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Monitoring im Verfahren gegen Onesphore Rwabukombe
Am 30.04.2015 verhandelte dann der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Revision gegen das Urteil gegen Onesphore R., der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wegen Beihilfe zum Völkermord in Ruanda 1994 gem. §§ 220a I Nr. 1 a.F., 27 StGB zu 14 Jahren Haft verurteilt worden war. Gegen das Urteil hatten der Angeklagte, die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger Revision eingelegt. In der mündlichen Verhandlung beantragte die Verteidigung, das erstinstanzliche Urteil gänzlich aufzuheben und zur erneuten Verhandlung an einen anderen Senat des OLG zurückzuverweisen. Die Bundesanwaltschaft beantragte, das Urteil aufzuheben, allerdings nur für weitere Feststellungen bezüglich der Völkermordabsicht an das OLG zurückzuverweisen. Der Vertreter der Nebenklage beantragte, das Urteil aufzuheben und auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes zu erkennen; die Feststellungen im Urteil reichten aus, um eine Völkermordabsicht herzuleiten. Die Urteilsverkündung folgte am 21.05.2015. Der BGH hob das Urteil des OLG Frankfurt am Main teilweise auf und verwies es insoweit zur Neuverhandlung zurück an das OLG. An der Verhandlung und der Urteilsverkündung in Karlsruhe nahm wiederum eine Gruppe Marburger Prozessbeobachter des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums für Kriegsverbrecherprozesse (ICWC) an der Philipps-Universität teil. Begleitet wurden sie in Karlsruhe vom ehemaligen Direktor des ICWC und langjährigen fachlichen Leiter des Projekts Professor Dr. Christoph Safferling. Im Anschluss an die Verhandlung am 30.04. hatten die Teilnehmenden Gelegenheit zu vertiefenden Gesprächen mit Mitgliedern des 3. Strafsenats sowie einem Vertreter des Generalbundesanwalts in dessen Amtssitz.
Es folgen die Monitoring-Reports: