, für Chancengerechtigkeit auf allen Qualifikationsstufen, für Transparenz der Auswahlverfahren und Entscheidungswege, die gendergerechte Besetzung von Gremien und eine respektvolle, diskriminierungsfreie Sprache und Handlungsweise kontinuierlich ein.
Der ständigen Diversitätskommission gehören neben der/dem Beauftragten für Diversität jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der vier Statusgruppen Mitarbeitende der Verwaltung, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende (Mittelbau) und der Professorinnen und Professoren an, diese werden für zwei Jahre durch die Statusgruppen gewählt.
Hier finden Sie das Gleichstellungs- und Frauenförderkonzept der Theologischen Fakultät Fulda