10.05.2024 Mitglieder des ICWC bei der 19. Sitzung des Arbeitskreises Völkerstrafrecht in Basel
Am 03. und 04. Mai 2024 fand sich in Basel der Arbeitskreis Völkerstrafrecht zu seiner 19. Sitzung ein. Der Arbeitskreis ist 2005 gegründet worden und ermöglicht den regelmäßigen Gedankenaustausch zwischen deutschsprachigen Völkerstrafrechtler:innen aus Praxis und Wissenschaft. Dabei treffen sich die Angehörigen des Arbeitskreises jährlich zu einer Sitzung nach den chatham house rules. Diese Gesprächsregeln sollen Offenheit in der Diskussion fördern, indem das Diskutierte von allen Teilnehmer:innen verwendet werden darf, aber die Identität der Quelle verschwiegen werden muss. Der Arbeitskreis zählt aktuell rund 300 Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.
Den Auftakt machten am 03. Mai ein spannendes Panel zur Rolle hybrider Strafgerichte bei der Verfolgung von Völkerstraftaten, wobei der Fokus auf dem möglichen Anwendungsfall Ukraine lag. Nachfolgend gab es Einblicke in die nationale Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen aus Schweizer Perspektive. Nach Verleihung des Robert Kempner-Preises für eine herausragende Dissertation auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts klang der Abend bei einem gemeinsamen Essen auf Einladung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten aus.
Am 04. Mai folgten wie in jeder Sitzung des Arbeitskreises üblich weitere Berichte aus der Praxis von verschiedenen mit dem Völkerstrafrecht befassten Einrichtungen. Praktiker:innen des IStGH, des Special Criminal Court in the Central African Republic, der Kosovo Specialist Chambers & Specialist Prosecutor's Office, des Generalbundesanwalts der Bundesrepublik Deutschland und weiterer Behörden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz stellten ihre Arbeit vor. Besonders interessant war an diesem Tag zudem ein Vortrag über White Collar War Criminals, welcher sich grundsätzlich mit der Frage befasste, ob in Fällen von Kriegsverbrechen nicht einige Punkte neu gedacht werden müssen, wenn es um die indirekte Teilnahme von Firmen an kriegerischen Kontexten geht. Hier plädierte der Vortragende dafür, z.B. den Ermittlungsfokus im Rahmen des aiding und abetting auch auf wirtschaftlich zunächst neutrale Handlungen seitens der Unternehmen zu erweitern.
Das ICWC war vor Ort durch seine geschäftsführende Direktorin Prof. Dr. Stefanie Bock und drei seiner Mitglieder bzw. Assoziierten vertreten (Alexander Benz, Nicolai Bülte, Franziska Gruber). Die detaillierten Berichte zu den verschiedenen Themen werden später im Jahr in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft veröffentlicht.