23.11.2016 Aktuelles Urteil gegen hochrangige frühere „Rote Khmer“

Die Rechtsmittelinstanz der Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia (ECCC) hält die Verurteilung der beiden Roten Khmer, Nuon Chea und Khieu Samphan, aufrecht.

Am 23. November 2016 hat die „Supreme-Court“-Kammer des national-international hybriden „Rote-Khmer-Tribunals“ (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia (ECCC)) ihr Urteil im Rechtsmittelverfahren des Falles 002/01 des Tribunals verkündet. Verurteilte sind zwei führende frühere Rote Khmer: Nuon Chea, der frühere stellvertretende Parteisekretär der Kommunistischen Partei Kambodschas, sowie Khieu Samphan, das frühere Staatsoberhaupt des „Demokratischen Kambodscha“.

Der bereits im erstinstanzlichen Urteil ergangene Schuldspruch gegen die beiden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Mord, Verfolgung aus politischen Gründen und andere unmenschliche Handlungen im Zusammenhang mit der Evakuierung Phnom Penhs im Jahr 1975) wurde aufrechterhalten, ebenso bezüglich der zweiten Phase großer Bevölkerungsumsiedlungen zwischen 1975 und 1977, wobei nunmehr in diesem Zusammenhang noch eine Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form des Mordes hinzukam. Dagegen hob die Kammer einige in der ersten Instanz getroffene Verurteilungen wegen anderer Menschheitsverbrechen auf, auch wenn sie den von der Vorinstanz getroffenen Befund, dass Ende April 1975 mindestens 250 „LON Nol“-Soldaten und -Offizielle getötet wurden, bestätigte. Für eine Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedarf es aber auch einer entsprechenden verbrecherischen „policy“, für deren Vorliegen nach Ansicht der Rechtsmittelinstanz die Beweise nicht ausreichten.

In Anbetracht verschiedener Faktoren wie insbesondere der enormen Schwere der begangenen Verbrechen hielt die Kammer aber das in der ersten Instanz verhängte Strafmaß aufrecht. Verworfen wurde ein von der Anklage eingelegtes Rechtsmittel, insoweit es sich auf vermeintliche Rechtsfehler in der Anwendbarkeit der völkerstrafrechtlichen Beteiligungsform des sog. „joint criminal enterprise“ bezog.

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Pressemitteilung der ECCC.

Die Verhandlung vor den ECCC wurde u.a. von der Marburger Studentin Louise Rettweiler, die sich im Rahmen des ICWC Trial-Monitoring Programme an den ECCC aufhält, wissenschaftlich beobachtet. Eindrücke finden sich auf der "Facebook"-Präsenz des Trial-Monitoring-Projekts. Die Beobachtungsberichte der Marburger Monitors in Kambodscha können hier eingesehen werden.

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