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Bedingungen und Kosten

Vergabebedingungen

Die maximale Anzahl an anonymen Gäste-Konten ist aus technischen Gründen auf 250 Stück pro Veranstaltung(-stag) begrenzt. Jede Person benötigt ein persönliches Gäste-Konto. Das Tagungsbüro erhält generisch benannte Gäste-Konten vom HRZ und muss erst bei der Ausgabe der Zugangsdaten die einzelnen Teilnehmer/innen registrieren.

Die Bereitstellung von anonymen Gäste-Konten ist prinzipiell kostenpflichtig; die vom HRZ berechneten Kosten (bzw. Preiskategorien) richten sich im Wesentlichen nach den Vergabebestimmungen, die an der Philipps-Universität für die Anmietung von Räumen gelten (Stand 24.04.2018):

  • Kategorie 0: Von Universitätsmitgliedern organisierte Veranstaltungen ohne Einnahmen, ohne Sponsoring, ohne kommerzielle Partner (wie z.B. Veranstaltungsunternehmen).
  • Kategorie 1: Wissenschaftliche Tagungen/Kongresse/Symposien, auch Jahrestagungen in Kooperation mit wiss. Fachgesellschaften, aber ohne kommerzielle Partner.
  • Kategorie 2: Veranstaltungen von Institutionen des Landes Hessen / von mit der Universität verbundenen Einrichtungen / nach Kategorie 0 jedoch mit Einnahmen/Sponsoring / nach Kategorie 1 jedoch mit kommerziellen Partnern.
  • Kategorie 3: Parteipolitische / von kommerziellen Partnern unterstützte / allein von Externen durchgeführte / private Veranstaltungen.

Sind Gäste-Accounts für externe Aussteller bestimmt, berechnen sich die Kosten ebenfalls mindestens nach Kategorie 2 bzw. nach der entsprechend höheren Kategorie der Raummiete.

Bei Veranstaltung im Rahmen von Forschung und Lehre nach Kategorie 0 bzw. 1 wird vom HRZ nur dann eine Pauschale berechnet, sofern auch eine SAP-Nummer (Kostenstelle/Fonds/Projekt) zur elektronischen Abrechnung vorliegt (andernfalls erfolgt die Abrechnung wegen des erhöhten Arbeitsaufwands nach Kategorie 2).

Kostentabelle für die Bereitstellung durch das HRZ

Kosten für Kategorie 0 Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3
Einrichtung (Grundgebühr) 35 €
(pauschal)
35 €
(pauschal)
50 € 100 €
Account/Tag 0,50 € 1,00 €

(als Mietnebenkosten ohne Mwst.)

Im Rahmen der Bereitstellung von Gäste-Accounts fallen keine weiteren Gebühren für die Freischaltung des Gäste-WLANs (SSID: UMRnet_guest) an. Sofern das Gäste-WLAN ohne Account-Beauftragung geschaltet werden soll, wird die Grundgebühr nach Kategorie 0 bzw. 1 (35 €) als Aufwandspauschale in Rechnung gestellt.