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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://gitlab.uni-marburg.de veröffentlichte Website der Philipps-Universität Marburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Einrichtung GitLab durchgeführten  Selbstbewertung nach WCAG 2.5 (Stand Juni 2024).

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar. Entsprechende Ausnahmen entnehmen Sie den unter den Ergebnissen der WCAG-Prüfung durch GitLab bereitgestellten Informationen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.07.2024 erstellt und zuletzt am 12.07.2024 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Die Philipps-Universität Marburg arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie diese über den Link "Barriere melden" im Fußbereich des Auftritts mitteilen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration  
Sitz: Regierungspräsidium Gießen  
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten  
Landesbeauftragte für barrierefreie IT  
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle  
Landgraf-Philipp-Platz 1-7  
35390 Gießen  
Telefon: +49 641 303 - 2901  
E-Mail:  

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