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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Laura H. (2023)

Vom 15.05.2023 bis zum 17.07.2023 verhandelte der 5. Strafsenat, der Staatsschutzsenat, des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in der Strafsache gegen Laura H.

Der Angeklagten wurde vorgeworfen, im Frühjahr 2016 gemeinsam mit ihren beiden Söhnen (geboren 2012 und 2013) nach Syrien gereist zu sein und sich dort der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) angeschlossen zu haben. Beim „IS“ habe die Angeklagte den ihr nach islamischem Ritus angetrauten Ahmed D. wiedergetroffen, der bereits im Herbst 2014 nach Syrien gereist und Mitglied des „IS“ geworden sei. Sodann soll die Angeklagte für Ahmed D. den Haushalt geführt und es diesem damit ermöglicht haben, als Kämpfer des „IS“ tätig zu sein. Des Weiteren habe die Angeklagte einen Kurs der Glaubenslehre („Aqida“) des „IS“ besucht, an einer Informationsveranstaltung des „IS“ teilgenommen und nach den Vorgaben dieser Vereinigung nahezu täglich selbst hergestellte Kuchen und Desserts in einem Supermarkt und anderen Geschäften verkauft. Nachdem Ahmed D. am 10.05.2017 bei einem Bombenangriff getötet worden sei und nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2017 soll die Angeklagte einen weiteren Kämpfer des „IS“ nach islamischem Ritus geheiratet und auch diesem den Haushalt geführt haben. Zudem habe sie Snacks, Getränke und Desserts auf vom „IS“ betriebenen Märkten verkauft.

Der Angeklagten wurde zudem zur Last gelegt, im März 2017 gemeinsam mit Ahmed D. und weiteren Personen den Transfer eines Betrags von 27.220,00 Euro von Deutschland nach Syrien organisiert zu haben, was den Zwecken des „IS“ gedient haben soll.

Gegenstand der Anklage war auch die Verletzung der Fürsorgepflicht der Angeklagten gegenüber ihren Söhnen, da sie diese in Kenntnis des dort herrschenden Bürgerkriegs nach Syrien gebracht habe. Die Kinder seien daher den mit einem Krieg einhergehenden Gefahren ausgesetzt gewesen, insbesondere den Bombardierungen. Die Tötung ihres Vaters bei einem Bombenangriff am 10.05.2017 hätten die Kinder unmittelbar miterlebt und seien nur durch Zufall unverletzt geblieben.

Die Angeklagte war Ende des Jahres 2018 von kurdischen Milizen in Gewahrsam genommen und sodann in das von der autonomen kurdischen Selbstverwaltung geführte Flüchtlingslager Al Hawl nahe der syrisch-irakischen Grenze in Nordsyrien gebracht worden. Am 23.11.2019 wurde sie mit ihren Kindern bei einer vom Auswärtigen Amt organisierten und koordinierten Rückholaktion nach Deutschland zurückgebracht.

Die Angeklagte befand sich nicht in Untersuchungshaft.

Am 17.07.2023 befand der 5. Strafsenat Laura H. für schuldig.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die 33-jährige Laura H. der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 AWG) sowie in einem weiteren Fall in Tateinheit mit der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung dieser Gesamtfreiheitsstrafe hat der Senat zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht befand die Umstände, dass sich die Angeklagte umfassend geständig zeigte und Reue empfunden habe, als strafmildernd. Weiterhin habe sich die Angeklagte bereits im kurdischen Gefangenenlager unter Gefährdung ihres Lebens vom „IS“ losgesagt. Ihre nachfolgende Integration mit ihren Kindern in Deutschland habe ebenso dazu beigetragen. Erheblich strafmildernd wirke sich zudem die Tatsache aus, dass die Taten bereits viereinhalb Jahre zurücklägen.

Die Angeklagte hat Rechtsmittelverzicht erklärt.

Das Verfahren wurde von den Prozessbeobachter:innen des Trial-Monitorings durchgängig beobachtet. Die Veröffentlichung der Wochenberichte erfolgt nach Rechtskraft des Urteils.