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Ringvorlesung zu "70 Jahre nach der Haager Konvention – Rückblick und aktueller Stand zum Kulturgutschutz in bewaffneten Konflikten"

Veranstaltungsdaten

17. Dezember 2024 18:15 – 17. Dezember 2024 19:45
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101 (SEM +1/0010) (Pilgrimstein 12, Seminargebäude (B | 07))

Raub, Beschädigung und bewusste Zerstörung von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten zählen zu den Konstanten der Menschheitsgeschichte. Auch 125 Jahre nach der „Haager Landkriegsordnung“ (1899) und 70 Jahre nach der „Haager Konvention“ (1954) müssen wir konstatieren, dass das (Kriegs-) Völkerrecht wie auch der internationale Kulturgutschutz, UNESCO-Übereinkommen u.v.a.m. keine oder allenfalls rudimentäre Schutzwirkung entfalten. Daran hat auch das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den Islamisten Ahmad Al Faqi Al Mahdi 2016 (u. a.) wegen der Zerstörung zum UNESCO-Weltkulturerbe zählender Moscheen und Mausoleen im malischen Timbuktu nichts geändert. Mit Stand 16. Oktober 2024 listet die UNESCO unter den infolge des erneuten russischen Angriffskriegs auf die Ukraine seit Februar 2022 beschädigten bzw. zerstörten Kulturgütern 143 Kirchen bzw. religiöse Stätten, 231 Gebäude von historischem und/oder künstlerischem Interesse, 32 Museen, 33 Denkmäler, 17 Bibliotheken und ein Archiv auf. Daneben wurden gezielt wertvolle Werke geraubt. Die vielzitierte „Zeitenwende“ führt (auch) in Deutschland aktuell zu einer Neubewertung des Risikos für mobiles (z. B. Archiv-, Bibliotheks- und Museumsgut) wie immobiles (z. B. Denkmäler) Kulturgut für das Szenario bewaffneter Konflikte in internationalen Kriegen, militärischen Auseinandersetzung im Inneren, asymmetrischen Konflikten und Terrorismus.

Referierende

Dr. Johannes Kistenich-Zerfaß

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