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 Ausbildungsprogramm

Das Ausbildungskonzept für die Prozessbeobachtung verknüpft Theorie und Praxis in einzigartiger Weise miteinander. Die Teilnehmenden werden durch die Vermittlung von Basiswissen im Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts sowie Strafverfahrensrechts darauf vorbereitet, selbst Prozesse zu beobachten. Dafür erhalten sie eine zusätzliche methodische Ausbildung, die sie auf die Herausforderung vorbereitet, Prozessbericht zu verfassen. Im Rahmen dieser Ausbildung beobachten die Teilnehmenden aktiv laufende Verfahren am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, auf dem die erbrachten Leistungen festgehalten werden und damit als Prozessbeobachter:in zertifiziert. 

 

Ausbildungsprogramm ab Wintersemester 2024/25

Das Ausbildungsprogramm wurde mit der neuen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“ in diesen integriert und umstrukturiert:

 

Das Erwerben

  • der Schlüsselqualifikation für die Rechtswissenschaften setzt das Abschließen der Module für Semester 1 voraus.
  • des Monitoring-Zertifikats setzt das Abschließen der Module der Semester 1 und 2 voraus.
  • des Monitoring-Zertifikats setzt das Abschließen der Module der Semester 1, 2 und 3 voraus.

Modulbeschreibung

  • Einführung: Völkerstrafrecht

    Leistungspunkte 6 LP
    Verpflichtungsgrad Pflichtmodul
    Niveaustufe Basismodul
    Inhalte und Qualifikationsziele

    In diesem Modul erarbeiten sich die Studierenden die Grundlagen des Völkerstrafrechts. Neben Hintergrundwissen über die Entstehung und Entwicklung des Völkerstrafrechts erwerben die Studierenden Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Teils des Völkerstrafrechts.

    Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, 

    · die Rechtsgrundlagen der internationalen Strafjustiz zu verstehen und darüber kritisch zu reflektieren;

    · die sachlichen und kontextuellen Voraussetzungen der völkerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit unter Berücksichtigung der einschlägigen internationalen Rechtsprechung zu erörtern; 

    · eigenständig und problemorientiert völkerstrafrechtliche Fälle zu bearbeiten und einer begründeten Lösung zuzuführen.

    Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen Vorlesung, 2 SWS
    Arbeitsaufwand

    Vorlesung:

    Präsenz und Nachbereitung (60h)

    Prüfungsvorbereitung und Prüfung (120h)

    Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch
    Voraussetzungen für die Teilnahme Keine
    Verwendbarkeit des Moduls Pflichtmodul im Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“, Exportmodul
    Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

    Modulprüfung:

    Klausur 

    (max. 120 Minuten) oder 

    Mündliche Prüfung (Gruppenprüfung 

    oder Einzelprüfung 

    max. 15 Minuten pro Prüfung)

    oder 

     Hausarbeit 

    (max. 60.000 Zeichen)

    Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen
    Dauer des Moduls ein Semester
    Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr
    Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester
    Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher 

    Prof. Dr. Stefanie Bock

  • Grundlagen des Trial Monitoring

    Leistungspunkte 6 LP
    Verpflichtungsgrad Pflichtmodul
    Niveaustufe

    Vertiefungsmodul

    Inhalte und Qualifikationsziele

    In diesem Modul gewinnen die Studierenden Grundkenntnisse der Prozessbeobachtung. Zum einen machen sie sich mit dem Ablauf strafrechtlicher Verfahren vertraut und zum anderen lernen sie das Verfassen von Prozessberichten.

    Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,

    · Funktion, Aufbau und Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft und Strafgerichtsbarkeit zu beschreiben;

    · den Ablauf und die Kernprinzipien deutscher Prozesse zu skizzieren;

    · eigenständig Prozesse zu verfolgen und ihre Beobachtungen in Berichten festzuhalten

    Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen

    Vorlesung, 2 SWS

    Projektgruppentreffen und Workshops

    Arbeitsaufwand

    Vorlesung, Projektgruppentreffen und Workshops: Präsenz und Nachbereitung (80h)

    Prüfungsvorbereitung und Prüfung (100h)

    Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch
    Voraussetzungen für die Teilnahme Bewerbung
    Verwendbarkeit des Moduls Pflichtmodul im Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“, Exportmodul
    Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

    Studienleistung:

    Teilnahme an einer strafprozessualen Vorlesung

    Teilnahme an 3 Projektgruppentreffen

    Beobachtung eines Prozesses am Landgericht Marburg

    Verfassen eines Prozessberichts

    Teilnahme am zweiteiligen Workshop „Grundlagen des Trial Monitoring“

     Modulprüfung: 

    Mündliche Prüfung im Strafprozessrecht (Gruppenprüfung oder Einzelprüfung, max. 15 Minuten pro Prüfung)

    oder

    strafprozessualer Kurzvortrag (10 Minuten pro Prüfung plus anschließender Diskussion) 

    Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen
    Dauer des Moduls ein oder zwei Semester
    Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr
    Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester
    Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher  Prof. Dr. Stefanie Bock

  • Anwendungsperspektiven des Völkerstrafrechts

    Leistungspunkte 6 LP
    Verpflichtungsgrad Pflichtmodul
    Niveaustufe Vertiefungsmodul
    Inhalte und Qualifikationsziele

    In diesem Modul setzen sich die Studierenden mit spezifischen Fragestellungen oder konkreten Anwendungsbeispielen der Internationalen Strafjustiz auseinander. 

    Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind sie in der Lage,

    · komplexere Sachverhalte und Problemstellungen aus den Bereichen des Völkerstrafrechts und des Völkerstrafprozessrecht zu erfassen und zu analysieren;

    · die Entwicklung und Dynamiken von völkerstrafrechtlichen Normen und Verfahren zu schildern und zu beurteilen;

    · die Zwecke, Wirkvoraussetzungen und Leistungsgrenzen der Internationalen Strafjustiz kritisch zu reflektieren.

    Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen

    Vorlesung, 2 SWS oder 

    Seminar, 2 SWS oder

    Arbeitsaufwand

    Vorlesung:

    Präsenz und Nachbereitung (60h)

    Prüfungsvorbereitung und Prüfung (120h)

    Seminar: 

    Vorbereitung und Präsenz inklusive Studienleistung (60h)

    Prüfungsvorbereitung und Prüfung (120h)

    Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch
    Voraussetzungen für die Teilnahme Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss des Basisbereichs
    Verwendbarkeit des Moduls Pflichtmodul im Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“, Exportmodul
    Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

    Vorlesung:

    Modulprüfung:

    Klausur 

    (max. 90 Minuten)

    oder 

    Hausarbeit (max. 60.000 Zeichen)

    oder

    Mündliche Prüfung (Gruppenprüfung 

    oder Einzelprüfung 

    max. 15 Minuten pro Prüfung)

     

    Seminar: 

    Studienleistung:

    Mündliche Präsentation (max. 20 Minuten) oder vergleichbare Leistung

     Modulprüfung:

    Klausur (max. 120 Minuten)

    oder

    Hausarbeit 

    (max. 60.000 Zeichen) 

    oder 

    Mündliche Prüfung 

    (Gruppenprüfung 

    oder Einzelprüfung 

    max. 15 Minuten pro Prüfung)

    Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen
    Dauer des Moduls Ein Semester
    Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr
    Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester
    Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher  Prof. Dr. Stefanie Bock

  • Praxis des Trial Monitoring

    Leistungspunkte 12 LP
    Verpflichtungsgrad Pflichtmodul
    Niveaustufe Vertiefungsmodul
    Inhalte und Qualifikationsziele

    In diesem Modul führen die Studierenden die aktive Prozessbeobachtung durch. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,

    · eigenständig Prozesse mit völkerstrafrechtlichem Bezug zu beobachten, ihre Beobachtungen in Berichten festzuhalten und prozessuale Besonderheiten hervorzuheben;

    · die Prozessbeobachtung und die abgefassten Berichte zu reflektieren und einzuordnen;

    · die spezifischen Herausforderungen völkerstrafrechtlicher Prozesse zu benennen und interdisziplinär fundierte Lösungsansätze zu entwickeln.

    Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen Projektgruppentreffen, Workshop und Prozessbeobachtung
    Arbeitsaufwand

    Projektgruppentreffen, Workshop und Prozessbeobachtung Präsenz und Nachbereitung (100h)

    Prüfungsvorbereitung und Prüfung (60h)

    Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch
    Voraussetzungen für die Teilnahme Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Grundlagen des Trial Monitoring“
    Verwendbarkeit des Moduls Pflichtmodul im Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“, Exportmodul
    Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

    Studienleistung:

    Teilnahme an 10 Prozesstagen

    Teilnahme an insgesamt 6 Projektgruppentreffen

    Teilnahme an einem rechtspsychologischen Workshop

     Modulprüfung: 

    Mündliche Prüfung während eines Projektgruppentreffens (Vorstellung eines Prozesstags) 

    Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen
    Dauer des Moduls ein oder zwei Semester
    Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr
    Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester
    Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher  Prof. Dr. Stefanie Bock

  • Teamleitung im Trial Monitoring

    Leistungspunkte 6 LP
    Verpflichtungsgrad Wahlpflichtmodul
    Niveaustufe Profilmodul
    Inhalte und Qualifikationsziele

    In diesem Modul werden die Studierenden an die aktive Leitung eines Prozessbeobachtungsteams herangeführt. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,

    · eigenständig Prozessbeobachtungsteams zu leiten;

    · Prozessberichte zusammenzuführen und Tagesberichte zu erstellen;

    · Die Prozess- und Tagesberichte in den Zusammenhang des beobachteten Verfahrens einzuordnen.

    Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen Projektgruppentreffen, Workshop und Prozessbeobachtung
    Arbeitsaufwand

    Projektgruppentreffen, Workshop und Prozessbeobachtung Präsenz und Nachbereitung (100h)

    Prüfungsvorbereitung und Prüfung (60h)

    Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch
    Voraussetzungen für die Teilnahme

    Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Praxis des Trial Monitoring“

    Bewerbung und Auswahl für die Teamleitung

    Verwendbarkeit des Moduls Pflichtmodul im Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“, Exportmodul
    Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

    Studienleistung:

    Leitung von Prozessbeobachtungsteam an 5 an 10 Prozesstagen

    Teilnahme an insgesamt 9 Projektgruppentreffen

    Teilnahme am Workshop „Teamleitung im Trial Monitoring“

     Modulprüfung: 

    Zusammenstellung eines Tagesberichts 

    Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen
    Dauer des Moduls ein oder zwei Semester
    Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr
    Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester
    Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher  Prof. Dr. Stefanie Bock

Ausbildungsprogramm bis Wintersemester 2024/25

Wer bis zum Wintersemester 2024/25 die Ausbildung im Monitoring begonnen hat, hat folgende Möglichkeiten die Schlüsselqualifikation, einen Schein und das Monitoring-Zertifikat zu erwerben:

Schlüsselqualifikation (Jura)

  • Besuch der Workshops
  • VL StPO
  • regelmäßige Teilnahme an Projektgruppentreffen
  • 5 Prozesstage

12 ECTS-Schein

  • Besuch der Workshops
  • VL StPO
  • VL VStR Einführung mit Klausur
  • Seminar mit Hausarbeit
  • regelmäßige Teilnahme an Projektgruppentreffen
  • 5 Prozesstage

Monitoring-Zertifikat | 18 ECTS-Schein

  • Besuch der Workshops
  • VL StPO
  • VL VStR Einführung mit Klausur
  • VL VStR Vertiefung (oder vergleichbar) mit Klausur
  • Seminar mit Hausarbeit
  • regelmäßige Teilnahme an Projektgruppentreffen
  • 10 Prozesstage