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Monitoring im Verfahren gegen Aria L.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Trial-Monitoring Programme beobachteten das deutschlandweit zweite Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Das VStGB wurde 2002 eingeführt, um die Bundesrepublik Deutschland in die Lage zu versetzen, Straftatbestände aus dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs eigenständig zu verfolgen. Seitdem kam es allerdings nur einmal, nämlich im Prozess gegen die ehemaligen Führungskräfte der im Kongo operierenden Rebellenmiliz FDLR, zur Anwendung, bis mittlerweile im Zuge des Syrienkonfliktes mehrere Prozesse nach dem VStGB geführt werden.
So auch im Prozess gegen den 21-jährigen Aria L.: Ihm wurde vorgeworfen, auf später veröffentlichten Bildern vor aufgespießten Köpfen, die auf einem Schulhof zur Schau gestellt worden seien, posiert zu haben. Eine derartige Herabwürdigung der Totenehre im Zusammenhang mit einem bewaffneten internationalen oder nichtinternationalen Konflikt stellt laut Bundesanwaltschaft eine in schwerwiegender Weise entwürdigende oder erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person dar und unterfällt damit dem Tatbestand eines Kriegsverbrechens nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB.
Aria L. wurde am 12. Juli 2016 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Posieren für Fotos vor abgeschlagenen Köpfen erfüllte nach Ansicht des OLG den Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB; der Senat folgte dementsprechend der Argumentation der Bundesanwaltschaft. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Revision ein.
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