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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Stephan E. und Markus H. (2020)
Am 02.06.2020 begann am OLG Frankfurt die Hauptverhandlung gegen Stephan E. und Markus H. wegen der Tötung bzw. Beihilfe zur Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke.
Stephan E. wurde vorgeworfen, Dr. Walter Lübcke in der Nacht vom 01. auf den 02.06.2019 erschossen zu haben. Ferner habe er 2016 in Lohfelden einen aus dem Irak stammenden Flüchtling mit Tötungsvorsatz niedergestochen.
Markus H. wurde die Beihilfe zur Tötung an Dr. Walter Lübcke vorgeworfen.
Stephan E. wurde wegen des Mordes an Dr. Walter Lübcke zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei hat der Senat die Tötung als heimtückisch und aus niederen Beweggründen qualifiziert. Hinsichtlich der Tat in 2016 wurde der Angeklagte freigesprochen.
Markus H. wurde hinsichtlich des Beihilfevorwurfs freigesprochen. Er wurde jedoch wegen unerlaubten Besitzes eines wesentlichen Teils einer vollautomatischen Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Aufgrund der Coronapandemie konnte das Trial-Monitoring Programme das Verfahren nicht vollständig beobachten. Im Monitoring betreiben ausschließlich Studierende im Rahmen der Lehre unseres Projektes die Prozessbeobachtung vor Ort. Wir waren gezwungen die Dokumentation einzustellen, um die Sicherheit der Studierenden zu gewährleisten.
Die bis Mitte September 2020 angefertigten Wochenberichte folgen.