Information zum LA Studium
Grundlegende Informationen zur Studienorganisation
Liebe Studierende,
Zur Gestaltung eures Stundenplans und der Organisation eurer ersten zwei bis drei Studienjahre, möchten wir euch zudem folgende Hinweise geben:
· Das Wichtigste vorab: Die nachfolgenden Informationen sind nur für Studierende gültig, die nach der Studien- und Prüfungsordnung für Lehramt an Gymnasien 2023 (StPO L 3 20232) ihr Studium begonnen haben oder in diese Ordnung gewechselt sind. Studierende früherer Ordnungen müssen auf andere Informationsquellen zugreifen.
· Stundenplan im ersten Semester: Im ersten Semester solltet ihr aus dem Lehrangebot des KS, wenn irgend möglich, an Modul 1 teilnehmen. Ferner solltet ihr aus den Modulen 2-7 an mindestens zwei weiteren Modulen teilnehmen. Dabei besteht freie Wahlmöglichkeit.
· Module bestehen im Grundstudium i.d.R am KS aus 2 Lehrveranstaltungen in 2 nacheinander folgenden Semestern. Dies sollte man auch nacheinander machen. Wer also beispielsweise im Wintersemester mit dem ersten Teil von Modul 1 beginnt, sollte es im darauffolgenden Sommersemester mit dem zweiten Teil zu Ende führen.
· Als Sprachkompetenzen sind Latein und Griechisch zu erwerben. Wenn man diese nicht von der Schule mitbringt, muss man sie nachmachen. In Latein benötigt man funktionale Lateinkenntnisse. Kurse dazu werden an der Philipps-Universität (im Bereich der Altphilologie [FB 10]) angeboten. In Griechisch genügt hingegen ein kleiner, einsemestriger Einführungskurs. Dieser wird im Wintersemester am KS angeboten. Wer arbeitssparend vorgehen will, sollte am KS-Griechisch-Kurs teilnehmen. Die Anerkennung eines umfänglicheren Graecums oder des Latinums ist natürlich auch möglich.
· Die nachgewiesenen Sprachkompetenzen sind ebenso wie die erfolgreich absolvierten Basismodule (1–7) Zugangsbedingung für die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Wahlpflichtmodule (8–17). Bei einem idealen Studienverlauf werden diese ab dem 6. Fachsemester besucht. Wer Sprachen nachholen muss, kann sich für Sprachnachweise und Basismodule aber auch mehr Zeit lassen.
· Jedes Modul am KS wird mit einer Studien- und einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Studienleistungen sind unbenotet, Prüfungsleistungen hingegen benotet. Nur wer beides erbracht hat, hat das Modul bestanden.
· Idealtypischerweise ist das 5. Semester für das Praxismodul vorgesehen. Denkt daran, euch am ZfL rechtzeitig über die unterschiedlichen Praxismodule zu informieren. Die Informationsveranstaltung des ZfL ist normalerweise schon im ersten Semester.
· Das Vertiefungsstudium am KS könnt ihr beginnen, wenn ihr die Module 1–7 bestanden und die Sprachkompetenzen vorweisen könnt. In begründeten Einzelfällen kann es ermöglicht werden, zu Modulen aus dem Vertiefungsbereich zugelassen zu werden, auch wenn noch nicht alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Denkbar sind Gründe der Gleichstellung, des Nachteilsausgleichs oder des Drittfachstudiums. Eine bedingungsweise Zulassung ist möglich, wenn Teilnahmevoraussetzungen knapp nach Semesterbeginn erbracht werden. Wer beispielswiese durch Abgabe einer Hausarbeit Ende Oktober die Teilnahmevoraussetzung für ein Modul erfüllt, kann nach Bestätigung eines Antrags durch den Prüfungsausschuss schon im Oktober daran teilnehmen.
· Das Hauptstudium am KS ist auf drei Semester angelegt. Aus den neun fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodulen (M 8–16) sind fünf frei auszuwählen. Pro Semester werden drei fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule angeboten. Neben diesem fachwissenschaftlichen Studium sind insgesamt noch zwei fachdidaktische Lehrveranstaltungen (M 17.1–4 und M 18.1) sowie das Praktikumsbegeleitseminar (M 18.2) zu besuchen.
· Anträge auf Verlängerung einer Hausarbeit (Prüfungsleistungen) und auf bedingungsweise Zulassung zu Modulen sind in der Schriftform beim Sekretariat des KS einzureichen. Sie sind förmlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Prof. Hack, zu richten. Im Blick auf die Hausarbeiten, die unbenotete Studienleistungen sind, gilt die gleiche Regelung.
· Für die Angabe von Hausarbeiten und schriftlichen Studienleistungen gilt als Abgabeort das Sekretariat des KS, das zugleich Prüfungsbüro ist. Hausarbeiten und schriftliche Studienleistungen sind ausgedruckt abzugeben. Eine Mail mit Anhang an den Dozenten gilt in keinem Fall. Weitere Hinweise zur Gestaltung von schriftlichen Leistungen könnt ihr auch der Handreichung zum Wiss. Arbeiten auf der Homepage entnehmen. Einzig bei Studienleistungen, nicht aber bei Hausarbeiten, können die Dozierenden eine abweichende Abgabeform und ein abweichendes Abgabedatum (als im VLVZ) festsetzen.
· Es ist sicher hilfreich, im Verlauf des Studiums die Prüfungsordnung und die öffentlich ausgehängten Beschlüsse des Prüfungsausschusses zu studieren, muss aber nicht im ersten Semester sein. Für Fragen der eigenen Studienplanung steht die Studienfachberatung zur Verfügung (s. unten).
· Die Kommunikation am KS wird vor allem über einen Mailverteiler geregelt, in den ihr mit eurer Anmeldung am KS aufgenommen werdet: ks-mailverteiler@lists.uni-marburg.de. Bitte nehmt die Mails, die ihr über diesen Verteiler erhaltet, zur Kenntnis.
Als Fachschaft sind wir immer für Eure Probleme da! Gerne könnt ihr uns entweder per Whats App (Nummer wird persönlich mitgeteilt) oder per E-Mail erreichen.
E-Mail der Fachschaft: fskatheo@students.uni-marburg.de
Zudem stehen das Sekretariat (Frau Kling und Frau Freistedt), die Studienfachberatung (Prof. Dr. Tomberg) und der Leiter (Prof. Dr. Tobias Hack) bei Fragen gerne zur Verfügung:
E-Mail Sekretariat: ks@staff.uni-marburg.de
E-Mail Tomberg: tomberg@uni-marburg.de
E-Mail Hack: t.hack@uni-marburg.de