23.03.2021 Klage wegen US-Drohnenangriffen vor Bundesverfassungsgericht
Zwei jemenitische Männer, deren Angehörige bei einem US-Drohnenangriff getötet wurden, haben in dem Fall Bin Ali Jaber gegen Deutschland eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. In dem Fall geht es um die Verantwortung Deutschlands, die Familie bin Ali Jaber vor weiteren Drohnenangriffen, welche von der US-Air Base Ramstein gesteuert werden, zu schützen.
Im März 2019 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass Deutschland darauf hinwirken muss, dass die USA bei der Nutzung der Militärbasis das Völkerrecht einhalten. Im November 2020 hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil im Revisionsverfahren auf und entschied, dass die diplomatischen Bemühungen der deutschen Regierung ausreichen, unabhängig davon, ob die US-Drohneneinsätze gegen das Völkerrecht verstoßen.
Die Kläger Ahmed und Khalid bin Ali Jaber haben mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Reprieve eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des EUROPEAN CENTER FOR CONSTITUTIONAL AND HUMAN RIGHTS E.V..