29.08.2023 Jennifer W. nach Revision zu 14 Jahren Haft verurteilt
Der 9. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München verurteilte die IS-Rückkehrerin Jennifer W. am 29.08.2023 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung mit Todesfolge u.a.
Im März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil des 8. Strafsenates des OLG München gegen Jennifer W. wegen Rechtsfehlern weitgehend aufgehoben. Zuvor war Jennifer W. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Als rechtsfehlerhaft wurde vom BGH bewertet, dass das OLG München nicht alle strafschärfenden Umstände - insbesondere die menschenverachtenden Beweggründe und Ziele der Angeklagten - berücksichtigt habe. Die Revisionsverhandlung wurde von Teilnehmenden des ICWC Trial-Monitoring Projektes im Rahmen einer Exkursion nach Karlsruhe beobachtet.
In seinem neuen Urteil ging das OLG München nun nicht mehr von einem minderschweren Fall aus und wertete unter anderem als strafschärfend, dass die Mutter des verstorbenen Kindes bis heute unter schwerwiegenden psychischen Folgen leidet.
Weitere Informationen entnehmen Sie der dazugehörigen Pressemeldung des OLG München.
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Dr. Henning de Vries