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Monitoring im Verfahren gegen Aria L.

Am 27. Juli 2017 fand vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionsverhandlung im Fall Aria L. statt, die ebenfalls vom Marburger Trial-Monitoring Programme beobachtet wurde. Der BGH verwarf nach mündlicher Verhandlung die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 12. Juli 2016 (die Bundesanwaltschaft war nicht in Revision gegangen).

In der Entscheidung wurde auf mehrere Aspekte eingegangen: Zunächst wurde entschieden, dass Verstorbene grundsätzlich dem Schutzbereich der Vorschrift unterfalle. Ferner sei es für eine "Behandlung" i.S.d. Vorschrift nicht erforderlich, dass ein physischer Kontakt mit der Leiche stattfinde. Weiter sei jedenfalls der Kopf ein Körperteil, das einzeln ein taugliches Tatobjekt sei. Der vorsitzende Richter betonte aber, dass man dies bei anderen Körperteilen noch zu entscheiden habe. Letztlich sei das Posieren mit den Köpfen und das damit verbundene Behandeln der Köpfe als "Trophäen" auch eine schwerwiegende Entwürdigung.

Eine Entscheidungsanmerkung haben Frau Prof. Dr. Bock und Herr Bülte in der Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht veröffentlicht. Diese können Sie unter folgendem Link aufrufen:
Stefanie Bock, Nicolai Bülte: "Die Strafbarkeit von Leichenschändungen nach dem VStGB und die Herausforderungen einer völkerrechtskonformen Auslegung" (HRRS 3/2018, 100-103)

Zu den Berichten aus dem vorinstanzlichen Verfahren gelangen Sie hier.

Es folgt der Link zum Monitoring-Bericht des Revisionsverfahrens: