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IT-Management und Regelungen
Das Hochschulrechenzentrum ist die zentrale technische Einrichtung der Philipps-Universität für die Informationsverarbeitung, Medientechnik und Kommunikation gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 HessHG.
Das Hochschulrechenzentrum hat die Aufgabe, die für Forschung, Lehre, Studium, Weiterbildung und Verwaltung notwendigen IT-Dienste bereitzustellen und weiterzuentwickeln. Den überwiegenden Teil seiner IT-Dienste erbringt das Hochschulrechenzentrum gegenüber den Fachbereichen und Einrichtungen auf der Basis von bilateralen Vereinbarungen oder als zentrale IT-Dienste im Auftrag des Präsidiums. Die sogenannten IT-Basisdienste werden nach den Grundsätzen der funktionalen Einschichtigkeit, d. h. ausschließlich durch das Hochschulrechenzentrum bereitgestellt, vgl. IT-Ordnung, Abschnitt II.
Der IT-Beirat berät über Grundsatzfragen des IT-Einsatzes, des IT-Managements und des HRZ, über Fragen der IT-Strategie der Philipps-Universität sowie über die strategische Weiterentwicklung des HRZ.
Die Informationssicherheitsleitline verdeutlicht durch Ziele und Rahmenbedingungen das Selbstverständnis aller Mitglieder der Philipps-Universität im Hinblick auf Informationssicherheit und sichert die Handlungsfähigkeit von Forschung und Lehre
Nutzungsordnungen legen Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb und die Nutzung der Informationstechnologie fest und regeln das Verhältnis zwischen den Nutzerinnen und Nutzern und den Betreibern.
- IT-Nutzungsordnung - Ordnung für die Nutzung und den Betrieb der Informationstechnologie
- DFN-Benutzungsordnung
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