06.05.2021 Anzeige gegen Lukaschenko bei Generalbundesanwalt

Buch, Waage und Richterhammer symbolisieren Utensilien des Gerichtsalltags
Foto: Colourbox.de / Jan Pietrieszka

Nach der manipulierten Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 fanden in Belarus zahlreiche Gewaltexzesse gegen Protestierende statt. Bei den Protesten wurden vorrübergehend über 30. 000 Menschen festgenommen, es gab Hunderte Verletzte und mehrere Tote. Viele flohen vor den Ausschreitungen außer Landes.
 
Zehn betroffene Personen erstatteten nun vertreten durch vier Anwälte beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen Alexander Lukaschenko und dessen Sicherheitsbeamtinnen und -beamte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
 
Durch das sogenannte Weltrechtsprinzip kann ein derartiger Prozess in Deutschland stattfinden. Dieser Grundsatz, der teilweise auch als Universalitätsprinzip bezeichnet wird, ermöglicht innerhalb bestimmter Grenzen die Strafverfolgung durch ein nationales Gericht unabhängig von der Nationalität des Täters oder der Täterin, dem Tatort und der Nationalität der Opfer.
 
Die Lage in Belarus spitzt sich weiterhin zu. Straßenproteste finden aus Angst vor Repressalien und Gewalt kaum noch öffentlich, sondern zunehmend im Verborgenen statt.
 
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Spiegels.