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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum zentralen Benutzerkonto (Uni-Account)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erhalte ich einen Uni-Account?
Je nach Benutzergruppe wird der Uni-Account für Sie entweder automatisch erstellt, oder er muss separat beantragt werden. Details finden Sie unter Antragsverfahren.
Hinweis: Uni-Accounts sind in der Regel den Uni-Angehörigen sowie Kooperationspartnern vorbehalten. Für Außenstehende können wir aus rechtlichen Gründen leider keine IT-Dienste längerfristig bereitstellen. Wir beziehen unseren Internetzugang über den DFN-Verein, der steuerrechtlich begünstigt ist und nur eine geschlossene Benutzergruppe versorgen darf. Als Eigenversorger mit geschlossener Benutzergruppe ersparen wir uns zudem die Vorratsdatenspeicherung. Als E-Mail-Provider dürfen wir für Außenstehende kein freies Angebot in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Anbietern bereitstellen. Wir nehmen außerdem Bildungsrabatte bei der Beschaffung von Hard- und Software in Anspruch. Auch den Zugang zu elektronischen Verlagsmedien dürfen wir nur Angehörigen der Hochschule gewähren.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hilfe, ich habe mein Passwort vergessen! Wie erhalte ich ein neues?
Zunächst sollten Sie anhand unseres Webformulars zur Kenndatenabfrage ausprobieren, ob Sie sich vielleicht noch an Ihren Benutzernamen und das zugehörige Passwort erinnern:
Für Ihr Studierenden-Konto (Students) bieten wir folgende Möglichkeiten zur Passwortrücksetzung:
- Persönlich bei einer Anlaufstelle:
Bitte bringen Sie zur Identifizierung Ihren Studierendenausweis und ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel) mit!
(Sie werden per E-Mail über die erfolgte Passwortrücksetzung und den Freischalt-Link informiert.) - Per Video-Konferenz (DFNconf):
Bitte vereinbaren Sie hierzu per E-Mail mit Betreff „Passwortrücksetzung + Name des Uni-Accounts“ an helpdesk@hrz.uni-marburg.de einen Termin.
(Sie werden per E-Mail über die erfolgte Passwortrücksetzung und den Freischalt-Link informiert.)
Für Ihr Mitarbeiter-Konto (Staff) gibt es folgende Möglichkeiten zur Passwortrücksetzung:
- Per schriftlichem Antrag:
Siehe Antrag auf neues Passwort (PDF-Formular) bzw. Request for a new password (PDF form).
(Sie erhalten die neuen Zugangsdaten als Passwortbrief per Hauspost.) - Persönlich bei einer Anlaufstelle:
Bitte bringen Sie ein amtliches Ausweisdokument mit.
(Sie erhalten die neuen Zugangsdaten anschließend telefonisch.) - Persönlich im IT-Servicedesk Lahnberge:
Bitte bringen Sie ein amtliches Ausweisdokument mit.
(Sie erhalten die neuen Zugangsdaten direkt zum Mitnehmen.) - Per E-Mail von einer anderen persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse:
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail mit Betreff „Aktivierungscode + Name des Uni-Accounts“ und Angabe Ihrer persönlichen dienstlichen Telefonnummer an helpdesk@hrz.uni-marburg.de.
Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer müssen dem HRZ bereits bekannt sein (z.B. im Rahmen des ursprünglichen Account-Antrags). Falls nur eine von beiden Angaben bekannt ist, muss die andere anhand einer Dienst- oder Firmen-Website nachvollziehbar sein.
(Sie erhalten die neuen Zugangsdaten anschließend telefonisch.) - Per Video-Konferenz (DFNconf):
Bitte vereinbaren Sie hierzu per E-Mail mit Betreff „Aktivierungscode + Name des Uni-Accounts“ an helpdesk@hrz.uni-marburg.de einen Termin.
(Sie erhalten die neuen Zugangsdaten anschließend telefonisch.)
Stellvertretend können auch gern das zuständige Sekretariat oder ausgewählte IT-Beauftragte beim HRZ ein neues Passwort beantragen. Auf Wunsch können diese den verschlossenen Passwortbrief auch im IT-Servicedesk (Lahnberge) hinterlegen lassen und nach Ausweiskontrolle abholen.
- Persönlich bei einer Anlaufstelle:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erhalte ich einen Personeneintrag im Online-Verzeichnis?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten i.d.R. zusammen mit ihrem Arbeitsvertrag / Uni-Account / Diensttelefon auch einen Eintrag im Personenverzeichnis auf den Uni-Webseiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mein Name hat sich geändert. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie Ihre Namensänderung allen zuständigen Stellen mit, unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments:
- Studierende wenden sich persönlich an das Studiendensekretariat.
- Doktorand/innen ohne Immatrikulation wenden sich persönlich an das Prüfungsbüro des Fachbereichs.
- Mitarbeiter/innen wenden sich persönlich an die zuständige Wirtschaftsverwaltung/Sekretariat.
- Die Änderung Ihres Namens im Personenverzeichnis des HRZ (als Mitarbeiter/in oder Lehrperson) erbitten Sie wahlweise per Änderungsantrag (Webformular) für das zentrale Benutzerkonto, oder persönlich bei Ihrem zuständigen Personaldatenbeauftragten oder Sekretariat (diese prüfen die Angaben und melden die Änderungen formlos per E-Mail an personaldaten@hrz.uni-marburg.de).
- Wenn für Ihr Diensttelefon ein abweichender Display-Name hinterlegt ist (z.B. bei Verwendung durch mehrere Nutzer/innen), ist dort zur Änderung ein Telefon-Antrag erforderlich, siehe Telefonie.
Eine Änderung des Usernames ist leider technisch nicht möglich, es können aber zusätzliche E-Mail-Aliasnamen beantragt werden (siehe nächster Abschnitt).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich meine E-Mail-Adresse bzw. den Absender ändern?
Zum Uni-Account gehört in der Regel auch ein E-Mail-Postfach, das unter verschiedenen E-Mail-Adressen erreichbar ist, z.B. username@staff.uni-marburg.de und vorname.nachname@uni-marburg.de. Eine Auflistung erhalten Sie unter:
Welche Adresse als Absender erscheint (Standard-Adresse username@...), können Sie in Ihrer E-Mail-Software in den Kontoeinstellungen individuell festlegen. Falls Sie unseren Webmailer zum Versand verwenden, erfolgt die nötige Änderung unter dem Werkzeug-Symbol – Benutzereinstellungen – Allgemeine Einstellungen – Persönliche Angaben – Standard-E-Mail-Adresse. (Englisch: Tools symbol – Preferences – Global preferences – Personal information – Default email address.)
Zusätzliche E-Mail-Aliasnamen (d.h. Namen vor dem @) können Sie per Webformular anfordern:
- E-Mail-Aliasname anfordern/löschen (Studierende)
- E-Mail-Aliasname anfordern/löschen (Mitarbeiter/innen)
Die unter Ihrem Namen im Personenverzeichnis hinterlegte E-Mail-Adresse (falls Sie Mitarbeiter/in sind) kann Ihr/e zuständige/r Personaldatenbeauftragte/r ändern, siehe:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erhalte ich eine zusätzliche E-Mail-Adresse, z.B. für ein Projekt?
Es gibt prinzipiell mehrere alternative Möglichkeiten:
Einrichtung einer Alias-Adresse für einen bestehenden Uni-Account
Sie können zu einem bestehenden Uni-Account einen weiteren E-Mail-Aliasnamen als zusätzliche Empfängeradresse hinzufügen (siehe voriger Abschnitt).
Nachteil: Die Adresse und damit die Bearbeitung der Anfragen ist an den/die Besitzer/in dieses Accounts gebunden.
Einrichtung eines separaten Funktions-Kontos
Sie können einen funktionsbezogenen Uni-Account beantragen:
Vorteil: Zugriff auf die Funktions-Mailbox durch mehrere Personen ist möglich.
Nachteil: Die Bearbeitung der eingehenden E-Mails muss intern zwischen diesen Personen koordiniert werden.
Einrichtung eines öffentlichen Ordners (nur Universitätsverwaltung)
Als Mitglied der Universitätsverwaltung können Sie auf dem Exchange-Mailserver einen „öffentlicher Ordner“ mit separater E-Mail-Adresse anlegen lassen. Dieser lässt sich in den Posteingang mehrerer Personen parallel einbinden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das IT-Serviceteam Universitätsverwaltung.
Einrichtung einer Mailingliste
Sie können eine Mailingliste beantragen, die die E-Mail-Anfragen an die Bearbeitenden weiterleitet:
Nachteil: Die Bearbeitung der eingehenden E-Mails muss intern koordiniert werden.
Einrichtung einer Ticket-Queue im Ticketsystem der Universität
Sie können eine Ticket-Queue nutzen:
Vorteil: Ermöglicht Koordinierung der Anfragenbearbeitung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich meinen Uni-Account umbenennen lassen?
Nicht direkt. Eine Änderung des Usernames ist technisch nicht möglich, da dieser das primäre Erkennungsmerkmal für viele unserer IT-Dienste darstellt. Dies ist aber in der Regel nicht weiter tragisch, da der Username nach außen ohnehin kaum in Erscheinung tritt. Für Ihr bestehendes E-Mail-Postfach können Sie z.B. jederzeit weitere E-Mail-Aliases beantragen (siehe voriger Abschnitt).
Sollten Sie dennoch einmal die Notwendigkeit sehen, von Ihrem bisherigen Username Abschied zu nehmen, müssen wir einen komplett neuen Account anlegen. Bei der Übertragung Ihrer Dateien, E-Mails, ILIAS- und Marvin-Benutzerprofile sind wir Ihnen gern behilflich. Für alle weiteren IT-Dienste bieten wir allerdings keine Datenübernahme an, d.h. dort starten Sie mit einem neuen (leeren) Benutzerprofil.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wozu benötigt das HRZ meinen vollständigen amtlichen Namen und das Geburtsdatum?
Wir benötigen diese Angaben, um eine möglichst zweifelsfreie Zuordnung zwischen Ihnen (als natürlicher Person) und allen bei uns zu Ihrer Person vorliegenden Datensätzen (digitale Identitäten) herzustellen.
- Bei Ausstellung, Aktivierung oder Verlust der Zugangsdaten können wir Sie jederzeit eindeutig identifizieren.
- Häufig werden Ihre Personendaten in mehreren IT-Systemen der Philipps-Universität unabhängig voneinander erfasst und müssen von uns nachträglich zu einer digitalen Identität zusammengefasst werden. Dies ist nur möglich, wenn jede beteiligte Stelle möglichst vollständige Personendaten erhebt, so wie sie in Ihren amtlichen Ausweisdokumenten oder Zeugnissen festgehalten sind. Im Ergebnis benötigen Sie beim HRZ nur ein einziges zentrales Benutzerkonto, um Zugriff auf alle Ihnen zustehenden IT-Dienste zu erhalten.
- Darüber hinaus bestehen an das Campus-Management-System als zentrales, integriertes Prüfungs- und Veranstaltungsmanagement-System besondere rechtliche Anforderungen in Bezug auf die Richtigkeit und Revisionssicherheit der Daten (z.B. beim Ausstellen von Zweitschriften von Urkunden, Nachweisen für die Rentenversicherungen usw.), weswegen wir hier besonders auf korrekte Daten achten müssen.
Nichtsdestotrotz bieten wir Ihnen natürlich gern an, für die Anzeige im Personenverzeichnis Ihren Rufnamen zu hinterlegen.
Fragen zu Gültigkeit und Sperrung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Warum ist mein Uni-Account befristet? Wie kann ich ihn verlängern?
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir den Uni-Account leider nicht unbegrenzt im Voraus zur Verfügung stellen:
- Zentral erfasste Benutzergruppen (z.B. Studierende, Beschäftigte) mit vorgegebener Befristung erhalten die Accountverlängerung automatisch.
- Nicht zentral erfasste Benutzergruppen (z.B. Lehrbeauftragte) müssen jährlich oder semesterweise einen Verlängerungsantrag stellen, vgl. Antragsverfahren.
- Ausnahme: Emeritierte oder pensionierte Professor/innen können ihren Account jährlich bequem per Webformular verlängern.
Siehe auch nächster Abschnitt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Darf ich meinen Uni-Account weiter nutzen, nachdem ich ausgeschieden bin?
In der Regel nein. Wenn Sie nicht mehr für die Philipps-Universität tätig sind, sind Sie gemäß Hessischem Hochschulgesetz (§ 37 HessHG (2021)) kein Angehöriger der Hochschule mehr, haben also auch keinen Anspruch mehr auf die Nutzung der IT-Dienste. Eine Ausnahme sieht das HessHG (2021) lediglich für emeritierte oder pensionierte Professor/innen vor, die ihr Leben lang Angehörige der Hochschule sind.
Sofern Sie als externe Person aber noch mit einer Arbeitsgruppe kooperieren oder Projekte abschließen müssen, können Sie Ihren Account mit entsprechender Begründung und Bestätigung jährlich verlängern lassen, siehe Antragsverfahren für externe Mitarbeiter/innen. In der Regel lassen sich dann nur noch die vom HRZ bereitgestellten IT-Dienste nutzen, jedoch keine externen Angebote wie Online-Medien oder Software-Downloads.
Unsere Übergangsregelungen ermöglichen eine vorübergehende Weiternutzung des Uni-Accounts auch nach Erreichen des Ablaufdatums: Die Sperrung des Passworts erfolgt erst nach zwei Wochen (Studierende) bzw. nach einem Monat (Mitarbeiter/innen). Die Löschung des E-Mail-Postfachs inkl. Weiterleitung geschieht erst nach drei Monaten (Studierende) bzw. nach sechs Monaten (Mitarbeiter/innen).
Rechtlicher Hintergrund: Für Außenstehende können wir aus rechtlichen Gründen leider keine IT-Dienste längerfristig bereitstellen. Wir beziehen unseren Internetzugang über den DFN-Verein, der steuerrechtlich begünstigt ist und nur eine geschlossene Benutzergruppe versorgen darf. Als Eigenversorger mit geschlossener Benutzergruppe ersparen wir uns zudem die Vorratsdatenspeicherung. Als E-Mail-Provider dürfen wir für Außenstehende kein freies Angebot in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Anbietern bereitstellen. Wir nehmen außerdem Bildungsrabatte bei der Beschaffung von Hard- und Software in Anspruch. Auch den Zugang zu elektronischen Verlagsmedien dürfen wir nur Angehörigen der Hochschule gewähren.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ein bereits gelöschter Uni-Account wiederhergestellt werden?
Ein bereits gelöschter Uni-Account bleibt derzeit noch drei Monate lang reserviert, bevor Accountname und E-Mail-Adressen an andere Personen wiedervergeben werden können.
Sofern der Uni-Account innerhalb von drei Monaten durch erneute Immatrikulation neu erstellt wird (Studierende) oder neu beantragt wird (Mitarbeiter/innen), werden automatisch der Accountname, die E-Mail-Adressen, das E-Mail-Postfach und die ILIAS-Daten (sowie bei Mitarbeiter/innen auch das Home-Laufwerk H:) wiederhergestellt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Der/die Uni-Account-Eigentümer/in ist verstorben. Wie erhalten wir Zugriff?
Bei persönlichen Uni-Accounts müssen wir zunächst Rücksprache mit der Rechtsabteilung und ggf. dem Personalrat der Universität halten, da hier Aspekte des Datenschutzes zu berücksichtigen sind sowie eine Abwägung der Persönlichkeitsrechte gegenüber dem Dienstinteresse erfolgen muss. In der Regel können wir nach interner Sichtung der Daten einen temporären Zugriff auf den persönlichen Uni-Account der/des Verstorbenen gewähren. Für dienstliche Belange dürfen wir nur dienstliche Daten, für private Belange nur private Daten herausgeben. – Sollen wir entsprechende Schritte in die Wege leiten? Dann wenden Sie sich gern per E-Mail an helpdesk@hrz.uni-marburg.de.
Bei Funktions-Konten ist per Änderungsantrag eine Übertragung auf eine neue Person möglich, hierzu ist lediglich die Unterschrift des Vorgesetzten / Sekretariats / IT-Beauftragten erforderlich.
Fragen zum Leistungsumfang
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Systeme kann ich mit dem Uni-Account nutzen? Welche nicht?
Der Uni-Account ist für die Nutzung aller zentral vom HRZ bereitgestellten IT-Dienste bestimmt, siehe Leistungsumfang.
Zusätzliche Berechtigungen
Einige IT-Dienste (z.B. Marvin, Elektronische Medien, Software-Angebot) sind zwar an das zentrale Benutzerkonto gekoppelt, stehen aber aus rechtlichen Gründen nur für bestimmte Personen bzw. Benutzergruppen zur Verfügung. Manche Berechtigungen müssen außerdem separat beantragt werden. Näheres ist unter Leistungsumfang sowie in der Beschreibung des jeweiligen IT-Dienstes dokumentiert.
Zusätzliche Benutzerkonten in Drittsystemen
Für einige vom HRZ betriebene Dienste sind zusätzliche Benutzerkonten erforderlich, siehe Dienstkategorie Benutzerkonten.
Insbesondere benötigen Sie für die Arbeitsplatz-PCs in den Büros der Universität ein lokal verwaltetes Arbeitsplatz-Konto (AD-Account). Die Fachbereiche Mathematik und Informatik, Physik und Medizin sowie die Universitätsverwaltung bieten ebenfalls lokale E-Mail-Dienste und/oder Webspace an. Ihr zuständiger IT-Administrator berät Sie gern.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Erhalten alle Uni-Accounts dieselben Berechtigungen?
Nein. Die automatisiert erteilten Berechtigungen hängen aus lizenzrechtlichen Gründen hochgradig von Ihrer Benutzergruppe (z.B. Uni-angehörig oder extern) sowie vom Konto-Typ ab (persönlich oder funktionsbezogen). Manche Berechtigungen werden nur personenbezogen, manche nur auf Antrag erteilt.
Die Lizenzverträge für Software und Online-Medien setzen zudem i.d.R. eine Tätigkeit „beim Land Hessen“ oder „in Studium/Forschung/Lehre/Verwaltung der Universität“ voraus. Dies schließt alle Gäste und gastweise Tätigen vom Zugriff darauf aus.
Die „verbundenen Einrichtungen“ (vgl. Liste) werden als Forschungs- und Bildungseinrichtungen in Landes- oder gemeinnütziger Trägerschaft aufgrund von Kooperationsverträgen lediglich mit einigen IT-Basisdiensten wie z.B. DFN-Internet versorgt. Deren Mitarbeiter/innen dürfen in der Regel nur auf das Netz und die IT-Systeme der Philipps-Universität zugreifen, jedoch nicht auf extern lizensierte Software-Downloads und Online-Medien.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist der Uni-Account gleichbedeutend mit dem Students- oder Staff-Account?
Im Prinzip ja. Derzeit sind die zentralen Benutzerkonten (Uni-Accounts) noch technisch in Studierenden-Konten (Students-Accounts) und Mitarbeiter-Konten (Staff-Accounts) untergliedert. Diese Unterscheidung soll aber künftig entfallen. Schon heute werden beide Kontentypen für zahlreiche Benutzergruppen vergeben und mit individuellen Berechtigungen ausgestattet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann mein vorhandener Students-Account in einen Staff-Account umgewandelt werden?
Eine Umwandlung von Students-Accounts in Staff-Accounts ist aus technischen Gründen bislang nicht vorgesehen. Der Students-Account ist daher an Ihre Immatrikulation gebunden und endet mit Ihrem Studium. Als Mitarbeiter/in erhalten Sie auf Antrag einen neuen Staff-Account.