01.04.2017 Strafmaß-Entscheidung des IStGH im Fall Bemba et al.
Aktuelle Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs vom 22.03.2017
Nachdem der IStGH die Angeklagten in dem Fall The Prosecutor v. Bemba et al. am 19. Oktober 2016 wegen verschiedener Straftaten gegen die Ausübung der Rechtspflege für schuldig befand, hat er am 22. März 2017 das Strafmaß verkündet.
Die Taten stehen im Zusammenhang mit dem übergeordneten Verfahren gegen Bemba (The Prosecutor v. Jean-Pierre Bemba Gombo), in welchem dieser bereits zu 18 Jahren Haft verurteilt wurde.
In 14 Fällen konnte den Angeklagten dabei die Beeinflussung von Zeugen durch Vorteilsgewährung und damit einhergehende Falschaussagen sowie die wissentliche Vorlage von falschen Beweismitteln - jeweils in Form verschiedener Täterschafts- und Teilnahmekonstellationen nach den Artikeln 70(1)(a),(b),(c) in Verbindung mit den Artikeln 25(3)(a),(b),(c) IStGH-Statut - nachgewiesen werden.
Die Trial Chamber VII unter dem Vorsitz von Bertram Schmitt hatte das erste Mal über derartige Straftaten gegen die Rechtspflege zu entscheiden und verhängte ein zusätzliches Jahr Haft sowie eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 € für Bemba sowie weitere Geld- und Haftstrafen von bis zu 2 Jahren und 6 Monaten für seine Komplizen.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website des IStGH.
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