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Monitoring im Verfahren gegen Onesphore Rwabukombe

Seit Beginn des Hauptverfahrens am 18. Januar 2011, beobachteten Studierende der Philipps-Universität das Strafverfahren gegen O. Rwabukombe am Oberlandesgericht Frankfurt. Dem 53 Jahre alten Ruander wird vorgeworfen, sich wegen Völkermordes und Mordes sowie Anstiftung zu eben jenen Tatbeständen strafbar gemacht zu haben, indem er im April 1994 drei Massaker angeordnet und koordiniert habe, bei denen mindestens 3730 Tutsi getötet worden seien. Solche, an internationalen Tribunalen durchaus üblichen, Beobachtungen eines Strafprozesses sollen gewöhnlicherweise vor allem der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards dienen. Bei dem jetzigen Projekt gilt das Interesse jedoch vor allem den vielfältigen prozessualen Herausforderungen, die sich der deutschen Justiz bei einem solchen Großverfahren stellen. Die Verhandlung wurde von dem Vorsitzenden Richter am OLG Sagebiel geleitet. Die Anklage wurde angesichts des immensen Tatvorwurfs durch Vertreter des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof (GBA) vertreten, die Rechtsanwältinnen von Wistinghausen und Dr. Woweries hatten die Verteidigung übernommen. Als weiterer Prozessbeteiligter vertrat Rechtsanwalt Magsam die Nebenklage.

Das Verfahren wurde unter der damaligen fachlichen Leitung von Prof. Dr. Christoph Safferling von über 100 Studierenden der Rechtswissenschaft, Friedens- und Konfliktforschung, Politikwissenschaft und anderer Studiengänge begleitet und ausgewertet. Hieraus entstanden zunächst wöchentliche Berichte, in denen das Prozessgeschehen strukturiert und aufbereitet wurde und die der Öffentlichkeit hier nunmehr vollständig zur Verfügung gestellt sind.

Im Folgenden finden Sie die Monitoring-Reports zum Verfahren gegen Onesphore Rwabukombe am OLG Frankfurt: