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Verfahren gegen Manmohan S. und Kanwal Jit K. (2019)

Am 21.11.2019 begann am OLG Frankfurt die Hauptverhandlung gegen Manmohan S. und Kanwal Jit K. wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für den indischen Geheimdienst. Manmohan S. wurde vorgeworfen, dass er sich 2015 gegenüber einem Mitarbeiter des indischen Geheimdienstes bereit erklärt habe, Informationen über die oppositionelle Sikh-Szene und Kashmir-Bewegung in Deutschland sowie deren Angehörige zu beschaffen. 2017 soll sich seine Ehefrau Kanwal Jit K. dieser nachrichtlichen Verbindung angeschlossen haben.

Dabei seien in diesem Zeitraum in 11 Fällen (hinsichtlich Manmohan S.) und zwei Fällen (hinsichtlich Kanwal Jit K.) Informationen gegen eine Gegenleistung durch monatliche Beträge von 200,00€ an den indischen Geheimdienst geliefert worden.

Manmohan S. wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Kanwal Jit K. wurde wegen Beihilfe zur geheimdienstlichen Agententätigkeit zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors vollständig dokumentiert.