26.04.2021 OLG Düsseldorf verurteilt „IS“-Anhängerin zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten

Buch, Waage und Richterhammer symbolisieren Utensilien des Gerichtsalltags
Foto: Colourbox.de / Jan Pietrieszka

Am Mittwoch, dem 21. April 2021, verurteilte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine 35-jährige Frau aus Leverkusen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
 
Die Verurteilte war 2015 mit ihrer Tochter nach Syrien gereist, wo sie sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ anschloss. Sie heiratete ein hochrangiges „IS“-Mitglied und wohnte zusammen mit diesem in mehreren Wohnungen, deren ehemalige Bewohner durch die Terrormiliz vertrieben worden waren. Die Verurteilte konnte in der Wohnung sowohl auf eine Kriegswaffe ihres Mannes als auch auf ihre Pistole zugreifen. Ferner ließ sie eine Jesidin, die von ihrer Freundin als Sklavin gehalten wurde, als Haushaltskraft arbeiten, ohne diese hierfür zu entlohnen. Die jesidische Frau beteiligte sich am Verfahren als Nebenklägerin.
 
Der Schuldspruch des 7. Strafsenats des OLG Düsseldorf erfolgte unter anderem wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Kriegsverbrechen gegen das Eigentum.
 
Das „weitgehende“ Geständnis und die Entschuldigung der Verurteilten bei der Jesidin wurden vom Senat bei der Strafzumessung berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf.